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Titanfox
Bekanntes Mitglied
Mit permanent nerven meine ich, dass es dauernd aufblitzt.
Sehr geehrte Damen und Herren,
meines Wissens dürfen Laserpointer nur dann in die Europäische Union eingeführt werden,
wenn der Grenzwert von einem Milliwatt nicht überschritten wird. Dieser Grenzwert wurde festgelegt, weil Laserpointer
mit ihrem intensiven Lichtstrahl bleibende Augenschäden hervorrufen können.
Zuständig für die Produktsicherheit und letztlich Entscheidungsträger, welche Laserpointer
eingeführt werden dürfen, sind jedoch die zuständigen Marktüberwachungsbehörden. Der Zoll nimmt nur
Mitwirkungspflichten wahr.
Bei Fragen bezüglich der in der Gemeinschaft geltenden Produktsicherheitsvorschriften und
der damit verbundenen Besonderheiten bei der Einfuhr unterstützen Sie
das Bundesministerium für Wirtschaft und Technologie (BMWI) http://www.bmwi.de/
das Bundesministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz (BMELV)
http://www.bmelv.de/cln_044/DE/00-Home/__Homepage__node.html__nnn=true ,
die zuständigen Marktüberwachungsbehörden der Bundesländer z.B. für Hessen
http://gps.sozialnetz.de/ca/be/nc/
Diese Behörden entscheiden, ob die Waren die geltenden Vorschriften zur Produktsicherheit
erfüllen. Die tatsächliche Umsetzung der gesetzlichen Regelungen liegt somit in der Zuständigkeit der genannten
Behörden. Ich empfehle Ihnen daher, sich an eine der v. g. Behörden zu wenden.
Aus rechtlichen Gründen kann diese Auskunft nur unverbindlich erteilt werden.
Mit freundlichen Grüßen
Informations- und Wissensmanagement Zoll
Zentrale Auskunft
Carusufer 3-5
01099 Dresden
Auskunft für Privatpersonen:
Tel.: 0351/44834-510
Fax: 0351/44834-590
E-Mail: [email protected]
Internet: www.zoll.de
Telefonisch erreichen Sie die Zentrale Auskunft des IWM Zoll
Montag-Freitag 08:00-17:00 Uhr
--- end original email ---
also falls es hier noch jemanden interressiert, ich habe dem Deutschen Zoll mal eine Email im Bezug auf die Einfuhr und sonstige Regelungen betreffend der Laser geschrieben, und das ist die Antwort:
In den USA ist jüngst ein 38-Jähriger zu zweieinhalb Jahren Haft verurteilt worden, weil er die Piloten beim Landeanflug mit seinem Laser geblendet hatte. http://www.spiegel.de/reise/aktuell/0,1518,659208,00.html
Junge Täter nach Laserpointatacke inhaftiert
Immer wieder haben in letzter Zeit Unbekannte mit Laserpointern Flugzeuge im Landeanflug attackiert. So auch jetzt wieder am Flughafen Münster-Osnabrück. Während die Täter in den meisten Fällen nicht gefasst werden können, wurden dieses Mal bei Senden im Münsterland vier junge Erwachsene festgenommen.