Hausdurchsuchung

Diskutiere Hausdurchsuchung im Security-Zone - Sicherheitslücken, Virenschutz Forum im Bereich Hardware & Software Forum; bei mir geht das nicht mit der Platte im slave mode!! ist ja verschüsselt. Eine sicherung ist zwar mit den üblichen Mitteln möglich jedoch kommt...
  • Hausdurchsuchung Beitrag #61
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Juliet

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bei mir geht das nicht mit der Platte im slave mode!! ist ja verschüsselt. Eine sicherung ist zwar mit den üblichen Mitteln möglich jedoch kommt da keiner ohne PW ran!!!!!!!!

und das ist in meinem Kopf!

ich würde mir das einfacher machen, ich würde da auf ein bekanntest Tool zurückgreifen, so ein Comander und einfach booten.

hintergrund wissen:
SGE verschlüsselt auf Dos basis die Infos bekommt das proggi aus der Kernel ( wichtig das ding) selbst @Sperber wenn die ein Bit verbiegen würden, das nützt nichts wird wieder hergestellt! glaub mir...das ist so.

@joekramer
das ist kein Proggi. Es ist nicht immer wichtig, Tools zu verwenden sondern sich das einfach zu machen. Man kann dem SGE Proggi eine *.ini zuweisen *freu* in der man einfach nach der 3. falschen eingabe den Befehl Format eingibt. Ich möchte dich bitten, schau nach der gesamten Syntax! auch der nicht MS-Dokumentierten! findest du im Net.

Juliet
 
  • Hausdurchsuchung Beitrag #62
Sperber

Sperber

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Also ich halte eine Verschlüsselung der Daten mittels neuer Algorithmen für die sicherste Lösung. Es gibt da diverse brauchbare Tools und selbst wenn unsere Gesetzeshüter sehen sollten dass irgendwo ein Passwort benötigt wird, kann Dich keiner dazu zwingen das rauszurücken.
(Siehe Tools wie Drivecrypt http://www.drivecrypt.de, Soll mir mal jemand zeigen wie die ne 1344Bit Verschlüsselung knacken, wo doch schon 128 Bit bei SSL als sicher gelten)

Es gibt da in unserem Gesetzesbuch ne schönen Klausel, welche sinngemäss bedeutet, dass Du nicht verpflichtet bist Informationen herauszugeben die Dich selbst belasten. Also ist das zurückhalten des Passwortes völlig legal und ohne Passwort kommt z.Bsp. niemand an Eure verschlüsselten Daten ran.

Was ich mit naiv meinte sind Aussagen wie zum Beispiel:

... den nach dem wiedereinschalten aktivierte sich im stillen ein Progrämchen,und nachdem die Beamten dies nicht mitbekahmen,und das entsprechende PW nicht eingaben,löschte sich die gesamte Platte,bis der PC sich komplett Verabschiedete...

Da reicht ne Northon Ghost Bootdiskette zur Sicherung des Systems vor dem ersten Einschalten. Oder dass man die Festplatte als Slave dran hängt ...

Gruss
Sperber
 
  • Hausdurchsuchung Beitrag #63
Praetorian

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Original geschrieben von Sperber
Soll mir mal jemand zeigen wie die ne 1344Bit Verschlüsselung knacken, wo doch schon 128 Bit bei SSL als sicher gelten)

Einer von uns vergleicht Äpfel mit Birnen. ;)
Nee, das Thema ist ernsthaft recht komplex, bei uns an der Uni haben sie ne eigene Vorlesung spendiert. Ich sage jetzt mal einfach so, dass sich die 128 Bit auf symmetrische Verschlüsselung beziehen und 1344 auf asymmetrische (die finden bei unterschiedlichen Dingen Anwendung, symmetrische sind schnell und mit Bitzahlen oberhalb der 100 praktisch nicht zu knacken (wenn die anderen Faktoren, s.u., stimmen)
<technischer Kram>aber es ist kompliziert, jemand anderem den Schlüssel zu geben ohne dass ihn ein Dritter mitkriegt, asymmetrische ist langsamer aber hat das Problem mit dem Schlüsselaustausch nicht und wird drum bei SSL verwendet, um den symmetrischen Schlüssel auszuhandeln, der dann für den Rest der Übertragung verwendet wird. Asymmetrische Verschlüsselung hat es noch an sich, dass viele Algorithmen darauf beruhen, dass es schwierig ist GROßE Zahlen zu faktorisieren, aber mit der Entwicklung von Quantencomputern ist das dann kinderleicht zu knacken - kommen in 20 Jahren</technischer Kram>).

Wichtig ist natürlich der Algorithmus - eine wohlbekannte amerikanische Regierungsorganisation beschäftigt > 10.000 Mathematiker damit, zu untersuchen, ob Algorithmen nicht eine Sicherheitslücke haben, durch die man an die Daten rankommt. Drum halte dich an große Standardalgorithmen, die sich viele unabhängige Leute angeschaut haben, anstatt an Produkt XY mit "Super-Spezial-Geheimalgorithmus".

Last but not least ist auch eine Verschlüsselung mit 2 Milliarden Trillionen Bit bei einem 5-Zeichen-Passwort witzlos.
 
  • Hausdurchsuchung Beitrag #64
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drmaniac

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hallo ;) bitte aufmerksamer lesen,

drivecrypt benutzt -> symetrische <- Verschlüsselung, also z.B. tripple AES mit 768bit oder tripple BLowfish mit 1344bit Verschlüsselung

Als sicher gilt zur Zeit und wohl noch für eine ganze Weile eine Schlüssellänge von 128 Bit für symmetrische und von 2048 Bit für das asymmetrische RSA-Verfahren; andere asymmetrische Verfahren kommen zum Teil mit kürzeren Schlüssellängen aus

bei sV : jedes bit mehr, verdoppelt die Zeit die nötig wäre es mit brute Force zu knacken.

kleine info bezüglich a und symetrisch

cu
 
  • Hausdurchsuchung Beitrag #65
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Juliet

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@all
ich glaube persönlich nicht dran das die grünen so ein aufwand beteiben würden was der endschlüsselung an geht, eher denke ich das da @Praetorian recht hat, das Passwort ist ein restrisoko, aber jeder der nur ein klein wenig davon versteht, schützt sich doch hoffendlich oder. Denn das hat der User ja selber in der Hand.

Buchstaben, Zahlen, Sonderzeichen in kombination nicht kleiner als 8 keine Namen, geburstage, oder ihrend was was der Familie betrift. *MEINPASSWORD*

Mir wäre ernsthaft daran gelegen ob man das PW rausgeben muss oder nicht. Ich kenne Fälle (naja bin älter) da war das mal so mal so. Kennt einer die Rechtliche Grundlage zur Zeit ?? ich meine inbesondere jetzt wenn ne Hausduchsuchung stattfand. So wie in diesem Fall und / oder wenn Gefahr in verzug ist.


Juliet
 
  • Hausdurchsuchung Beitrag #66
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nic_power

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Hallo,

@Praetorian:
Asymmetrische Algorithmen werden üblicherweise für den Austausch der Session-Keys verwendet (diese sind symmetrisch). Dass dies Key-Länge nicht unbedingt auf den Algorithmus schliessen läßt wurde ja bereits weiter oben erwähnt. Was mich aber interessieren würde ist, woher Du weisst das Quanten-Computer in 20 Jahre verfügbar sind. Hast Du da mal eine Quelle (Link oder so)?

Nic
 
  • Hausdurchsuchung Beitrag #68
Praetorian

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Original geschrieben von drmaniac
hallo ;) bitte aufmerksamer lesen,

drivecrypt benutzt -> symetrische <- Verschlüsselung, also z.B. tripple AES mit 768bit oder tripple BLowfish mit 1344bit Verschlüsselung

Oh ok sry hab den Part übersehen. 1344 hatte ich aufgrund der Größenordnung für asymmetrische Schlüssel im Kopf. Gut, bei der Schlüssellänge greift man nur noch den Algorithmus (sofern Schwachstellen auffindbar sind) oder Bruteforce auf einfache Passwörter an.


Original geschrieben von Juliet
@Praetorian recht hat, das Passwort ist ein restrisoko, aber jeder der nur ein klein wenig davon versteht, schützt sich doch hoffendlich oder. Denn das hat der User ja selber in der Hand.

Buchstaben, Zahlen, Sonderzeichen in kombination nicht kleiner als 8 keine Namen, geburstage, oder ihrend was was der Familie betrift. *MEINPASSWORD*

Falls dich das mit den Passwörtern interessiert - der Kryptoguru Bruce Schneier gibt auf http://www.counterpane.com/crypto-gram-9910.html#KeyLengthandSecurity seinen Senf dazu, dass sogar lange Passwörter noch unsicher sein können, wenn sie vorhersagbar sind (zum Vergleich: Passwörter aus einem guten Zufallsgenerator sind unvohersagbar).


Original geschrieben von nic_power
Hallo,

@Praetorian:
Asymmetrische Algorithmen werden üblicherweise für den Austausch der Session-Keys verwendet (diese sind symmetrisch). Dass dies Key-Länge nicht unbedingt auf den Algorithmus schliessen läßt wurde ja bereits weiter oben erwähnt. Was mich aber interessieren würde ist, woher Du weisst das Quanten-Computer in 20 Jahre verfügbar sind. Hast Du da mal eine Quelle (Link oder so)?

Nic

Hatte ich jetzt nur so im Kopf, das mal irgendwo gehört zu haben, aber Google findet http://www.trnmag.com/Stories/2002/010202/Quantum_demo_does_tricky_computing_010202.html
 
  • Hausdurchsuchung Beitrag #69
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nic_power

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  • Hausdurchsuchung Beitrag #70
gast

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Nächstes mal deine Daten mit DriveCrypt verschlüsseln (www.securstar.com)
Dann kommt niemand mehr ran ! Auch die Kripo nicht ! ;-)

Du kannst deine Daten auch in Musikdateine verstecken....
 
  • Hausdurchsuchung Beitrag #71
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Juliet

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@ Praetorian

Das mit den Passworten ist mir eigendlich doch schon gekannt, es intressiert mich eigendlich wie die deutsche Rechtssprechung ist, unter bezugnahme der geltenden Verwahltungsvorschriften. Wenn sich da einer auskennt wäre echt gut.

@all
ob 128 bit, 256, 512 oder gar 1344 bit verschlüsselung mit einen Quantencomputer in 10 oder 20 Jahren endschlüsselbar sind, macht für mich dann keinen Sinn mehr, denn dann wäre ich 67 jahre alt. Mir ist das aber schon klar, das es wichtig ist, die endwicklung zu beobachten, zumal man ja der Endwicklung kritisch gegenüber steht. Ich glaube das es nur noch ca. 5 Jahre dauert, bis die meisten Internetbenutzer, ich schätze mal so 80%, indentifizierbar sind.

Endweder duch Chip´s auf auf irgend welchen Karten, Fingerabdruck z.b bei Notebooks (gibt es schon) Hausabsicherungen mit scannereingabe oder Fingerabdruck. PDA´s, einkaufende Kühlschränke usw. Edit: ich vergass die netten Kolegen Spy&Ko

Man bekommt noch im mom alles im NET, gleichgesinnte findet man im IRC, USNET, oder, man hat sie schon.

Nur Sicher ist nix. Je vorsichtiger man ist desto besser. Hier lessen mir einige viele mit und das gibt mir ansporn vorsichtiger zu sein ;)


Juliet
 
  • Hausdurchsuchung Beitrag #72
Mach1

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Wann darf überhaupt ne Hausdurchsuchung stattfinden? Bei mir waren die an einem Donnerstag am 6 Uhr in der früh.
 
  • Hausdurchsuchung Beitrag #73
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drmaniac

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Hausdurchsuchungen sind mit richterlichem Befehl (§105StPO) vom 1.4. bis 30.9. von 4 Uhr morgens bis 21 Uhr abends (§104StPO) möglich. In der Zeit vom 1.10. bis 31.3. besteht die Gefahr einer Hausdurchsuchung erst morgens ab 6 h (auch bis abends 21 h). Aber da gibt es noch die sogenannte "Gefahr im Verzug", was in der Praxis heißt, daß die Besuchszeiten nicht mehr eingehalten werden müssen und kein richterlicher Befehl vorliegen muß. Diese Variante ist bei Staatsanwaltschaft und Polizei sehr beliebt.


Der Grund für die Durchsuchung muß auf Verlangen vor Beginn bekanntgegeben werden. Sie erstreckt sich auf Wohnung (Räume), Person und Sachen des Betroffenen. Leibesvisitationen dürfen nur geschlechtlich getrennt durchgeführt werden. Der Hauptmieter ("Inhaber" §106StPO) hat das Recht, der Durchsuchung beizuwohnen.


Sichergestellt werden dürfen nur Gegenstände, die mit einer vermuteten Straftat in Zusammenhang stehen (§108StPO).


Jedesmal nachdrücklich erklären, daß man/frau mit der Sicherstellung nicht einverstanden ist. Die Gegenstände müssen dann "beschlagnahmt" werden (§94(2)StPO).


Von einer Beschlagnahme ausgeschlossen sind: schriftliche Mitteilungen des Beschuldigten an Eltern, Kinder, Ehegatten, Verlobte, Schwiegereltern, Geistliche und Rechtsanwälte, die sich in deren Gewahrsam befinden (§97StPO).


Auf Verlangen muß dem/der Durchsuchten eine Liste der einzelnen sichergestellten Gegenstände angefertigt und ausgehändigt werden. Auch wenn nichts gefunden wird, hat man/frau das Recht auf eine schriftliche Bestätigung (§107StPO).


Gegen die Beschlagnahme kann sofort oder später schriftlicher Widerspruch eingelegt (per Einschreiben) und bei der zuständigen Polizeistelle oder beim Ermittlungsrichter eine richterliche Entscheidung beantragt werden (§98StPO). Schneller geht es mit dem Vermerk auf der Liste der sichergestellten Sachen: "Ich bin mit der Sicherstellung (Beschlagnahme bzw. formlosen Einziehung) nicht einverstanden, lege hiermit Widerspruch ein und beantrage richterliche Entscheidung". Dies muß unterschrieben werden. Auch nach einer Hausdurchsuchung mit der "Begründung" "Gefahr in Verzug" kann nachträglich eine richterliche Entscheidung beim Amtsgericht beantragt werden.


Außer beim Widerspruch gilt allgemein: Nichts unterschreiben.


Einige weitere Verhaltensvorschläge: Taktik der Staatsorgane ist im Grunde genommen, die Betroffenen einzuschüchtern und zu verunsichern, um aus der entstehenden Angst "Erkenntnis"-Profit zu schlagen. Dies geschieht unter anderem durch Erscheinen in großer Anzahl (unter Umständen bewaffnet), durch autoritäres Auftreten, Überraschung zu unmöglichen Uhrzeiten, aber auch durch gespielte Freundlichkeit oder angebliches Mitgefühl.


Gerade deshalb muß man/frau solchen Aktionen mit Ruhe, Gelassenheit und Selbstsicherheit entgegentreten. Aktiver Widerstand bei Hausdurchsuchungen wie Prügeleien mit Polizisten oder Möbelrücken vor die Eingangstür etc. ist nicht nur strafbar sondern auch sinnlos. Auch wirkliche oder vorgetäuschte Abwesenheit schützt vor der Hausdurchsuchung nicht. Die Behörde verschafft sich dann z.B. per Schlüsseldienst Zutritt.


Vielleicht hilft einem eine alltägliche Beschäftigung, wie z.B. Frühstück machen, ruhiger zu bleiben. Wichtig ist trotzdem, alles genau zu beobachten. Versuche sofort, einen Anwalt oder eine Person deines Vertrauens zu verständigen, dies ist dein Recht. Auf Verlangen muß der Hausdurchsuchung eine neutrale Person beiwohnen, z.B. ein Nachbar, mit dem man/frau sich gut versteht. (Der Hausmeister ist nicht ratsam, da er sehr wahrscheinlich den Hausbesitzer verständigt.) Für Wohngemeinschaften sind Untermietverträge und Namensschilder zu empfehlen, da meist Durchsuchungsbefehle auf Einzelpersonen ausgestellt werden. Sollten Räume und Sachen durchsucht werden, die nicht der auf dem Hausdurchsuchungs-Befehl genannten Person gehören, sollte man/frau sich dagegen verwahren, rechtliche Schritte (Dienstaufsichtsbeschwerde) androhen und gegebenenfalls auch einleiten.


Häufig werden von den durchsuchenden Polizisten Papiere (z.B. Briefe, Schriftstücke) durchgelesen mit der Begründung, es müsse festgestellt werden, ob sie als Beweismittel verwendbar sind - das steht nur der Staatsanwaltschaft zu (§110StPO). Darauf bestehen, daß sie sofort versiegelt werden (in verschlossenem Umschlag per Papierstreifen mit eigener Unterschrift). Schon während der Hausdurchsuchung Namen und Dienstnummern der Polizisten notieren, aufschreiben (Gedächtnisprotokoll), wie alles verläuft, welcher Polizist welche Sachen und Zimmer durchsucht, was sie sich notieren, welche Bemerkungen sie machen etc. Dies ist für spätere rechtliche Schritte sehr hilfreich.


Bei verwüsteten Wohnungen, Reinigungs- und eventuell anfallenden Arztkosten sind Zeugenaussagen oder Fotos als Beweis wichtig.


Grundsätzlich: Keine Aussagen machen! Nur Angaben zur eigenen Person (Name, Anschrift, Geburtsdatum, Geburtsort, Staatsangehörigkeit und Beruf). Also keine Diskussionen, nicht auf Provokationen einsteigen, kein Geplausche. Niemanden auf Fotos wiedererkennen!


Es ist immer gefährlich, belastendes Material, z.B. Tagebücher, Fotos, Videos etc. in seiner Wohnung aufzubewahren. Das gilt natürlich auch bei Aufbewahrungsdiensten für Bekannte.


Du solltest dir frühzeitig überlegen, wie du dich bei einer Hausdurchsuchung verhältst :D :D :D , du bist dann gedanklich besser vorbereitet und für den Überraschungsfall gewappnet.


Für den Fall einer Festnahme: Immer die Telefonnummer eines Anwalts des Vertrauens und Telefonkarte oder drei Zehnpfennig- Stücke bei sich haben. Keinerlei Aussage (außer Angabe der Personalien) machen, bevor man mit dem Anwalt gesprochen hat.


Für jeden, der sich noch etwas umfassender informieren will, empfehlen wir das Büchlein "Trick-Kiste der erfolgreichen Strafverteidigung" von Rechtsanwalt Theo Drewes, Heinz Wolf Fachverlag, Karlsruhe 1988 oder das etwas anders angelegte Paperback "Schwule im Recht" vom Palette-Verlag, Bamberg 1992.



Vorlage: "Hausdurchsuchung für/bei jedermann", 65.Blatt, Stadtzeitung für München, 5.3.1976, S.11, Aktualisierung März 1996.
 
  • Hausdurchsuchung Beitrag #74
F

Fireglider

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Das hab ich einfach mal mit in die Wichtig-Threads mit aufgenommen.... :)



Greets
 
  • Hausdurchsuchung Beitrag #75
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drmaniac

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Hier etwas interessantes, da hat die Polizei bei jemanden ein Notebook und den PC bei einer HD beschlagnahmt und dabei auch noch 500CDs mit Kopien gefunden...

die Hausdurchsuchung wurde wegen eines Schadensbetrages von 22 euro ! vorgenommen

Im Link findet ihr den Beschluss des Gerichtes, dass die HD ungerechtfertigt war, wegen dem geringen Betrag UND das die Raubkopien nicht verfolgt werden, weil er nichts gewebrlich gemacht hat

http://www.pRiV.de/vorbei/

Mutig von ihm, den Scan so ins Netz zu stellen :)


Also ich frage mich welcher Staatsanwalt und Richter so dreist/bloed war, wegen dem geringen Betrag eine HD einzuleiten... , manoman.

Positiv dagegen die Auffassung, dass wegen der Kopien nichts gemacht wird...
 
  • Hausdurchsuchung Beitrag #76
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Kame

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Hi,

bin neu hier und wollte mal meine eigene Geschichte mit der Krippo erzählen.
Also....
Bei mir war die Krippo mit Dursuchungsbefehl wegen Computerbetrugs :eng:
Naja ich hatte damals (vor vier Jahren) einen geklauten T-online benutzt um ins Internet zu gehen. Der User dem der Account gehörte hatte dann an einem Monat 14.000 Mark internetrechnung und hat darauf Anzeige erstattet.
Den Account hatte nicht nur ich benutzt:D
Naja die waren an einem Freitag um 8:30 bei mir daheim und klingelten 2 mal ich hab ja noch gepennt und so ging mein Vater an die TÜR *LOL*
kurz darauf stand ich auch hinter der Tür und sah 5 (Menschen *G*). Das erste was ich dachte war OMG ich muss so viel strafe zahlen das ich ewig schulden haben werde. Als sie mir den Durchsuchungsbefehl zeigten habe ich ihn so ein bissle durchgelesen naja stand dann was von computerbetrug usw. Sie gingen in mein Zimmer und das erste was sie sagten: HMMM sehr proffesionell hier! ROFL dabei bin ich nur ein kleiner Fisch gewesen :eng: Und das nur weil nebeneinander 2 PCs standen. Sie machten die PCs an und stellten das Bios alles auf Default dann hatten die auf selbst gebrannten CDs einige programme die sie dann einspielten und irgend was machten, kann mich nicht mehr genau drann errinern. Ich war halt voll auffgeregt und der eine fragte mich halt ein paar sachen und ob ich wüsste was ein trojaner is und ob ich den namen Subseven schon mal gehört hätte. Ich sagte nö :D Die sind so blöd die hatten Leute von der Drogenfahndung geschickt (hatte jemmanden erkannt) hatten also keine richtige ahnung von PCs. Naja da es mehrere Personen waren haben die auch nicht meine CD sammlung übersehen darauf hin nahmen die alle cds (ca.200 stück PC-PSX-DC games und programme) mit.
Dann wollten die meine beiden PCs mitnehmen also nur Tower und da sagte ich ob nicht nur die Festplatte nehmen könnten und die so: NEIN es is besser wenn du mal ne zeit lang ohne PC auskommst! (naja hatte nach 2 tagen wieder nen kompletten PC) So gingen sie wieder mit 200 cds und 2 Towern.
Das beste war die waren in der gleichen zeit bei 2 Kumpelz von mir auch und bei einem haben die sogar alle gebrannten CDs wie z.B Windows 2K Pro und Office garnet mitgenommen sondern alles da gelassen. Nach halbem Jahr hatte ich wieder meine 2 Tower (genau so wie sie mir damals weggenommen wurden) und musste nur meine Internetkosten bezahlen wo ich verursacht hatte ca. 130 Mark und sonst nichts! Auch kein Eintrag ins Führungszeugniss.
Also war ich doch nur ein kleiner FISCH ;)

p.s wie war des noch mit den Daten die die T-online 80 tage behalten muss und dann löscht? naja bei mir war des fast ein halbes jahr her also hätten die des auch nicht mehr nachvervolgen können oder?

Grüßle :D
 
  • Hausdurchsuchung Beitrag #77
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PFreak

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Juliet schrieb:
Also es gibt doch auch heute noch genug möglichkeiten die Platte zu putzen. Ob es nun der Suchbefehl nach AVI, mp3 und und und ist, der das auslöst oder das eingeben eines falschen Passwortes z.b beim Contäner oder wie bei mir, der ja SGE druf hat, einfach eine Rutine ausführen lässt bei der 3 falschen eingabe, die Platten löscht.
Ein wenig Einfallsreichtum und es klappt auch mit den grünen. Denn die brauchen mich ja für das Passwort. Jede wette die haben schon einiges Probiert bevor ich gezwungen bin das PW einzugeben.

Also ich bin ja kein Experte, aber das ist Wahnsinn..... :ent:
selbst wenn das ins Bios geschrieben ist, wirst du von den kleinen grünen Männchen nach einiger Zeit wieder hören, oder vielmehr von den Men In Black....
DENN: Was hält die "Grünen" davon ab deine Platten zu nehmen, sie in einem anderen PC zu installieren und dann da (mit einem anderen Betriebssystem) auszulesen....
(die Tools haben die sicher auch, nur leicht verbessert....BF und ohne Löschung der Daten... und wenn nicht: DisASM auf deine Tools und dann haben sie bald welche)

Die einzige Chance, die man da hat, wäre dann wohl, dass die Experten gerade nen schlechten Tag haben und es nicht tun....

Wenn du dein System zusätzlich absichern willst, kannst du ein Tool in den Autostart bauen, das alle "wichtigen Dateien" einmal öffnet und ein paar Bytes verändert (Sicherung im Speicher behält) und erst nach dem richtigen PW die Daten wieder zurückschreibt.... natürlich müssen die Dateien dazu richtig schön verschlüsselt sein.... (sonst können unsere "Freunde und Helfer" ganz einfach durch Reparaturproggis die Dateien wieder herstellen.....
noch besser wäre natürlich, wenn man gleich 2 PWs nimmt....(und zwei Verfahren)

Zuerst: Verschlüsselt man jede Datei mit einem Schlüssel von einer CD / Diskette / Codekarte..... (man nimmt dazu das sichere Verfahren)
Danach: Kloppt man das andere Verfahren drüber und nimmt einen Schlüssel den man im Kopf behält.... (sollte man nicht aufschreiben oder vergessen)

Oder man macht es wie ich:
Nimmt ein Mörder-PW (nur leicht über 256 bit) und vergisst es dann mal wieder, weil man es in 2 Jahren nie gebraucht hat.... :iro: :be: :be: :be:

Ach ja: vergesst bei Windumm nicht: "Löschen ungleich Platte putzen"....
überschreibt sie also ordentlich.....

Ach und: Man kann ja auch den Stromanschluss der Platten rausziehen (möglichst nicht, wenn der PC an ist), wenn man fertig ist / die Daten nicht braucht... (dafür kann einem keiner was... man wollte die Platte nicht abnutzen, da man sie in letzter Zeit nicht brauchte ;) )

In diesem Sinne: Cu
 
  • Hausdurchsuchung Beitrag #78
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PFreak

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Juliet schrieb:
[...]
@all
ob 128 bit, 256, 512 oder gar 1344 bit verschlüsselung mit einen Quantencomputer in 10 oder 20 Jahren endschlüsselbar sind, macht für mich dann keinen Sinn mehr, denn dann wäre ich 67 jahre alt. Mir ist das aber schon klar, das es wichtig ist, die endwicklung zu beobachten, zumal man ja der Endwicklung kritisch gegenüber steht. Ich glaube das es nur noch ca. 5 Jahre dauert, bis die meisten Internetbenutzer, ich schätze mal so 80%, indentifizierbar sind.
[...]

Naja, wenn man sich viel Mühe gibt beim Design eines Verfahrens, dann hat auch mit einem Quantencomputer keine Chance...
Vorraussetzung ist, dass der Quantencomputer stark unterlegen ist...
Quantencomputer mit 128 Bit (und so was erst mal bauen) bringt nichts gegen ein Verfahren mit 1024 Bit ohne eine Software, die gegen das Verfahren einen Ausgleich erzielen kann, da es 8 (*128=1024) Blöcke sind, die der Quantencomputer immer wieder durchrechnen müsste bis er vielleicht das Ergebnis hat.... d.h. wenn alle möglichen Blöcke getestet werden sollen, müssen dann doch wieder Überstunden geschoben werden um den Rechner rechnen zu lassen und nebenbei baut man dann den großen Bruder.....
es würde allerdings einen Vorteil in der Geschwindigkeit bringen, da man auf jeden Fall den letzten Teilblock direkt berechnen könnte......
Wenn man z.B. den Beweis erbringen muss, dass eine Verschlüsselung von "A" nach "B" mit Blowfish möglich ist, wird es noch haariger, da man über die Initialisierung mit f(i) zeigen müsste, dass ein nötiger Speicher vorhanden ist.....

[hängt also vieles von der Software und den Bits des QC ab...]

Außerdem: Wartet erstmal ab bis es den ersten gibt (und ich meine nicht den, den die NSA im Keller haben soll....) noch ist es eine [eindrucksvolle] Theorie auf dem Papier und in Computersimulationen.... eine Turingmaschine wurde bisher auch noch nicht gebaut......(Oder habe ich was verpasst???)
 
  • Hausdurchsuchung Beitrag #79
C

Coredump

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sollten unter Linux in einem cryptsetup gesicherten Volume gespeichert werden. Die Platte(n) selbst sind noch mit einem ATA Password gesichert. Wird der Server gestartet erkennt Linux zwar die Platten, findet aber keine Partitionen. Wurden die Platten des Volumes zwar mit dem richtigen ATA Passwort geöffnet, ist immer noch keine Partition zu sehen. Selbst das Auslesen des Devices (z.B. /dev/hdd) gibt nur Datenrauschen zurück, es lässt sich nicht einmal entscheiden, ob da überhaupt Daten auf der Platte sind. Ein Filesystem wird erst erkennbar, wenn:

1. mit dmsetup die Platten in der richtigen Reihenfolge zu einem Volume zusammengesetzt wurden
2. bei Cryptsetup das richtige Verschlüsselungsverfahren angegeben wurde
3. bei Cryptsetup das richtige Passwort angegeben wurde.
4. Der Kernel das Filesystem kennt

Nur dann kann man mit mount das Volume mounten. Ansonsten: "mount: you must specify the filesystem type". Diese Meldung kommt immer, wenn der Kernel das Filesystem nicht kennt.

Fassen wir zusammen: Ein Datenrettungsunternehmen kann zwar den ATA Schutz aushebeln, aber da muss erstmal einer darauf kommen. Selbst wenn, dann ist da noch das Cryptovolume. Ohne Passwort ist es nicht einmal möglich, zu beweisen, dass sich dort überhaupt Daten befinden, denn der Dump der Platten könnte genauso auch aus /dev/urandom kommen. Wie immer kommt die Stärke aus der Kombination der verschiedenen Verfahren. Der ATA Schutz sorgt dafür, dass der "neue Eigentümer" die Platte nicht benutzen kann. Das Cryptfs dagegen verhindert das Auslesen durch ein Datenrettungsunternehmen.

Die einzige Schwachstelle ist das Cryptopasswort: Es muss einem Dictionaryangriff standhalten, damit fallen alle sinnvollen Wörter und deren Varianten aus. Gut geeignet sind z.B. die Anfangsbuchstaben eines langen Satzes. Das Passwort sollte aus 20-30 Zeichen bestehen, wobei Groß-/Kleinbuchstaben, Zahlen und auch Sonderzeichen enthalten sein sollten.

Viel Spaß beim Ausprobieren von mind. 10^39 Zeichenkombinationen, wenn das Passwort gut ist. Bis das richtige Passwort mit Brute-Force gefunden wurde, dürfte der Fall verjährt sein und wohl auch niemanden mehr interessieren ;-)
 
  • Hausdurchsuchung Beitrag #80
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7.e.Q

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Hört euch mal den Vortrag von dem Herrn Strafverteidiger Udo Vetter an, vom 23c3! "Sie haben das Recht zu schweigen".

Dort erklärt er folgende Punkte:
1. von diesem Recht definitiv Gebrauch machen, keine Aussagen machen
2. unter dieses Recht fallen auch Passwörter
3. die Vorladung der Kripo ist KEIN Pflichttermin, auch hier zieht das Schweigerecht
4. das Schweigerecht gilt NUR für den Angeklagten/Besitzer des PC
- Bezüglich Passwörtern bedeutet dies selbstverständlich, diese nicht an Freunde weiterzugeben, da diese zu einer Aussage und damit auch zur Herausgabe das PW gezwungen werden können.


Ich kann den Vortrag nur empfehlen! Dort ist alles Wichtige zum Thema Hausdurchsuchung gesagt.

Ich selbst habe meine Festplatten die letzten Tage mit TrueCrypt verschlüsselt. Mit einem sicheren Passwort. Da kommt keiner mehr dran. Ist sinnvoll und vor allem wirksam!
 
Thema:

Hausdurchsuchung

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