Hinfahrt zur Zulassungsstelle

Diskutiere Hinfahrt zur Zulassungsstelle im Auto- und Fahrzeugtechnik Forum im Bereich Technik & Wissen; Hi Leute! Auch auf die Gefahr hin dass ich mich völlig blamiere: Ich hab mir ein Auto gekauft. Nun muss es zugelassen werden. Meine Mutter...
  • Hinfahrt zur Zulassungsstelle Beitrag #1
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JPalm92194

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Hi Leute!

Auch auf die Gefahr hin dass ich mich völlig blamiere:
Ich hab mir ein Auto gekauft. Nun muss es zugelassen werden. Meine Mutter meinte daraufhin ich könnte mit dem Fahrzeug (das kein Kennzeichen hat) im Besitz einer Versicherungs- Doppelkarte bis zur Zulassungsstelle fahren. Wohlgemerkt ohne Kennzeichen.

Was meint Ihr dazu? Für mich klingt dass völlig unlogisch dass man ohne Kennzeichen fahren darf auch wenns nur bis zur Zulassungsstelle sein soll.

Gruß
JPalm
 
  • Hinfahrt zur Zulassungsstelle Beitrag #2
Imhotep

Imhotep

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Ohne Zulassung darf das Auto keinen Millimeter auf öffentlichen Straßen bewegt werden!
 
  • Hinfahrt zur Zulassungsstelle Beitrag #3
The Hitman

The Hitman

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im Sauerland
Wenn du die Doppelkarte mit dabei hast darfst du dahin fahren.

Oder war das andersrum, wenn man es abmeldet darf man noch nach Hause fahren. :rolleyes:

Eine Sache darf man, aber welche da bin ich mir jetzt grad nicht so sicher.
 
  • Hinfahrt zur Zulassungsstelle Beitrag #4
Resu Looc

Resu Looc

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odox
nimm einfach alles mit was du vom auto hast die gesamten papiere und fahre los wenn dich ein bullerei auto stoppt dann drückst du ihm den haufen papier entgegen und gut ist !


also in meiner fam sind alle mit dem auto hingefahren auch ohne nummernschild ! nur einsa das hatte vom autohaus aus ein rotes damit kann man ganz sicher fahren
 
  • Hinfahrt zur Zulassungsstelle Beitrag #5
FatherFrost

FatherFrost

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NorthPole
musst du unbedingt das eine mal zur zulassungsstalle fahren? nimm doch einfach die bahn :)
 
  • Hinfahrt zur Zulassungsstelle Beitrag #6
A

Arno-the-Nyhm

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Nummernschilder müssen dran sein und erlaubt ist die Geschichte nur, wenn das KFZ auch schon vorher im Zulassungsbezirk registriert war. Also kein neues Kennzeichen vergeben werden muss.

Ansonsten: Nein, lass es. Die Strafen sind drakonisch.

Es wird auch nur der ->direkte<- Weg zur Zulassungstelle toleriert, bei größeren Abweichungen von der Fahrtroute, s.o.

Aber alles wie immer: IMHO und IANAL
 
  • Hinfahrt zur Zulassungsstelle Beitrag #7
M

Magic_2000

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Ohne Kennzeichen darfst nie mit dem Auto fahren.

So wie Arno-the-Nyhm schreibt, sehe ich das auch. Wobei ich mir mit dem "Zulassungsbezirk" nicht ganz sicher bin.
 
  • Hinfahrt zur Zulassungsstelle Beitrag #8
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JPalm92194

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Ok, also das Thema wird hier ja sehr kontrovers diskutiert. Der eine sagt Ja, der andere Nein.
Ein Kumpel meinte man(n) kann nur dahin fahren wenn das alte Kennzeichen noch vorhanden ist. Da ist dann zwar kein Tüv Zeichen und son Kram drauf aber man ist durch die mitgeführte Doppelkarte versichert

Das Auto soll erst morgen zugelassen werden. Ich werde ganz sicher nochmal da anrufen und mich absichern.

Danke
 
  • Hinfahrt zur Zulassungsstelle Beitrag #9
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baloo23

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Wenn du die alten Nummerschilder noch hast, langen die auf der Fahrt zur Zulassungsstelle. Du bist über die Doppelkarte versichert. Diese Karte muß aber ausgefüllt sein, falls du in eine Kontrolle kommst. Das ganze geht aber nur wenn du im gleichen
Zulassungsbezirk bleibst. Also wenn die alten Nummernschilder mit M für München lauteten und du auch das Auto in München zuläßt. Willst du es in einem anderen Zulassungsbezirk zulassen, brauchst du ein Überführungskennzeichen, früher " rote Nummer".

so long
baloo
 
  • Hinfahrt zur Zulassungsstelle Beitrag #10
Imhotep

Imhotep

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Das stimmt so nicht. Das Auto MUß eine gültige Autoversicherung haben, um es im öffentlichen Straßenverkehr benutzen zu können. Nachdem du die Doppelkarte ja in deinen Händen hältst, kannst du natürlich niemals mit der Kiste zur Zulassungsstelle fahren.

Selbst wenn der Weg nur 100m sein sollte. Wenn nach 88m ein Unfall passieren sollte, zahlst du sämtliche anfallenden Kosten, wie z. B:

- deinen eigenen Schaden
- den fremden Schaden
- Personenschäden (du hast bestimmt ein paar Millionen für ne Querschnittslähmung o. ä. im Hosensack)
- Rentenzahlungen bei Arbeitsunfähigkeit
- Schmerzensgelder
- die Liste läßt sich noch viel weiter fortsetzen....

Gruß
Andi
 
  • Hinfahrt zur Zulassungsstelle Beitrag #11
Flex

Flex

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Wie schon oben gesagt, es geht nur dann, wenn du das Fahrzeug abmeldest, denn dann ist das Kfz noch für den gleichen Tag, an dem es abgemeldet wird, versichert. Nämlich bis 24 Uhr des Tages der Abmeldung. Dann kann man mit entstempelten Kennzeichen noch nach Hause fahren!

Mit der Anmeldung klappt das so nicht, denn wenn man die Versicherungsdoppelkarte von der Versicherung bekommt, ist das Auto ja noch nicht versichert. Der Versicherungszeitraum beginnt erst dann zu laufen, wenn das Auto zugelassen wird. Also erst wenn die Zulassungsstempel auf deinem Nummernschild kleben, ist das Fahrzeug versichert.

Die Überführungskennzeichen, wie sie oben genannt wurden, gibt es auch nicht mehr in diesem Sinn. Lediglich von Händlern werden diese Benutzt. Als Privatmann kann man sich aber die sog. Kurzzeitkennzeichen besorgen (gelten 5 Tage). Ist hier in diesem Fall aber nicht Sinnvoll (muss man ja auch zur ZLS).

Also am Besten von einem Bekannten hinfahren lassen und nen 10ner in die Hand drücken!
 
  • Hinfahrt zur Zulassungsstelle Beitrag #12
koffer

koffer

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Original geschrieben von Imhotep
Das stimmt so nicht. Das Auto MUß eine gültige Autoversicherung haben, um es im öffentlichen Straßenverkehr benutzen zu können. Nachdem du die Doppelkarte ja in deinen Händen hältst, kannst du natürlich niemals mit der Kiste zur Zulassungsstelle fahren.

Selbst wenn der Weg nur 100m sein sollte. Wenn nach 88m ein Unfall passieren sollte, zahlst du sämtliche anfallenden Kosten, wie z. B:

- deinen eigenen Schaden
- den fremden Schaden
- Personenschäden (du hast bestimmt ein paar Millionen für ne Querschnittslähmung o. ä. im Hosensack)
- Rentenzahlungen bei Arbeitsunfähigkeit
- Schmerzensgelder
- die Liste läßt sich noch viel weiter fortsetzen....

Gruß
Andi

Bevor man zur Zulassungsstelle fährt, muss man sich eine Deckungskarte besorgen und dadurch besteht bereits Versicherungsschutz für die Fahrt zur Zulassungsstelle.

Dazu ein Beispiel von der Nuernberger Versicherung:
"...Der Vertrag läuft grundsätzlich unverändert weiter. Wenn die Stillegung länger als 14 Tage dauert, kann der Kunde eine beitragsfreie Ruheversicherung verlangen, während dieser der Versicherungsschutz nur innerhalb eines umfriedeten Einstellraums oder Abstellplatzes besteht. Für die Wiederzulassung mit Doppelkarte hat der Versicherungsnehmer bereits auf der Fahrt zur Zulassungsstelle wieder uneingeschränkten Versicherungsschutz..."

MfG
koffer
 
  • Hinfahrt zur Zulassungsstelle Beitrag #13
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Arno-the-Nyhm

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In § 1 der Allgemeinen Bedingungen für die Kraftfahrzeugbedingungen steht
geschrieben:

In der Kraftfahrzeughaftpflichtversicherung besteht Versicherungsschutz auch
für Fahrten mit ungestempelten Kennzeichen, die im Zusammenhang mit dem
Zulassungsverfahren stehen, insbesondere Fahrten zur Abstempelung des
Kennzeichens und Rückfahrten nach Entfernung des Stempels sowie Fahrten zur
Durchführung einer Hauptuntersuchung, Bremssonderuntersuchung oder
Abgasuntersuchung innerhalb des Zulassungsbezirks und des angrenzenden
Bezirks.

Dies gilt nicht für Fahrten, die gemäß § 128 StVZO rote Kennzeichen am
Fahrzeug geführt werden müssen. Dies sind Prüfungsfahrten Probefahrten und
Überführungsfahrten.

___________________


Lt. meinem Versichrungsfritzen fallen auch die Anmeldefahrten unter diese Regelung.
 
  • Hinfahrt zur Zulassungsstelle Beitrag #14
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baloo23

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Die Doppelkarte ist ein Versicherungsnachweis, also ist man damit versichert. In jedem Fall muß aber die Karte richtig ausgeschrieben sein, und man darf damit eben nur zur Zulassung fahren und nicht einen Ausflug machen.

so long
baloo
 
  • Hinfahrt zur Zulassungsstelle Beitrag #15
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crdxx

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Bei manchen fragen und beiträgen hier kommen immer wieder unglaubliche behauptungen raus....

kann sich hier wirklich jemand vorstellen mit einem nicht zugelassenen fahrzeug in deutschland fahren zu dürfen?

Die dopplekarte alleine mag zwar eine versicherung darstellen, aber ein nicht zugelassenes fahrzeug ist nunmal nicht versichert, und somit bringt einem auch eine dopplekarte nichts.

Man kann nur mit einem abgemeldeten fahrzeug nach hause fahren, da 1. der versucherungsschutz noch bis 24 uhr besteht, und in den meisten fällen bekommt man noch eine zusätzliche bescheinigung wegen der entstempelten kennzeichen.

stellt euch mal folgendes vor: Ich werde mir demnächst ein auto kaufen, aber der händler ist ca 500 km hier vom ort entfernt, nach den angaben einiger bräuchte ich ja nur eine doppelkarte ( die kann ich inzwischen auch schon im internet ausdrucken lassen) um die 500 km zur zulassungsstelle hier ohne kennzeichen fahren zu können............


ne ne also ohne zulassung darf man den wagen nicht mal auf einer öffentlichen fläche abstellen, da kommt sofort ein oranger aufkleber drauf, das man den schrott entfernen soll (auch wenn es ein neuwagen ist)
 
  • Hinfahrt zur Zulassungsstelle Beitrag #16
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Arno-the-Nyhm

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Bei manchen fragen und beiträgen hier kommen immer wieder unglaubliche behauptungen raus....

-> Jau, das seh ich auch so...*rotfl*

kann sich hier wirklich jemand vorstellen mit einem nicht zugelassenen fahrzeug in deutschland fahren zu dürfen?

->Jau, aber nur unter bestimmeten Voraussetzungen...

Die dopplekarte alleine mag zwar eine versicherung darstellen, aber ein nicht zugelassenes fahrzeug ist nunmal nicht versichert, und somit bringt einem auch eine dopplekarte nichts.

->s.o.

Man kann nur mit einem abgemeldeten fahrzeug nach hause fahren, da 1. der versucherungsschutz noch bis 24 uhr besteht, und in den meisten fällen bekommt man noch eine zusätzliche bescheinigung wegen der entstempelten kennzeichen.

->zusätzliche Bescheinigung? Noch nie bekommen! Wie sieht die denn aus und wie heisst diese "Bescheinigung" denn im "amtsdeutsch". Nur damit ich mich nicht blamiere, wenn ich das nächste mal danach frage..

stellt euch mal folgendes vor: Ich werde mir demnächst ein auto kaufen, aber der händler ist ca 500 km hier vom ort entfernt, nach den angaben einiger bräuchte ich ja nur eine doppelkarte ( die kann ich inzwischen auch schon im internet ausdrucken lassen) um die 500 km zur zulassungsstelle hier ohne kennzeichen fahren zu können............

->Welcher Zulassungsbezirk hat denn eine Ausdehnung von 500Km länge? Und wieso _ohne_ Kennzeichen?


ne ne also ohne zulassung darf man den wagen nicht mal auf einer öffentlichen fläche abstellen, da kommt sofort ein oranger aufkleber drauf, das man den schrott entfernen soll (auch wenn es ein neuwagen ist)

->Hä? Ich glaube du verwechselst da "unerlaubte Sondernutzung öffentlichen Straßenverkehrraums" bzw. "illegale Altautoentsorgung" mit Fahrten zur Zulassungsstelle. Außerdem drängt sich mir der Verdacht auf, das du vorhergehende Postings nicht gründlich genug gelesen zu haben scheinst.

Try it again.
 
  • Hinfahrt zur Zulassungsstelle Beitrag #17
Rallf.Erber

Rallf.Erber

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...das einfachste ist ein kurzer Anruf bei der Zulassungsstelle
um das zu klären !

Aber - warum einfach - wenn´s auch kompliziert geht ?

Aber - ehm - für einen Insider wie mich schon interessant, diese diversen Meinungen zu hören !

grins...

:)
Ralf
 
  • Hinfahrt zur Zulassungsstelle Beitrag #18
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Arno-the-Nyhm

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..das einfachste ist ein kurzer Anruf bei der Zulassungsstelle
um das zu klären !

Aber - warum einfach - wenn´s auch kompliziert geht ?

Aber - ehm - für einen Insider wie mich schon interessant, diese diversen Meinungen zu hören !


-> Nee, nicht beim Strassenverkehrsamt, sondern einen Verkehrsrechtler (Anwalt) fragen. Die Fräuleins vom Amt sind Verwaltungsangestellte, die meistens nur das machen, was man ihnen sagt und wie man es ihnen gezeigt hat :D

Oder wie sollte man sonst ein 80er Kennzeichen für sein Motorrad bekommen können? (Not me, just seen;)
 
  • Hinfahrt zur Zulassungsstelle Beitrag #19
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baloo23

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Ich hab noch mal gesucht und das hier gefunden, von einem Kreisamt rausgegeben.
Sind Fahrten mit ungestempelten Kennzeichen versichert?
Neue Regelung soll Rechtsklarheit schaffen - Kreis informiert


Wann sind Fahrten mit ungestempelten Kennzeichen erlaubt und wann nicht? In dieser Frage gibt es eine Neuerung, die Rechtsklarheit schafft. Die Kreisverwaltung Ahrweiler erklärt Einzelheiten.

Kennzeichen müssen grundsätzlich abgestempelt sein, wenn das Fahrzeug am öffentlichen Straßenverkehr teilnimmt. Davon gab es bislang zwei Ausnahmen: erstens bei Rückfahrten nach der Stillegung des Fahrzeuges von der Kfz-Zulassungsstelle nachhause; zweitens bei der Wiederzulassung das Wagens oder Motorrads auf den gleichen Halter - beispielsweise nach dem Winter - mit Kfz-Schild, aber ohne Siegelplakette. Gestattet waren ebenfalls Fahrten im Zusammenhang mit der Zulassung, beispielsweise zum Sachverständigen oder Prüfer wegen einer Haupt- oder Abgasuntersuchung, wenn die Versicherungsdeckungskarte für den vorläufigen Versicherungsschutz mitgeführt wurde.


Diese Regelung ist jetzt nicht mehr verbindlich. Bei Fahrten mit ungestempelten Kennzeichen soll Sicherheit herrschen und damit die Gefahr vor einem Regreß bei Schäden ausgeschlossen werden. Daher soll der Versicherer den Versicherungsschutz künftig auf den neu gestalteten Deckungskarten ausdrücklich für Fahrten mit ungestempelten Kennzeichen dokumentieren, die im Zusammenhang mit dem Zulassungsverfahren stehen. Damit wird für alle Beteiligte die notwendige Rechtsklarheit geschaffen.


Die Kreisverwaltung empfiehlt allen Fahrzeughaltern, die bisher noch keine Deckungskarte nach neuem Muster vorgelegt haben, sich bei der Fahrt mit ungestempelten Kennzeichen beim Versicherer zu erkundigen, ob eine solche Fahrt mitversichert ist. Der Kfz-Zulassungsstelle beim Kreis wurde jetzt mitgeteilt, daß für alle Verträge mit einem Versicherungsbeginn nach dem 1. Juli 1994 eine versicherte Fahrt nach Stillegung nicht automatisch gilt. Umgekehrt bedeutet dies, daß für alle Versicherungsverträge vor dem 1. Juli 1994 ein entsprechender Versicherungsschutz unterstellt wird.


In jedem Fall sind Fahrten mit ungestempelten Kennzeichen nur in dem Bezirk erlaubt, in dem das Fahrzeug zugelassen werden soll oder zugelassen war. So ist es verboten, ein Auto mit ungestempelten Kennzeichen von Ahrweiler nach Köln zu fahren, um es dort zuzulassen. Für diese Überführungsfahrten sind rote Kennzeichen zu verwenden. ( heutzutage sinds die Überführungskennzeichen)
das stammt von 1997, also alte Deckungskarten ( Doppelkarte ) wird wohl keiner mehr bekommen.
Ergo: MAN DARF IM ZULASSUNGSBEZIRK FAHREN UND IST AUCH VERSICHERT!!!!!!!!!!

so long
baloo
 
Thema:

Hinfahrt zur Zulassungsstelle

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