Ich hab noch mal gesucht und das hier gefunden, von einem Kreisamt rausgegeben.
Sind Fahrten mit ungestempelten Kennzeichen versichert?
Neue Regelung soll Rechtsklarheit schaffen - Kreis informiert
Wann sind Fahrten mit ungestempelten Kennzeichen erlaubt und wann nicht? In dieser Frage gibt es eine Neuerung, die Rechtsklarheit schafft. Die Kreisverwaltung Ahrweiler erklärt Einzelheiten.
Kennzeichen müssen grundsätzlich abgestempelt sein, wenn das Fahrzeug am öffentlichen Straßenverkehr teilnimmt. Davon gab es bislang zwei Ausnahmen: erstens bei Rückfahrten nach der Stillegung des Fahrzeuges von der Kfz-Zulassungsstelle nachhause; zweitens bei der Wiederzulassung das Wagens oder Motorrads auf den gleichen Halter - beispielsweise nach dem Winter - mit Kfz-Schild, aber ohne Siegelplakette. Gestattet waren ebenfalls Fahrten im Zusammenhang mit der Zulassung, beispielsweise zum Sachverständigen oder Prüfer wegen einer Haupt- oder Abgasuntersuchung, wenn die Versicherungsdeckungskarte für den vorläufigen Versicherungsschutz mitgeführt wurde.
Diese Regelung ist jetzt nicht mehr verbindlich. Bei Fahrten mit ungestempelten Kennzeichen soll Sicherheit herrschen und damit die Gefahr vor einem Regreß bei Schäden ausgeschlossen werden. Daher soll der Versicherer den Versicherungsschutz künftig auf den neu gestalteten Deckungskarten ausdrücklich für Fahrten mit ungestempelten Kennzeichen dokumentieren, die im Zusammenhang mit dem Zulassungsverfahren stehen. Damit wird für alle Beteiligte die notwendige Rechtsklarheit geschaffen.
Die Kreisverwaltung empfiehlt allen Fahrzeughaltern, die bisher noch keine Deckungskarte nach neuem Muster vorgelegt haben, sich bei der Fahrt mit ungestempelten Kennzeichen beim Versicherer zu erkundigen, ob eine solche Fahrt mitversichert ist. Der Kfz-Zulassungsstelle beim Kreis wurde jetzt mitgeteilt, daß für alle Verträge mit einem Versicherungsbeginn nach dem 1. Juli 1994 eine versicherte Fahrt nach Stillegung nicht automatisch gilt. Umgekehrt bedeutet dies, daß für alle Versicherungsverträge vor dem 1. Juli 1994 ein entsprechender Versicherungsschutz unterstellt wird.
In jedem Fall sind Fahrten mit ungestempelten Kennzeichen nur in dem Bezirk erlaubt, in dem das Fahrzeug zugelassen werden soll oder zugelassen war. So ist es verboten, ein Auto mit ungestempelten Kennzeichen von Ahrweiler nach Köln zu fahren, um es dort zuzulassen. Für diese Überführungsfahrten sind rote Kennzeichen zu verwenden. ( heutzutage sinds die Überführungskennzeichen)
das stammt von 1997, also alte Deckungskarten ( Doppelkarte ) wird wohl keiner mehr bekommen.
Ergo: MAN DARF IM ZULASSUNGSBEZIRK FAHREN UND IST AUCH VERSICHERT!!!!!!!!!!
so long
baloo