Jetzt wird gegen RapidshareUploader vorgegangen

Diskutiere Jetzt wird gegen RapidshareUploader vorgegangen im Filesharing & One-Click-Hoster Forum im Bereich Internet & Telekomunikation Forum; http://www.gulli.com/news/rapidshare-abmahnung-f-r-2009-04-25/ Rapidshare speichert also die IP-Adressen von Uploadern. Ich bin gespannt wie...
  • Jetzt wird gegen RapidshareUploader vorgegangen Beitrag #1
the ubm

the ubm

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http://www.gulli.com/news/rapidshare-abmahnung-f-r-2009-04-25/
UPDATE: Bereits am 14. März berichtete MSX von der gulli-Redaktion über eine Hausdurchsuchung, welche bei einem Uploader von Rapidshare durchgeführt wurde. Dieser hatte das Album "Death Magnetic" von Metallica einen Tag vor dem weltweiten Release bei dem Filehoster hochgeladen. Es dauerte einige Wochen, als bei der Person schließlich eine Hausdurchsuchung durchgeführt wurde. Der Hausdurchsuchungsbeschluss war kurze Zeit online verfügbar und gelangte dabei auch in die Hände meines Kollegen MSX. Zuerst schien es sich um einen ganz gewöhnlichen Beschluss zu handeln, lediglich mit dem Detail, dass es eben einen Uploader von Rapidshare erwischt hatte.
Rapidshare speichert also die IP-Adressen von Uploadern.
Ich bin gespannt wie lange dieser Hoster noch existieren kann, denn wenn keine Warez mehr dort hochgeladen werden, kauft sich keiner mehr einen PremiumAccount und dann ist Rapidshare pleite.
 
  • Jetzt wird gegen RapidshareUploader vorgegangen Beitrag #2
H

HUCKJ

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Existiert dieses Gesetz bereits europaweit ?
Es lässt sich vermutlich einfach umgehen, indem die Dateien aus dem Ausland hochgeladen werden, bzw. über Proxys, welche keine IP Adressen speichern.
 
  • Jetzt wird gegen RapidshareUploader vorgegangen Beitrag #3
killerseegurke

killerseegurke

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es wurde z.b. bei prem accs schon immer ips geloggt... kannst ja im log in den einstellungen ansehen bzw so wars mal, es wurde halt nur geloggt was du wann gezogen hast...
 
  • Jetzt wird gegen RapidshareUploader vorgegangen Beitrag #4
the ubm

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Ich dachte es wird nur der Traffic geloggt, den man erzeugt hat, aber nicht die expliziten Dateien.
 
  • Jetzt wird gegen RapidshareUploader vorgegangen Beitrag #5
SkyMarshal

SkyMarshal

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es wurde z.b. bei prem accs schon immer ips geloggt... kannst ja im log in den einstellungen ansehen bzw so wars mal, es wurde halt nur geloggt was du wann gezogen hast...

Ich dachte es wird nur der Traffic geloggt, den man erzeugt hat, aber nicht die expliziten Dateien.

In Ihrer Download-Tabelle sehen Sie den Datenverkehr oder Traffic, der über Ihr Premium-Konto abgewickelt wurde, jeweils aufgeschlüsselt nach Tag und IP-Adresse. Es wird unsere Serverzeit verwendet. Die Daten werden jeweils 30 Tage lang vorgehalten.

Beispiel: Sat, 25. Apr 2009 84.132.11.215 4931426 KB

Da steht nicht was ich geladen habe.
 
  • Jetzt wird gegen RapidshareUploader vorgegangen Beitrag #6
Lemmy

Lemmy

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Quelle: Aus dem Gulli Thread Kopiert:

Re: Rapidshare: Abmahnung für Uploader dank Zivilrechtlichem Auskunftsanspruch
RapidShare nimmt Stellung zur Datenweitergabe
aus dem Bereich Sonstiges
Seit Tagen wächst die Verunsicherung unter den Nutzern des 1-Click-Hosters RapidShare. Nach Medienberichten wurden die persönlichen Daten sowohl von Up- als auch Downloadern an deutsche Behörden weitergegeben. Der Vorwurf: die illegale Verbreitung von urheberrechtlich geschütztem Material. Nun nimmt der Schweizer Hoster erstmals Stellung zu den Vorwürfen.


Nur wenige Nutzer betroffen

Die Behörden hätten den Auskunftsanspruch mit Hinweis auf die Gesetzesnovelle des Paragrafen 101 des deutschen Urheberrechtsgesetzes geltend gemacht, erklärt das Unternehmen in einer Pressemitteilung. Dieser gelte allerdings nur bei Rechtsverletzungen "gewerblichen Ausmaßes", wenn es also zu "besonders vielen oder besonders schweren" Verstößen gegen das Urheberrechtsgesetz gekommen sei. "Dementsprechend betrifft der Auskunftsanspruch die meisten deutschen User nicht, ihre Privatsphäre und ihre Daten sind genau so geschützt wie zuvor. Wir protokollieren nicht, was ein Anwender herunterlädt. Die informationelle Selbstbestimmung ist einer der Grundsätze jeder Demokratie. Gleichzeitig halten wir uns an die Gesetze", erläutert Bobby Chang, Leiter des operativen Geschäfts bei RapidShare.

Die Veröffentlichung von Download-Links ist strafbar

Der Austausch von Dateien über RapidShare sei genauso legal wie das Nutzen jedes anderen Webhosters. "Aufgrund der Privatkopie darf jeder Käufer von seinen Datenträgern, die nicht kopiergeschützt sind, ein privates Duplikat anfertigen und es beispielsweise bei RapidShare speichern", so Chang. "Erlaubt ist außerdem, über RapidShare eine Kopie solcher Dateien an Freunde oder Verwandte weiterzugeben." Verboten sei es hingegen, urheberrechtlich geschütztes Material öffentlich zugänglich zu machen, also beispielsweise Links zu Musik oder Filmen in Foren zu veröffentlichen.

RapidShare sei bei der Herausgabe von Daten an dieselben Gesetze wie alle Provider und Filehoster gebunden: Anfragen zu Transaktionen in Deutschland können unabhängig vom Firmensitz oder vom Standort der Server gestellt werden. "Wer glaubt, wir würden einfach so IP-Adressen herausgeben, irrt sich", stellt Chang klar.


Quelle
 
  • Jetzt wird gegen RapidshareUploader vorgegangen Beitrag #7
killerseegurke

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In Ihrer Download-Tabelle sehen Sie den Datenverkehr oder Traffic, der über Ihr Premium-Konto abgewickelt wurde, jeweils aufgeschlüsselt nach Tag und IP-Adresse. Es wird unsere Serverzeit verwendet. Die Daten werden jeweils 30 Tage lang vorgehalten.

Beispiel: Sat, 25. Apr 2009 84.132.11.215 4931426 KBb

hab ich auch nich gesagt... meinte ja nur die ip adressen.
 
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