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Guest
Im Horrorfilm „Rohtenburg (Butterfly, a Grimm Love Story)“, der am 9. März 2006 in die deutschen Kinos kommen sollte, wird das Leben des von Thomas Kretschmann verkörperten Kannibalen Oliver Hartwin dargestellt, der einen Mann ermordet und verzehrt hat. Meiwes geht gerichtlich gegen das Werk vor, da von ihm keine Zustimmung zur Verarbeitung seines Lebens in dieser Form vorliege und der Film, insbesondere in Bezug auf laufende Strafprozesse, seine Persönlichkeitsrechte verletze. Am 3. März 2006 erließ das Oberlandesgericht Frankfurt am Main auf Antrag von Armin Meiwes eine einstweilige Verfügung, welche die Aufführung des Filmes untersagt. Die Persönlichkeitsrechte des Klägers seien höher einzuschätzen als eine mögliche künstlerische Aufarbeitung des Themas, zumal die Übereinstimmungen zwischen Film und Realität 'hinreichend glaubhaft' dargelegt werden konnten.
Allerdings entsteht zur Zeit ein Dokumentarfilm über das Verbrechen in Rotenburg. Unter der Mitwirkung von Armin Meiwes selbst soll dieser die Geschehnisse dokumentarisch aufarbeiten.
Also ich habe den "verbotenen" gesehen und kann sagen, dass es gut ist, dass dieser nicht in die Kino kam, da wahrscheinlich viele, fast alle oder sogar jeder sich geärgert hätte Geld für die Karte ausgegebenzuhaben... .. .
Also ich habe den "verbotenen" gesehen und kann sagen, dass es gut ist, dass dieser nicht in die Kino kam, da wahrscheinlich viele, fast alle oder sogar jeder sich geärgert hätte Geld für die Karte ausgegebenzuhaben... .. .
Der o.g. Film ist noch eine Kategorie schlechter!!!