Landgericht München entscheidet gegen Anschlussinhaberhaftung bei illegalen Downloads

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Illegale Downloads: Anschlussinhaber haftet nicht

Von Björn Greif
ZDNet
09. Januar 2008, 18:31 Uhr
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Landgericht München I entscheidet gegen Musikindustrie

In einem jetzt veröffentlichtem Urteil (PDF) vom 4. Oktober 2007 hat das Landgericht München I entschieden, dass ein DSL-Anschlussinhaber nicht automatisch für etwaige Urheberrechtsverletzungen haftbar gemacht werden kann. Daher müsse er auch keinen Schadensersatz, Wertersatz oder Ersatz von Anwaltskosten zahlen.

Im vorliegenden Fall hatte ein Mitarbeiter eines Münchner Radiosenders auf einem Firmenrechner 1394 Musiktitel illegal über die Tauschbörse Limewire zum Download angeboten. Aufgrund dessen mahnten sechs deutsche Plattenfirmen den Betreiber des Senders als Anschlussinhaber ab und forderten Unterlassung, 6000 Euro Schadensersatz sowie Erstattung der Abmahnkosten. Daraufhin reichte der Senderbetreiber Gegenklage vor dem Landgericht München I (Az 7 O 2827/07) ein und erhielt weitgehend Recht.

Auch das Oberlandesgericht Frankfurt am Main hatte Ende Dezember in einem ähnlichen Verfahren (Az 11 W 58/07) gegen die Musikindustrie entschieden. Angeklagt war ein Familienvater, der als Anschlussinhaber für die illegale Bereitstellung urheberrechtlich geschützer Inhalte durch ein Familienmitglied haften sollte.

Allerdings ist die Rechtssprechung hinsichtlich der Haftung von DSL-Anschlussinhabern nicht einheitlich. So gibt es eine Reihe von Gerichtsurteilen, in denen beispielsweise Inhaber von WLAN-Anschlüssen für die illegale Nutzung ihres Internetzugangs durch Dritte verantwortlich gemacht wurden.

Endlich mal ein praxisgerechtes und realitätsbezogenes Urteil.
 
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Jurte

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aber das Urteile musst du dir mal durchlesen. sicherlich ist das ein posetiv zu sehen, aber lese dir mal das urteil durch.

der Fall in HH lag da z.b. anders und mir persönlich wäre es wichtig das so ein Urteil wie von dir oben angegeben, auch Eltern zu gute kommt. Nicht jeder ist fit in der EDV, ihm deshalb, weil Kinder/jugendliche diesen seinen Anschluß nutzte, an das existensminimum zu bringen ist nicht richtig.

ein grundsatzurteil wäre mir lieber.
 
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