Limewire Strikes Back

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Lemmy

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RIAA wegen Monopolmissbrauch verklagt

Vor fast zwei Monaten reichte die RIAA gegen die Tauschbörse Limewire Klage ein: weil sie für Copyrightverstöße ihrer Nutzer mit haftbar sei, solle die Tauschbörse die Kleinigkeit von 150.000 Dollar pro unerlaubt verbreitetem Song zahlen. Limewire reichte nun Gegenklage ein: Monopolmissbrauch, Betrug am Kunden und weitere Verstöße wird dem Verband vorgeworfen.
Die Industrie berief sich auf die Stellungnahme des Supreme Court im Fall Grokster: wenn ein Tauschbörsenhersteller aktiv zu Urheberrechtsverletzungen ermutige, könne er für das Handeln der Nutzer mit verantwortlich gemacht werden. Entsprechende Nutzungsbestimmungen und Willenserklärungen, die in viele Clients integriert sind, läßt die RIAA dabei offenbar nicht gelten: was den Tausch entsprechenden Materials ermöglicht, ist nach ihrer Sichtweise illegal. Entsprechend wurde Limewire auf
Schadenersatz verklagt.


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Limewire erkennt in dieser Vorgehensweise das simple Absichern einer missbräuchlich erhaltenen Monopolstellung. Das "...Ziel [der RIAA] ist einfach: jeden Musikdistributionskanal zu zerstören, den sie nicht besitzt oder kontrolliert, oder diese dazu zu zwingen, Geschäfte mit ihr auf exklusiver und nichtwettbewerblicher Basis zu machen, um die Verbreitung und die Preisgestaltung digitaler Musik vollständig zu kontrollieren, zum Schaden der Verbraucher. ... Dieser Fall ist nur ein Teil eines viel größeren, modernen Komplotts zur Zerstörung sämtlicher Innovation, die Inhaltseigentümer nicht kontrollieren können und die ihre herkömmlichen Geschäftsmodelle stören."
Limewire verlangt ein Gerichtsverfahren. Wenngleich die aggressive Erwiderung der maßlosen Schadenersatzforderungen der Industrie nahelegt, dass Ziel der ganzen Aktion ein Vergleich ist, so wäre das Ergebnis eines Verfahrens natürlich höchst intererssant - einerseits in Bezug auf die Frage, ob der Betrieb einer Tauschbörsae per se bereits als ein Akt der Verleitung zum Gesetzesverstoß betrachtet werden kann, auf der anderen Seite, ob hier tatsächlich ein Monopolmissbrauch vorliegt.



Quelle: Gulli.com
 
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