Neues Urteil: Filesharer IP darf nicht zurückverfolgt werden

Diskutiere Neues Urteil: Filesharer IP darf nicht zurückverfolgt werden im Filesharing & One-Click-Hoster Forum im Bereich Internet & Telekomunikation Forum; berichtet heut Onlinekosten.de. Endlich mal ein vernünftiges Urteil.
  • Neues Urteil: Filesharer IP darf nicht zurückverfolgt werden Beitrag #1
DescWing

DescWing

Moderator
Dabei seit
15.04.1999
Beiträge
9.894
Reaktionspunkte
1
Ort
Outer Rim
berichtet heut Onlinekosten.de.
Endlich mal ein vernünftiges Urteil.

Das Amtsgericht (AG) Offenburg in Baden-Württemberg hat einen weitreichenden Beschluss getroffen: Dem Urteil vom 20. Juli zufolge hat das Gericht wegen "offensichtlicher Unverhältnismäßigkeit" entschieden, dass die IP-Adresse eines Tauschbörsennutzers nicht zurückverfolgt werden darf.
 
  • Neues Urteil: Filesharer IP darf nicht zurückverfolgt werden Beitrag #2
GIGX

GIGX

Bekanntes Mitglied
Dabei seit
16.04.2004
Beiträge
1.511
Reaktionspunkte
0
Ort
Helion Prime
wow.. es geschehen wohl doch noch wunder :grinning:
 
  • Neues Urteil: Filesharer IP darf nicht zurückverfolgt werden Beitrag #3
mikamailer

mikamailer

Bekanntes Mitglied
Dabei seit
07.11.2002
Beiträge
3.172
Reaktionspunkte
0
Ort
hinterm Sumpf
Nur ist das jetzt sicher?

Morgen entscheiden sie wieder anders...
 
  • Neues Urteil: Filesharer IP darf nicht zurückverfolgt werden Beitrag #4
B

^bart

Bekanntes Mitglied
Dabei seit
07.11.2006
Beiträge
784
Reaktionspunkte
0
wow.. es geschehen wohl doch noch wunder :grinning:

Kann ich mich nur anschließen, so etwas hätte ich nicht erwartet, nachdem was man in letzter Zeit so gelesen hat. Ich dachte wirklich, dass jetzt härtet durchgegriffen wird, schon alleine wegen dem Druck, den die Musikindustrie und andere machen.

Mal sehen was jetzt noch so kommt. Mal sehen ob die ganzen Firmen, die von Filesharing betroffen sind noch etwas ausrichten können.
 
  • Neues Urteil: Filesharer IP darf nicht zurückverfolgt werden Beitrag #5
Stachel

Stachel

Super-Moderator
Teammitglied
Dabei seit
20.04.2004
Beiträge
7.629
Reaktionspunkte
16
Ich hoffe nur manche sehen das nicht als freibrief.
 
  • Neues Urteil: Filesharer IP darf nicht zurückverfolgt werden Beitrag #6
frisbee

frisbee

Bekanntes Mitglied
Dabei seit
17.11.2001
Beiträge
3.841
Reaktionspunkte
0
Ort
BC-E
Naja, nur das Amtsgericht (AG)...who gives a sh**?

Ein AG sagt schwarz, das nächste Weiß...

würde erst Entscheidungen ab OLG für aussagekräftig erachten - zumal das Urteil des AG Offb sicher nicht rechtskräftig wird
 
  • Neues Urteil: Filesharer IP darf nicht zurückverfolgt werden Beitrag #7
Lemmy

Lemmy

verdienter Ex-Mod
Dabei seit
14.04.2002
Beiträge
8.697
Reaktionspunkte
12
Ort
Lemmyngshausen
Update:

AG Offenburg und die Adressdaten von Filesharern Nachträge zum Urteil

Wegen offensichtlicher Unverhältnismäßigkeit untersagte das Amtsgericht Offenburg die Rückverfolgung der IP-Adresse eines Tauschbörsennutzers. Die entsprechende Anfrage der Staatsanwaltschaft beim Provider sei unzulässig, da der Tausch urheberrechtlich geschützter Musikstücke der Bagatellkriminalität zuzuordnen sei, so das Gericht. 2007 hat die Industrie 25.000 Strafanzeigen gegen Tauschbörsennutzer erstattet. Bessere Karten für die Tauscher oder ein Fall für die Revision?
Das Offenburger Gericht hat darüber hinaus entschieden, dass es sich bei den geforderten Adressdaten um Verbindungsdaten handelt, die nur über einen richterlichen Beschluss gem. § 100g StPO verlangt werden dürfen. Bislang hatten zahlreiche Provider die Daten unmittelbar auf Anfrage der Staatsanwaltschaften herausgegeben.
adlog.php


Ganz unrecht dürfte die aktuelle Entscheidung den deutschen Ermittlungsbehörden nicht sein. Sie ächzen schon lange unter der Flut von tausenden Strafanzeigen wegen Urheberrechtsverletzungen. "Aktuell werden rund 95 Prozent aller Strafverfahren gegen die Filesharer eingestellt", berichtet Rechtsanwalt Christian Solmecke aus der täglichen Praxis. "Ohnehin hat die Musikindustrie derzeit schon Probleme, die Adressen der Filesharer herauszufinden", so Solmecke weiter. "Seit einem Beschluss des Landgerichts Darmstadt speichern viele Provider die Verbindungsdaten ihrer Flatrate-Kunden nicht mehr." Solmecke vertritt eine Vielzahl von Eltern und Jugendlichen als Verteidiger gegen die Musikindustrie.
Mit dem Beschluss aus Offenburg häufen sich nun die Entscheidungen zugunsten von Filesharern. Jüngst hatte das LG Mannheim entschieden, dass Eltern nicht für die Tauschbörsennutzung ihrer Kinder haften. Und das Amtsgericht Mannheim stellte fest, dass bei Massenabmahnungen nicht massenweise Rechtsanwaltsgebühren verlangt werden können.
Aufatmen bei Filesharern? Angezeigt sei das nicht, so zumindest die Meinung des szenebekannten Anwalts Günter Freiherr von Gravenreuth. Die Entscheidung stehe in Widerspruch zur bisherigen Rechtsprechung und werde damit höchstwahrscheinlich in der nächsten Instanz wieder kassiert. Andererseits: die Entscheidungen, auf die sich Gravenreuth bezieht, fielen zu einer Zeit, als noch keine Staatsanwaltschaften mit tausenden von Klagen geflutet wurden.



Quelle Gulli.com
 
  • Neues Urteil: Filesharer IP darf nicht zurückverfolgt werden Beitrag #8
script-omega

script-omega

Bekanntes Mitglied
Dabei seit
01.09.2007
Beiträge
88
Reaktionspunkte
0
Naja heisst das jetzt das man ohne bedenken Saugen kann ich verstehs nicht ganz wenn mich einer aufklärt?

:confused: :confused: :confused: :confused: :ger:
 
  • Neues Urteil: Filesharer IP darf nicht zurückverfolgt werden Beitrag #9
Metler

Metler

Bekanntes Mitglied
Dabei seit
24.12.2004
Beiträge
263
Reaktionspunkte
0
Ort
Bayern
Nein das heisst es nicht, da es immernoch illegal ist Musik oder Videos die Urheberrechtlich geschützt sind runter- bzw. hochzuladen.

metler
 
  • Neues Urteil: Filesharer IP darf nicht zurückverfolgt werden Beitrag #10
the ubm

the ubm

Senior Moderator
Dabei seit
29.05.2005
Beiträge
9.464
Reaktionspunkte
1
Es ist illegal eine Private Kopie von einer offensichtlich rechtswidrig erstellten Quelle zu machen nur woher soll man wissen, dass diese Quelle rechtswidrig ist?
Warum sollte man nicht davon ausgehen können, das wenn etwas auf deutschen Servern liegt dies auch legal ist? Man kann doch nicht hinter jeder Ecke etwas böses vermuten. Würde man das tun, würde man wegen extremer Paranoia in die Psychiatrie kommen.
 
Thema:

Neues Urteil: Filesharer IP darf nicht zurückverfolgt werden

ANGEBOTE & SPONSOREN

https://www.mofapower.de/

Statistik des Forums

Themen
213.180
Beiträge
1.579.173
Mitglieder
55.879
Neuestes Mitglied
stonetreck
Oben