Rechtliche Fragen zu Internetseiten - Impressumpflicht, etc.

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  • Rechtliche Fragen zu Internetseiten - Impressumpflicht, etc. Beitrag #1
willikufalt

willikufalt

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Hallo !

Ein Bekannter führt ein Restaurant und hat sich mal von jemandem eine Internetseite erstellen lassen.
Dieser jemand ist bei der Denic als Admin-C eingetragen.

Die Seite wurde jahrelang nicht gewartet, es ist auch eine statische Seite ohne aktuelle Informationen.

Jetzt ist es so, dass die Seite kein Impressum enthält.

Mein Bekannter hat keinen Zugriff auf die Seite, bzw. keine Passwörter dafür.


Für das Impressum ist der Dienstanbieter zuständig.
Dienstanbieter ist eigentlich der, der im Impressum genannt ist. Aber das gibt es ja nicht.
Wer ist das also in diesem Fall?
Meine Bekannter oder der Webseitenersteller?
Kann mein Bekannter überhaupt haftbar gemacht werden?

Wie würdet ihr jetzt vorgehen, um die Sache rechtlich auf gesunde Füße zu stellen?

Am besten wäre es doch, wenn mein Bekannter die Domain übernehmen würde, oder?
Kann man den jetzigen Betreiber dazu zwingen, die Domain zu übertragen, bzw. die Passwörter herauszugeben?

Wem gehören die aktuellen Inhalte(z.B.) die im Auftrag meines Bekannten erstellt wurden, wenn nichts Besonderes vertraglich festgelegt wurde?

Mehr weiß ich im Moment noch nicht.

Es wäre aber sehr nett, wenn ihr mir jetzt schon mal ein paar grundsätzliche Informationen liefern könntet.
 
  • Rechtliche Fragen zu Internetseiten - Impressumpflicht, etc. Beitrag #2
S

Sina34

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Hallo willikufalt,

also erstmal die Frage wer ist Domaininhaber, wenn der Dienstleister als Admin-C eingetragen ist, dann ist er nur der Verwalter der Seite und nicht haftbar, wobei das je nach Bundesland auch anders aussehen kann:

http://www.telemedicus.info/urteile...-Az-I-20-U-108-Keine-Haftung-des-Admin-C.html

http://www.internetrecht-rostock.de/admin-c-haftung.htm

Es haftet zuerst derjenige der im Impressum eingetragen ist, ist kein Impressum vorhanden dann haftet derjenige der als Inhaber eingetragen ist. Jetzt stellt sich die Frage wer ist dies? Wenn es dein Bekannter ist dann trifft dies zu: Bei einem nichtvorhandensein eines Impressums, wenn es sich um einen Gewerbetreibenden und keine Privatperson handelt kommt das Wettbewerbsrecht zum Tragen, es könnte, wenn er auf der Seite das Restaurant bewirbt ein Konkurrenz ihn abmahnen. Sinnvoll wäre demnach, wenn er keinen Zugang zu der Seite hat diesen zu verlangen oder die Domain zu einem anderen Anbieter übertragen.

Sollte dein Bekannter nicht als Inhaber eingetragen sein, dann kann dieser auch nicht abgemahnt werden falls kein Impressum vorhanden ist. Wenn dein Bekannter die andere Person beauftragt hat die Inhalte zu erstellen und dies ein mündlicher Auftrag war, dann ist dies unrelevant, es ist zwar schwieriger dies zu beweisen, aber die Inhalte sollten für sich sprechen. Wer baut für jemand eine Webseite mit dem er nichts zu tun hat...Dementsprechend gehören die Inhalte ihm. In Bezug zu Fotos die von der anderen Person gemacht wurden oder Text wäre dann notwendig die Lizenz dafür zu erhalten...wenn man es genau machen möchte.

Also ich würde erstmal klären wer wirklich Inhaber der Domain ist. Wenn dein Bekannter die Adresse selbst weiterbetreiben will, dann sollte er Inhaber werden und dann einfach ein Impressum hinzufügen. So wäre es wirklich am sinnvollsten.

Ich bin kein Jurist, aber ich hoffe das meine Angaben so stimmen...

Gruß

Sina
 
  • Rechtliche Fragen zu Internetseiten - Impressumpflicht, etc. Beitrag #3
willikufalt

willikufalt

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Hi und danke schon mal!

Domaininhaber ist der Admin-C, der die Webseite erstellt hat.

Die Domain hat aber einen Namen, der klar meinem Bekannten zuzuordnen ist, weil er das Restaurant bezeichnet.
Da müsste mein Bekannter doch ein Anrecht auf Übertragung (gegen evt. Gebühr) haben, oder?

Die Seite wird von 1und1 gehostet und ist sehr einfach gehalten, was voraussichtlich wohl auch so bleiben soll.

Wie geht man dann vor, wenn man die Domain übertragen will?
Mit oder ohne Zustimmung des jetzigen Domaininhabers.

Was wäre, wenn der jetzige Domaininhaber nicht erreicht werden kann, z.B. wegen eines Auslandsaufenthalts oder vielleicht sogar, wenn die Person verstorben wäre?
 
  • Rechtliche Fragen zu Internetseiten - Impressumpflicht, etc. Beitrag #4
schlurch

schlurch

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Ich kann dir da zwar nichts fundiertes bieten, aber ich sehe da den Werbenden durchaus in der (Mit-)Verantwortung.
Anders würde man einen nicht greifbaren Strohmann einsetzen, und könnte auf seiner Seite treiben, was man wollte.

Wieso geht dein Bekannter nicht den direkten Weg, und regelt das mit seinem Auftragnehmer?
 
  • Rechtliche Fragen zu Internetseiten - Impressumpflicht, etc. Beitrag #5
willikufalt

willikufalt

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Das weiß ich noch nicht.

Nicht jeder hat mal eben so einen nicht greifbaren Strohmann zu Hand.
 
  • Rechtliche Fragen zu Internetseiten - Impressumpflicht, etc. Beitrag #6
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Sina34

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Hallo willikufalt,

das einfachste wäre wirklich wie schlurch sagt die Sache mit dem Auftragnehmer zu regeln. Den rein rechtlich darf weder das DENIC noch 1und1 die Domain ohne Zustimmung von dem Auftragnehmer übertragen/bzw. die Passwörter rausgeben. Da dieser ja Inhaber der Domain/Präsenz ist. Sollte sich der Auftragnehmer quer stellen, lässt sich dies nur gerichtlich regeln.

Um die Domain zu übertragen werden Formulare beim neuen Hoster und beim alten ausgefüllt, die einem als Inhaber ausweisen und somit die Übertragung erlauben. Dies wird gegengecheckt. Bei manchen Hostern, die selbst Member beim DENIC sind geht dies auch mal nur durch eine Mail-Bestätigung.

Zu deiner letzten Frage gibt es nur die Antwort, hat jemand eine Vollmacht für den Auftragnehmer Rechtsgeschäfte zu tätigen, dann könnte diese Person die Domain übertragen. Genau so dann die Erben, die einen Erbschein haben.

Nunja, alles unter Vorbehalt...

Gruß

Sina
 
  • Rechtliche Fragen zu Internetseiten - Impressumpflicht, etc. Beitrag #7
willikufalt

willikufalt

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Hallo !

Mein Bekannter hat mir gesagt, er hat den Webseitenersteller mehrfach aufgefordert, ihm die Domain zu übertragen, oder diese zu löschen.
Dieser reagiert jedoch nicht darauf.

Ich habe ihm gesagt, dass er wegen des Namens der Seite, das "bessere Recht" an der Domain hat und dieses ggf. ziemlich sicher gerichtlich durchsetzen kann.

Er will es jetzt noch einmal im Guten versuchen und wenn das nicht fruchtet, wird wer einen RA in Anspruch nehmen.
 
  • Rechtliche Fragen zu Internetseiten - Impressumpflicht, etc. Beitrag #8
sMartin

sMartin

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Auf vielen Blogs findest du das im Impressum von eRecht24, das mit Hilfe dessen Impressumsgenerator erstellt wurde. Mach dir doch einfach so ein Impressum. Ist ja kein riesen tamtam.

Eigentlich musst du nur Namen und Kontakt angeben. Disclaimer und Co. schützen dich aber vor irgendwelchen rechtlichen Debakel...
 
  • Rechtliche Fragen zu Internetseiten - Impressumpflicht, etc. Beitrag #9
BioaSharky

BioaSharky

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Auf vielen Blogs findest du das im Impressum von eRecht24, das mit Hilfe dessen Impressumsgenerator erstellt wurde. Mach dir doch einfach so ein Impressum. Ist ja kein riesen tamtam.

Eigentlich musst du nur Namen und Kontakt angeben. Disclaimer und Co. schützen dich aber vor irgendwelchen rechtlichen Debakel...

Er hat keinen Zugriff auf die Domain bzw. den Webspace, wie will er dann ein Impressum einbinden? Auf den Bildschirm malen? :zwinker:
 
  • Rechtliche Fragen zu Internetseiten - Impressumpflicht, etc. Beitrag #10
DanielxK48x

DanielxK48x

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das weis keiner...
Er hat keinen Zugriff auf die Domain bzw. den Webspace, wie will er dann ein Impressum einbinden? Auf den Bildschirm malen? :zwinker:
Vielleicht einen Impressum-Blog-Beitrag schreiben? ^^
 
Thema:

Rechtliche Fragen zu Internetseiten - Impressumpflicht, etc.

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