"Regeln" beim Abschleppen!?

Diskutiere "Regeln" beim Abschleppen!? im Auto- und Fahrzeugtechnik Forum im Bereich Technik & Wissen; Hi Leutz, wie ist das übrigens beim Abschleppen!? Soweit ich weiß, sollten beide mit Warnblinkanlage fahren, aber wie wird ein Richtungswechsel...
  • "Regeln" beim Abschleppen!? Beitrag #1
mt-s

mt-s

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Hi Leutz, wie ist das übrigens beim Abschleppen!?
Soweit ich weiß, sollten beide mit Warnblinkanlage fahren, aber wie wird ein Richtungswechsel angezeigt?
Und ist eine Höchstgeschwindigkeit vorgegeben? - Ist klar, das man da nicht schnell fahren sollte :D, interessiert mich nur mal so.

so long, MT-S :)
 
  • "Regeln" beim Abschleppen!? Beitrag #2
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baloo23

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Richtungswechsel muß mit Handzeichen angezeigt werden.
Höchstgeschwindigkeit dürfte 80 km/h sein, da es ja wie bei einem PKW mit Anhänger ist. ( empfohlen wird 30 )
Warnblinkzeichen müssen nur am hinteren Fahrzeug blinken, da aber unbedingt immer.

so long
baloo
 
  • "Regeln" beim Abschleppen!? Beitrag #3
The Hitman

The Hitman

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Handzeichen wie beim Fahrrad?
Also links Arm aus dem Fenster, und wie biegst du rechts ab, wenn du keinen Beifahrer hast? :confused:

Wir haben dann immer am hinteren Fahrzeug eben die Warnblinkanlage ausgemacht und normal geblinkt und nach dem Abbiegen wieder an.
80 km/h ist das nicht zu schnell? Ich meine die liegt bei 50 km/h mit Seil, mit Stange ist auch wieder anders.
 
  • "Regeln" beim Abschleppen!? Beitrag #4
P

pleuel

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Und der Fahrer des ziehenden Fahrzeug muß Führerschein der Klasse III haben und der des gezogenen braucht keinen muß aber eingewiesen sein.
Mfg
pleuel
 
  • "Regeln" beim Abschleppen!? Beitrag #5
T

TT

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einer anderen Welt
In Österreich exitieren andere Regeln:
Keine Warnblinkanlage
Abblendlicht eingeschaltet (auch bei Tag), sollte kein Abblendlicht mehr verfügbar sein, so sind am abgeschleppten Auto hinten rot läuchtende Taschenlampen anzubringen.
Höchstgeschwindigkeit: 40 km/h
Sollte man auf der Autobahn stehenbleiben, und man schlept ab, so muß die nächste Ausfahrt verwendet werden!!
Ich glaube, dann ist die Höchstgeschwindigkeit 65 km/h

TT
 
  • "Regeln" beim Abschleppen!? Beitrag #6
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baloo23

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Handzeichen natürlich nur soweit möglich.
Bei den Warnblinkern habew ich mich getäuscht, beide Fahrzeuge müßen den Warnblinker einschalten.
Bei der Geschwindigkeit gibt es keine eigene Vorschrift, also zählt meines Erachtens 80 km/h auf Autobahnen, auf denen man sowieso nur bis zur nächsten Abfahrt fahren darf und auf die man beim Abschleppen auch nicht rauffahren darf.
Es spielt auch keine Rolle ob du eine Stange oder Seil benutzt.
bei der Abschleppstange ist es nur verboten, sie diagonal zu befestigen, sie muß immer gerade zwischen den Fahrzeugen verlaufen, also bei beiden Fahrzeugen entweder rechts befestigt oder eben links bei beiden.
Desweiteren darfst du nur maximal 50 km lang abschleppen.

so long
baloo
 
  • "Regeln" beim Abschleppen!? Beitrag #7
J

Jetnoise

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Zu den Handzeichen:
Arm nach Links aus dem Fenster = Links abbiegen
Arm nach Rechts aus dem Fenster = Rechts abbiegen
Arm nach Unten aus dem Fenster = Bremsen
Hättet Ihr in der Fahrschule aufgepasst, dann wüsstet Ihr das :st:

Abschleppen auf der Autobahn nur bis zur nächsten Ausfahrt, ein auffahren auf die Autobahn ist nicht erlaubt.
Meines Wissens nach gibt es eien Geschwindigkeitsbegrenzung von 50km/h

Es gab auch noch einige regeln über die benötigten Fahrerlaubnisse der beiden Fahrer, in abhängigkeit vom Motor des gezogenen Fahrzeugs (ob an oder aus).
 
  • "Regeln" beim Abschleppen!? Beitrag #8
Southpark99

Southpark99

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@Jetnoise...also ich hab das in der Fahrschule SO mit sichhheit nicht gelernt...(aber weiß auch nicht wie?) und das ist gerade mal 2 Monate her...
 
  • "Regeln" beim Abschleppen!? Beitrag #9
frankbusch

frankbusch

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Also der im gezogenen auto sitzt BRAUCHT KEINEN führerschein, da er im eigentlichen sinne nicht mehr in einem Kraftfahrzeug sitzt, sondern in einem fahrzeug, wie ein fahrrad z.b., das auto fährt ja nicht mehr aus eigener kraft. zweitens muß nach §1 und 2 der stvo gefahren werden, d.h. nach der situation, d.h. in diesem fall kann man nicht mit 80 oder 50 km/h durch die pampa heizen. wegen? weil fast jedes auto ein bremskraftverstärker besitzt und der nur bei laufenden motor funktioniert. bremst mal ein auto ohne bkv, viel spaß.
autobahn bis zur nächsten ausfahrt und man darf nicht auf die autobahn auffahren. und man sollte bis zur nächsten werkstatt fahren, die das problem beheben kann, nicht weiter.
warnblinker, wenn möglich und handzeichen.

MfG Frank

P.S. ich kann mal in die stvo reinschauen, wenn ihr wollt.
 
  • "Regeln" beim Abschleppen!? Beitrag #10
P

pleuel

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Wird ein betriebsfähiges Fahrzeug gezogen so ist das nicht mehr abschleppen sondern schleppen, weil es wird ein Zug aus mehr als 2 Achsen gebildet. Fahrer des ziehnden Fahrzeug braucht Führerschein der Klaase II der andere keinen.
Mfg
pleuel
 
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