Um das alte Thema mal aufzuwärmen, da ein Kunde sich an uns zwecks Garantieabwicklung beim Sony Vaio gewandt hat:
Um den Garantie-Umfang in Anspruch nehmen zu können, muss das Gerät auf den Endkunden registriert sein.
Wenn es erst beim eingetretenen Garantiefall registriert wird, dann kann es zu Verzögerungen kommen.
Für die gesetzliche Gewährleistung von 2 Jahren (bei Neugeräten, bei Gebraucht-Geräten nur 1 Jahr) ist immer der Verkäufer zuständig. Gewährleistung ist aber nicht gleich Garantie.
Die Gewährleistung greift bei Mängel, welche schon bei Kauf des Gerätes bestanden haben, aber nicht ersichtlich waren (arglistige Täuschung mal Außen vor gelassen).
Bei Gewährleistungsfällen muss am Anfang (erstes Jahr) der Händler nachweisen, dass das Gerät tadellos war um die Gewährleistungsansprüchen zu verweigern.
Im zweiten Jahr muss der Kunde den Nachweis erbringen, dass der Mangel schon von Kauf ab bestanden hat.
Ich kenn aber kaum ein Händler (außer die Billigheimer-Fraktion), der einem Kunden die Gewährleistung verweigert. Aber erwählt die Art in dem er seiner Pflicht nachkommt. Bis zu 3 mal darf er nachbessern, erst dann kann man als Kunde den Kaufvertrag wandeln lassen.
Garantie-Ansprüche sind immer beim Hersteller anzumelden (außer der Händler schreibt etwas anderes in seinen Garantiebedingungen).
Wenn eine Registrierung hierfür erforderlich ist, sollte diese umgehend nach Erhalt durchgeführt werden. Es gibt Hersteller, die bei verspäteter Registrierung die Garantie verweigern und das auch dürfen, sofern es in deren Garantiebedingungen steht.
Prinzipiell gilt bei Garantie, dass es eine freiwillige Leistung seitens des Herstellers ist und man keinen rechtlichen Anspruch darauf hat, wenn der Hersteller sich ein Hintertürchen offen gehalten hat.
Dies ist keine Rechtsauskunft, da ich die aktuellen Gesetze hierzu nicht vorliegen habe und kein Ausgebildeter Rechtsbeistand bin. Es sind alles nur Erfahrungswerte aus meiner Tätigkeit als Hard- und Software-Supporter bei einer IT-Firma.
Die genauen Gesetzes-Texte kann man mit Google finden, die Garantiebestimmungen findet man auf der Hersteller-Webseite. Nur diese sind gültig. Alles was jemand in einem Forum schon anders erlebt hatte, ist reine Kulanz des Händlers/Herstellers.