Servus Was ich mich die ganze Zeit Frage der Anwalt der Fileshare hat gesagt das der Download von Uhrhebrechtsgeschützen Sachen legal sei der Upload allerdings nicht dh. ja praktisch das ich bei Filehostern alles Saugen kann was ich möchte ohne das mir die Staatsanwaltschaft anhaben kann oder?
Bitte um Antwort ich bin echt verwirrt?
:hal:
Das gilt nur für Tauschbörsen in bezug auf Massenabmahnungen.
Wenn du z.b. wie damals bei seiten alla bockwurst.dl.blablabla gezogen hast = bekommst du dennoch ne Anzeige gegen Verstoß des Copyrights.
Wobei das vielleicht bei Musik wieder anders aussehen kann als wie bei software (und software ist wiederum bei bockwurst der fall gewesen).
Da du ja ne eigene Kopie machen darfst von deinem Original, kölnntest du auch das Original bei Rapidshare z.b. downloaden oder über Emule, soefern du keinen Upload gibst. (doch selbst mit den leecher mods würde ich das garnicht erst probieren, lieber alternativ P2P progs nutzen)
Das gefährliche ist halt der Upload bei den P2P progs, womit sie dich fassen. Es gibt zwar immer noch genug P2P progs die bis dato nicht überwacht werden. Der Upload ist bis jetzt nicht strafbar !!!! Ab 2008 ist der auch strafbar...
@Remus.. wenn du aufm FTP server stuff ziehst hast du genauso verloren. Spätestens wenn der server hops genommen wird.