T-Online darf nur für Rechnung nötige Verbindungsdaten speichern

Diskutiere T-Online darf nur für Rechnung nötige Verbindungsdaten speichern im Telefon und Internet Forum im Bereich Internet & Telekomunikation Forum; Quelle:http://www.heise.de/newsticker/meldung/68801 Super,:goil: das muß ich doch gleich mal an AOL versenden.:app:
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Karabik

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Die T-Online AG muss die IP-Adressen von Flatrate-Nutzern sofort nach Beendigung der jeweiligen Verbindung löschen. So urteilte am heutigen Mittwoch die 25. Zivilkammer des Landgerichts Darmstadt in der Berufungsverhandlung zur erstinstanzlichen Entscheidung in der Klage des Flatrate-Nutzers Holger Voss (Az. 25 S 118/2005). Das bislang ebenfalls mitgespeicherte Volumen darf der Provider noch nicht einmal erheben, geschweige denn speichern. Die Kammer vertritt die Auffassung, dass diese Daten für eine Rechnungsstellung nicht erforderlich sind und deshalb deren Erhebung und Speicherung nach den Vorschriften des Telekommunikationsgesetzes nicht zulässig ist. Die bislang über Voss erhobenen Daten müssen rückwirkend gelöscht werden. Für den Fall der Zuwiderhandlung droht T-Online ein Ordnungsgeld von 100.000 Euro oder 6 Monate Haft, vollstreckbar gegen den Vorstand.

Quelle:http://www.heise.de/newsticker/meldung/68801

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das muß ich doch gleich mal an AOL versenden.:app:
 
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Karabik

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Lass mir doch meine Freude:hal:

Nun müssen voraussichtlich Gerichte klären, inwieweit die Richtlinie Bestand hat. Der irische Justizminister Michael McDowell kündigte an, vor dem Europäischen Gerichtshof gegen die Richtlinie zu klagen. Seiner Auffassung nach muss die Entscheidung über die Maßnahme im Bereich der Inneren Sicherheit vom EU-Rat allein getroffen werden. Hierzulande ist mit Klagen vor dem Bundesverfassungsgericht zu rechnen: "Es wird grob verfassungswidrig eine flächendeckende Überwachungsinfrastruktur geschaffen", erklärte Nils Leopold aus dem Bundesvorstand der Humanistischen Union. "Die Richtlinie verstößt gegen tragende Strukturprinzipien rechtsstaatlich verfasster Staaten. Sie führt die Zweckbindung und das Übermaßverbot bei der Ausübung staatlicher Gewalt ad absurdum."
 
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BioaSharky

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Die Freude sei mit dir. :sw9:

Ich hoffe ja selber, dass man die Richtlinie dem EU-Parlament dahin schiebt, wo ... naja, du weisst schon wohin. ;)
 
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Karabik

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Aber bis die Richtlinie greift hat das Urteil noch Wirkung.Dann also dürften keine Daten aus der Vergangenheit vorhanden sein.:D
 
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nic_power

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Hallo,

es lohnt sich, denn heise Artikel komplett zu lesen. Die Daten dürfen immer noch bis zu acht Wochen gespeichert werden (auch bei Flatrate-Kunden)!

Nic
 
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Zombie79

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Karabik schrieb:
Aber bis die Richtlinie greift hat das Urteil noch Wirkung.Dann also dürften keine Daten aus der Vergangenheit vorhanden sein.:D
Naja, nicht so ganz...
heise.de schrieb:
[...] Der Berufung von T-Online gegen die frühere Entscheidung gab das Gericht nicht statt. Allerdings darf das Unternehmen zu Rechnungszwecken die Daten über Beginn und Ende der Verbindung bis zu acht Wochen aufbewahren. Das rühre daher, erklärte die Vorsitzende Richterin Petra Schichor, dass die Flatrate "nicht völlig flat" sei. Denn laut den Vertragsbedingungen von T-Online werden dann Kosten fällig, wenn sich der Kunde statt über DSL über die im Vertrag ebenfalls vorgesehenen Möglichkeiten Analog-Modem, ISDN-Anschluss oder Mobiltelefon einwähle. Dann werde ein zeitabhängiges Entgelt berechnet. [...]
 
  • T-Online darf nur für Rechnung nötige Verbindungsdaten speichern Beitrag #8
the ubm

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http://www.heise.de/newsticker/meldung/75195
Die Telekom ist in Revision gegen das Urteil gegangen.
Sie beruft sich vorallem darauf, dass durch die Löschung Folgekosten (!) ca. 41.000 Euro im ersten Jahr und 27.300 Euro jedes weitere Jahr enstehen sollen.
Eine dauerhafte Umgestaltung des Radiusservers zur Berücksichtigung der Löschvorschriften des Landgerichts verursachen der Telekom zufolge "weitere Kosten in Höhe von 40.950 Euro" allein im ersten Jahr. (...) Für jedes weitere Jahr rechnet die Telekom mit Folgekosten in Höhe von 27.300 Euro.
Ich frage mich ernsthaft, wie die Löschung weitere Kosten entstehen lassen sollen. Fakt ist, es wird Speicherplatz und damit auch Kosten gespart. Ich sehe ein, dass die Umstellung erstmal etwas kosten wird, aber in der Zukunft sollte sich das Lohnen. Vorallem handelt es sich wie ich hervorgehoben habe um eine dauerhafte Umstellung, da kann es doch keine Folgekosten geben wenn weniger gespeichert wird. Die stellen sich an.
 
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