Wie schon oben gesagt ... Eine Überziehung des TÜV-Termins ist nicht mehr erlaubt. Solange du deine Versicherungsbeiträge zahlst, hast du natürlich auch einen Versicherungsschutz. Allerdings bist du deiner Versicherung gegenüber regresspflichtig, weil dein Fahrzeug eigentlich nicht mehr im öffentlichen Verkehr eingesetz werden darf.
Das ganze ist natürlich reine Ermessenssache der jeweiligen Versicherung.
Was würdest du denn machen, wenn du einen Schaden von mehreren 10.000,- DM begleichen musst und diesen von deinem Versicherungsnehmer wieder zurück fordern könntest ... ?
Sieh zu, das du schnell zum TÜV kommst mit der Karre ...
Gruß SR530