TÜV Frage

Diskutiere TÜV Frage im Auto- und Fahrzeugtechnik Forum im Bereich Technik & Wissen; Tag, mein TÜV ist abgelaufen, wie lange kann ich jetzt noch fahren? 4 Wochen oder sogar 6 Wochen?? Thx ubs
  • TÜV Frage Beitrag #1
ubs

ubs

Bekanntes Mitglied
Dabei seit
09.10.1998
Beiträge
1.522
Reaktionspunkte
0
Ort
Made in Germany
Tag,

mein TÜV ist abgelaufen, wie lange kann ich jetzt noch fahren?

4 Wochen oder sogar 6 Wochen??

Thx ubs
 
  • TÜV Frage Beitrag #2
J

Jetnoise

Bekanntes Mitglied
Dabei seit
19.09.2000
Beiträge
273
Reaktionspunkte
0
Ich bin mir nicht sicher, aber ich glaube man darf nicht mehr "überziehen". Abgesehen davon bringt es auch nichts mehr weil der alte Termin um 2 Jahre verlängert wird (wenn Du nun theoretisch um 1Jahr und 11Monate überziehst, dann darfst Du ein Monat später wieder zum Tüff)...
 
  • TÜV Frage Beitrag #3
P

pleuel

Bekanntes Mitglied
Dabei seit
30.04.2001
Beiträge
888
Reaktionspunkte
0
Ort
im finsteren Wald
Genau,
überziehen iss nicht mehr.
Deine Plaketten werden entsprechend zurück datiert.
Mfg
pleuel
 
  • TÜV Frage Beitrag #4
Gunny Highway

Gunny Highway

Moderator
Teammitglied
Dabei seit
29.12.1999
Beiträge
1.990
Reaktionspunkte
12
Ort
Kölle am Rhing
Hab selber vor ein paar Jahren die Fristen gewaltig überzogen, Tüv um 4 Monate und AU um stolze 7 Monate.
Bin mit einer Verwarnung davongekommen, ab dem 8.ten Monat hätte es Punkte gegeben.
Achja und die Plaketten wurden natürlich zurückdatiert :(


Gruss, Gunny
 
  • TÜV Frage Beitrag #5
SR530

SR530

PowerUser + Ex Super-Moderator
Dabei seit
21.02.1999
Beiträge
9.117
Reaktionspunkte
0
... und aus oben genannten Gründen, kann das im Falle eines Unfalls ganz schön übel ausgehen. Deine Versicherung ist zwar verpflichtet für eventuelle Schäden aufzukommen, kann aber von dir die volle Summe zurück fordern ... ;)

Gruß SR530
 
  • TÜV Frage Beitrag #6
ubs

ubs

Bekanntes Mitglied
Dabei seit
09.10.1998
Beiträge
1.522
Reaktionspunkte
0
Ort
Made in Germany
Originally posted by SR530
... und aus oben genannten Gründen, kann das im Falle eines Unfalls ganz schön übel ausgehen. Deine Versicherung ist zwar verpflichtet für eventuelle Schäden aufzukommen, kann aber von dir die volle Summe zurück fordern ... ;)

Gruß SR530

auch innerhalb der 4 oder 6 Wochen?? :eek:
Kann erst nächste Woche mein Auto zum Tüv bringen.
Habe ich innerhalb der 6 Wochen, die ich überziehe Versicherungsschutz? :confused:
 
  • TÜV Frage Beitrag #7
SR530

SR530

PowerUser + Ex Super-Moderator
Dabei seit
21.02.1999
Beiträge
9.117
Reaktionspunkte
0
Wie schon oben gesagt ... Eine Überziehung des TÜV-Termins ist nicht mehr erlaubt. Solange du deine Versicherungsbeiträge zahlst, hast du natürlich auch einen Versicherungsschutz. Allerdings bist du deiner Versicherung gegenüber regresspflichtig, weil dein Fahrzeug eigentlich nicht mehr im öffentlichen Verkehr eingesetz werden darf.
Das ganze ist natürlich reine Ermessenssache der jeweiligen Versicherung.
Was würdest du denn machen, wenn du einen Schaden von mehreren 10.000,- DM begleichen musst und diesen von deinem Versicherungsnehmer wieder zurück fordern könntest ... ?

Sieh zu, das du schnell zum TÜV kommst mit der Karre ... ;)

Gruß SR530
 
  • TÜV Frage Beitrag #8
ubs

ubs

Bekanntes Mitglied
Dabei seit
09.10.1998
Beiträge
1.522
Reaktionspunkte
0
Ort
Made in Germany
Original geschrieben von SR530

Sieh zu, das du schnell zum TÜV kommst mit der Karre ... ;)

Gruß SR530

... bin ja schon vor 2 Jahren beim TÜV mit meiner Karre durchgefallen. Musste sie erst einem Freund bringen, der bei einem Autohaus arbeitet. Der kennt die Spezis vom TÜV. ;)

Aber der ist gerade unterwegs und wahrscheinlich erst nächste Woche wieder da!
 
  • TÜV Frage Beitrag #9
SR530

SR530

PowerUser + Ex Super-Moderator
Dabei seit
21.02.1999
Beiträge
9.117
Reaktionspunkte
0
Ich hoffe für dich, das in der Zeit nichts passiert ... ;)
 
  • TÜV Frage Beitrag #10
Morpheus2001

Morpheus2001

Bekanntes Mitglied
Dabei seit
06.02.2001
Beiträge
2.386
Reaktionspunkte
1
also meiner hat noch bis in mai 2004 tüv :D

und das mit dem überziehen dass des zurückdatiert wird is ne scheiss regelung...

ABER:

Wenn du die plakette "verlierst" und im fahrzeugschein das zufällig verwischt oder so :D dann können sie des nich zurückdatieren :st:
 
  • TÜV Frage Beitrag #11
SR530

SR530

PowerUser + Ex Super-Moderator
Dabei seit
21.02.1999
Beiträge
9.117
Reaktionspunkte
0
Auf gut Deutsch ... Der Fahrzeugschein ist der einzige Beleg, der deinen TÜV-Termin nachweisen kann ?!? ... Gute Träume noch ... :cool:

Gruß SR530
 
  • TÜV Frage Beitrag #12
Morpheus2001

Morpheus2001

Bekanntes Mitglied
Dabei seit
06.02.2001
Beiträge
2.386
Reaktionspunkte
1
also bei mir stimmt noch alles :D :p :st:
 
  • TÜV Frage Beitrag #13
Marens

Marens

Bekanntes Mitglied
Dabei seit
16.11.1999
Beiträge
369
Reaktionspunkte
0
Also wenn ich beim TÜV und ASU war bekomme ich noch was anderes außer meinen Fahrzeugschein zurück. Und zwar ein Bestätigungschreiben das alles in Ordnung war oder noch Mängel vorhanden sind. Und für die ASU bekommste auch einen Testausdruck mit deinen Abgaswerten. Da dürfte es ziehmlich schwer werden das Datum zu ändern. :p

MfG Marens
 
  • TÜV Frage Beitrag #14
SR530

SR530

PowerUser + Ex Super-Moderator
Dabei seit
21.02.1999
Beiträge
9.117
Reaktionspunkte
0
Es wird doch bestimmt ein zentrale Meldestelle (z.B. zuständiges Straßenverkehrsamt) geben, an den der TÜV-Abnehmer die Daten melden muss und diese in einer Datenbank gesammelt werden !?!
Kann doch nicht sein, das diese wichtigen Daten nur auf dem Papier bestehen und nur beim TÜV-Abnehmer einzusehen sind.

Wat´n Chaos das wäre ... :rolleyes:

Gruß SR530
 
  • TÜV Frage Beitrag #15
C

Christian

Bekanntes Mitglied
Dabei seit
21.09.2001
Beiträge
134
Reaktionspunkte
0
Ort
Im Baumhaus
Habe auch mal gewaltig überzogen Naja das Ergebniss.
" Bis das der TÜV uns scheidet " der Sack
 
Thema:

TÜV Frage

ANGEBOTE & SPONSOREN

https://www.mofapower.de/

Statistik des Forums

Themen
213.179
Beiträge
1.579.172
Mitglieder
55.878
Neuestes Mitglied
Satan666
Oben