C
cosmocramer
Bekanntes Mitglied
Ich war mir nicht ganz sicher wohin damit, also wenn notwendig bitte verschieben
Der Verbraucherzentralen haben heute eine Offensive für digitale Verbraucherechte eingeleitet.
Neben Abmahnungen gegen vier Firmen (iTunes, T-Com, Nero u. ciando) wegen irreführender Geschäftsbedinungen wird eine Brief- und Mailaktion an die Abgeordneten gestartet. Darin geht es u.a. um folgende Punkte:
Die ganze Pressemitteilung gibt es beim Bundesverband
Find ich ne gute Aktion :app:
Der Verbraucherzentralen haben heute eine Offensive für digitale Verbraucherechte eingeleitet.
Neben Abmahnungen gegen vier Firmen (iTunes, T-Com, Nero u. ciando) wegen irreführender Geschäftsbedinungen wird eine Brief- und Mailaktion an die Abgeordneten gestartet. Darin geht es u.a. um folgende Punkte:
Forderungskatalog:
Das Recht auf *********** darf nicht durch ************techniken beliebig eingeschränkt werden. Eine Bagatellklausel muss den Nutzern Straffreiheit bei der Umgehung technischer Beschränkungen gewähren, wenn dies nur zur Wahrnehmung legitimer Nutzungen (z.B. ****************n, Umformatierungen) im privaten Bereich erfolgt. Die Strafverfolgung muss sich stattdessen auf die massenhafte Verbreitung und gewerbsmäßige Raubkopierer konzentrieren.
Das Verbot von DRM- und ************systemen, die in das Betriebssystem eingreifen und Sicherheits- und Datenschutzrisiken verursachen.
Die uneingeschränkte Zulassung des elektronischen Dokumentenversands und digitaler Leseplätze in Bibliotheken. Der freie Zugang zu Wissen und Kultur muss sichergestellt werden. Dies gilt besonders für Forschungsergebnisse, die mit öffentlichen Mitteln finanziert wurden.
Den Einsatz von digitalen Medien für Unterrichtszwecke. Schulen muss es dauerhaft erlaubt sein, Unterrichtsmaterial in schuleigenen Intranets zur Verfügung zu stellen. Die gerade erst bis Ende 2008 verlängerte Erlaubnis muss endlich entfristet werden, um Rechts- und Investitionssicherheit für Schulen zu schaffen.
Kein Auskunftsanspruch gegen Internet Service Provider zur Herausgabe privater Nutzungsdaten von angeblichen Rechtsverletzern. Dies muss den Staatsanwaltschaften vorbehalten bleiben.
Die ganze Pressemitteilung gibt es beim Bundesverband
Find ich ne gute Aktion :app: