Verleihgebühr für ~2 Jahre berechnet ??

Diskutiere Verleihgebühr für ~2 Jahre berechnet ?? im TV & Movie Forum im Bereich Home Entertainment; Als zufriedener ehemaliger Mitarbeiter der Alfa-Kette dachte ich mir komme ich mit meinem Problem gleich mal zu euch. :) Folgende Situation...
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DerOssi

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Als zufriedener ehemaliger Mitarbeiter der Alfa-Kette dachte ich mir komme ich mit meinem Problem gleich mal zu euch. :)

Folgende Situation:
08.2007 wurde bei einer anderen Videothekenkette ein Film geliehen.
Jetzt ein Brief das der Film nie zurückgekommen sei und anbei eine Anzeige wegen Unterschlagung und eine Rechnung von ~1600€ :wah:

Ich kann mich noch daran erinnern das bei uns (euch) die Überzieher nach 59 Tagen rausgenommen wurden.

Wüsste gern wie da die rechtliche Lage ist.
Sind Videotheken nicht verpflichtet Filme nach eben dieser Zeit auszutragen?

Vielen Dank für die Antworten

gruß
derOssi
 
  • Verleihgebühr für ~2 Jahre berechnet ?? Beitrag #2
Lambo-Benni

Lambo-Benni

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Ich kenne die genaue rechtliche Lage nicht. Aber ich kann mir nicht vorstellen, nicht mindestens dazu verpflichtet zu sein, Dich vorzeitig (mehrfach) zu informieren. Die können nicht einfach so eine Rechnung und soar Anzeige abschicken... das geht einfach nicht.

Ich würde es wahrscheinlich ignorieren (aber aufbewahren).
 
  • Verleihgebühr für ~2 Jahre berechnet ?? Beitrag #3
haiko

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1600€? kann mir nicht vorstellen, daß das eine berechtigte forderung ist.
haben die bei der rechnung das ganze aufgeschlüsselt wie die zu diesem wert kommen? also zb kosten video: 20€, mahngebühren: 5€, verdienstausfall: 1575€ oder so.

ignorieren würd ich das nicht, ich denke bei einem solch zweifelhaften betrag und der anzeige wäre der gang zum anwalt angebracht.
 
  • Verleihgebühr für ~2 Jahre berechnet ?? Beitrag #4
Thorvind

Thorvind

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Ich würde damit mal zum Anwalt gehen, so wie ich das sehe ist das eigentlich schon Verjährt, es sei denn du hast schon mal ne Aufforderung zu zahlen bekommen in denn letzten 2 Jahren!
Ist das der Fall?

@ Benni

Anzeigen kann jeder jeden, ob die anzeige gerechtfertigt ist klärt dann ein Richter oder die Anwälte!
 
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