Verschiedene Reifen aufziehen????

Diskutiere Verschiedene Reifen aufziehen???? im Auto- und Fahrzeugtechnik Forum im Bereich Technik & Wissen; Hi !!! Ich möchte mein Auto bald wieder auf Sommereifen umrüsten kann ich da versiedene Reifensorten aufziehen,Ich habe noch 2 Reifen 185/60R14...
  • Verschiedene Reifen aufziehen???? Beitrag #1
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Meister26

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Hi !!!

Ich möchte mein Auto bald wieder auf Sommereifen umrüsten kann ich da versiedene Reifensorten aufziehen,Ich habe noch 2 Reifen 185/60R14 82T bei mir zuliegen und hab ein super Angebot für 2 weitere Reifen 185/60R14 82H. In meine Fahrzeugschein sind beide eingetragen.

Kann mir da einer von euch helfen?

Vielen dank schon im vorraus.

MfG

Meister
 
  • Verschiedene Reifen aufziehen???? Beitrag #2
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michaeltm

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Hallo,

da der Unterschied hier nur die Geschwindigkeitskategorie (T bis 190 km/h, H bis 210 km/h) betrifft, ist das gar kein Problem.

Pro Achse möglichst gleiche Reifen verwenden.

Ich fahre momentan sogar vorne Winterreifen und hinten Sommerreifen, ist laut Polizei auch erlaubt.

gruß
Michael
 
  • Verschiedene Reifen aufziehen???? Beitrag #3
Gunny Highway

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Pro Achse MÜSSEN sogar die gleichen Reifen aufgezogen sein.
Bei Motorrädern müssen dementsprechend vorne und hinten die gleichen Reifentypen montiert sein.

Gruss, Gunny
 
  • Verschiedene Reifen aufziehen???? Beitrag #4
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Arno-the-Nyhm

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...Pro Achse MÜSSEN sogar die gleichen Reifen aufgezogen sein...

Nur in Bezug auf die Reifenbauart, bei PKW sogar auf beiden Achsen! Ansonsten ist das Fabrikat egal. 4 Verschiedene Reifenhersteller an meinem Auto- no problem.


..Bei Motorrädern müssen dementsprechend vorne und hinten die gleichen Reifentypen montiert sein...

Was meinst du mit "Reifentypen"? Solange ich keine Markenbindung eingetragen habe, kann ich aufziehen was mir gefällt. Vorne Hersteller X, hinten Hersteller Y. Legal. Aber nicht unbedingt sinnvoll.



§36 Bereifung und Laufflächen

(1) Maße und Bauart der Reifen müssen den Betriebsbedingungen, besonders der Belastung und der durch die Bauart bestimmten Höchstgeschwindigkeit des Fahrzeugs, entsprechen. Sind land- oder forstwirtschaftliche Kraftfahrzeuge und Kraftfahrzeuge des Straßenunterhaltungsdienstes mit Reifen ausgerüstet, die nur eine niedrigere Höchstgeschwindigkeit zulassen, müssen sie entsprechend § 58 für diese Geschwindigkeit gekennzeichnet sein. Bei Verwendung von M + S-Reifen (Winterreifen) gilt die Forderung hinsichtlich der Geschwindigkeit auch als erfüllt, wenn die für M + S-Reifen zulässige Höchstgeschwindigkeit unter der durch die Bauart bestimmten Höchstgeschwindigkeit des Fahrzeugs liegt, jedoch

die für M + S-Reifen zulässige Höchstgeschwindigkeit im Blickfeld des Fahrzeugführers sinnfällig angegeben ist,

die für M + S-Reifen zulässige Höchstgeschwindigkeit im Betrieb nicht überschritten wird.

Reifen oder andere Laufflächen dürfen keine Unebenheiten haben, die eine feste Fahrbahn beschädigen können; eiserne Reifen müssen abgerundete Kanten haben. Nägel müssen eingelassen sein

(1a) Luftreifen, auf die sich die im Anhang zu dieser Vorschrift genannten Bestimmungen beziehen, müssen diesen Bestimmungen entsprechen.

(2) Die Räder der Kraftfahrzeuge und Anhänger müssen mit Luftreifen versehen sein, soweit nicht nachstehend andere Bereifungen zugelassen sind. Als Luftreifen gelten Reifen, deren Arbeitsvermögen überwiegend durch den Überdruck des eingeschlossenen Luftinhalts bestimmt wird. Luftreifen an Kraftfahrzeugen und Anhängern müssen am ganzen Umfang und auf der ganzen Breite der Lauffläche mit Profilrillen oder Einschnitten versehen sein. Das Hauptprofil muß am ganzen Umfang eine Profiltiefe von mindestens 1,6 mm aufweisen; als Hauptprofil gelten dabei die breiten Profilrillen im mittleren Bereich der Lauffläche, der etwa 3/4 der Laufflächenbreite einnimmt. Jedoch genügt bei Fahrrädern mit Hilfsmotor, Kleinkrafträdern und Leichtkrafträdern eine Profiltiefe von mindestens 1 mm.

(2a) An Kraftfahrzeugen - ausgenommen Personenkraftwagen - mit einem zulässigen Gesamtgewicht von mehr als 3,5 t und einer durch die Bauart bestimmten Höchstgeschwindigkeit von mehr als 40 km/h und an ihren Anhängern dürfen die Räder einer Achse entweder nur mit Diagonal- oder nur mit Radialreifen ausgerüstet sein. Personenkraftwagen sowie andere Kraftfahrzeuge mit einem zulässigen Gesamtgewicht von nicht mehr als 3,5 t und einer durch die Bauart bestimmten Höchstgeschwindigkeit von mehr als 40 km/h und ihre Anhänger dürfen entweder nur mit Diagonal- oder nur mit Radialreifen ausgerüstet sein; im Zug gilt dies nur für das jeweilige Einzelfahrzeug. Die Sätze 1 und 2 gelten nicht für die nach § 58 für eine Höchstgeschwindigkeit von nicht mehr als 25 km/h gekennzeichneten Anhängern hinter Kraftfahrzeugen, die mit einer Geschwindigkeit von nicht mehr als 25 km/h gefahren werden (Betriebsvorschrift). Satz 2 gilt nicht für Krafträder - ausgenommen Leichtkrafträder, Kleinkrafträder und Fahrräder mit Hilfsmotor.
 
  • Verschiedene Reifen aufziehen???? Beitrag #5
Gunny Highway

Gunny Highway

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Bei Motorrädern sind in den Papieren in der Regel Marken bzw Typen (z.B. Pirelli Dragon/Metzler Z4 usw.) eingetragen, ansonsten muss eine ABE/Unbedenklichkeitserklärung mitgeführt werden.
Und Unterschiedliche Reifenpaarungen die da generell NICHT zulässig!

Gruss, Gunny
 
  • Verschiedene Reifen aufziehen???? Beitrag #6
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Arno-the-Nyhm

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...Bei Motorrädern sind in den Papieren in der Regel Marken bzw Typen (z.B. Pirelli Dragon/Metzler Z4 usw.) eingetragen,...

Hab jetzt mein 5. Motorrad und kenne die Marken/Typ-Bindung in den Fz-Papieren nur vom hörensagen...also nix mit "in der Regel".


...Und Unterschiedliche Reifenpaarungen die da generell NICHT zulässig!...

Ich hab dir sogar den Gesetzestext gepostet. Du kannst lesen?
 
  • Verschiedene Reifen aufziehen???? Beitrag #7
Gunny Highway

Gunny Highway

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Würde sagen dann hast Du einfach Schwein gehabt.
Warst Du mit den den unterschiedlichen Reifen schon beim Tüv? Dann war der Prüfer entweder blind oder blöd.
Wurde selbst schon von sonem Heini mit freundlichem Hinweis darauf nach Hause geschickt.
Abgesehen davon finde ich in dem Gesetztestext nur Angaben über Profiltiefen und Radial/Diagonalreifen.

"Reifenpaarungen nur von einem Hersteller erlaubt" stand bis jetzt in jedem Fahrzeugschein meiner 3 Motorräder und allen anderen die ich gesehn hab.

-kannst du lesen? <------------- nein mein Blindenhund hats mir vorgelesen ;)


Gruss, Gunny
 
  • Verschiedene Reifen aufziehen???? Beitrag #8
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Arno-the-Nyhm

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Betrachte es mal so...alles was nicht ausdrücklich verboten ist, ist logischerweise erlaubt ;)

Deshalb ja auch die Einschränkung im Fz-Schein bezüglich der Reifenwahl und der Vorgabe bestimmter Hersteller/Typen. Ist eine Abweichnung von der "Norm", und wird deshalb explizit erwähnt. Wenn es nicht so wäre, würde der entsprechende Text nicht wiedergegeben...

Gruß
Arno
 
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