Also:
Diese Diskussion was an Blau erlaubt ist und was nicht habe ich schon öfter mitbekommen:
ABSTANDSLEUCHTEN
Alles was man was man von außen sieht und nicht zur nötigen Vorschrift der StvO gehört ist VERBOTEN.
Die Gelben/Roten/Blauen Abstandsleuchten an den Stoßfängern sind somit NICHT VERBOTEN.
STANDLICHT
In der StvO steht allerding das das STANDLICHT WEISS sein muß und nicht blau.
SONSTIGE AUSSENBELEUCHTUNG
Jegliche weitere Aussenbeleuchtung die nicht in der StvO definiert ist, ist überall dort wo die StvO gilt VERBOTEN. Dazu zählen auch auch Unterbodenbeleuchtung, beleuchtete Türschlössser und Scheibenreinigungsdüsen
INNENLICHT
Jegliches Licht im Fahrzeuginneren muß so konstuiert sein, das es nur zur Informationsanzeige für den Fahrer dient (darum "leuchtet" auch ein Radio und Tacho nur und "strahlt" nicht). Ausnahmen ist hier eigentlich nur das Leselicht, was man aber eigentlich auch nicht wärend der fahrt einschalten sollte. Jedliches anderes Licht welches nach außen sichtbar ist ist in der StvO nichtzulässig (eine blaue neonröhre unterm fahrersitz um damit die alufussmatten zu beleuchten ist somit nicht verboten [solange es keine 10000W neonröhre ist])
Und auch die Aussage "im stand darf ich das aber" ist falsch.
Auf Privatgelände darfst du damit sogar fahren, aber wenn du an einer straße parkst ist das im bereich der StvO (was meinst warum du da auch abgeschleppt werden kannst)
ALSO HÖRT AUF MIT DEM MÜLL