Kannst es mal so probieren. Das ist die sogenannte Alberto Methode. Die Leute da im Radarfalle.de Forum schwören darauf... Klingt logisch, doch ich bin skeptisch.
1. Der Anhörungsbogen kommt immer gegen den Halter - also Deinen Vater.
2. Zu diesem Zeitpunkt ist gegen Dich noch keine Verjährungs-Unterbrechung erfolgt, denn dein Vater hat dir davon nichts erzählt, klar?
3. Nun muß der Vater, um die Polizei nicht mißtrauisch zu machen, so tun, als wäre er ein anständiger Bürger, der immer nach Recht und Gesetz handelt, was dazu führt, daß er selbstverständlich den Fahrer oder die Fahrerin benennt. (Obrigkeitshörig und treu)
Das macht er so nach 10 Tagen.
Dabei unterläuft ihm bedauerlicherweise ein Irrtum (irren ist menschlich). Denn er schreibt eine andere Person etwa gleichen Alters und auf alle Fälle gleichen Geschlechts hinein - in dem Glauben, daß diese Person, die idealerweise tatsächlich schon mal mit seinem Auto gefahren ist, es gewesen sein müsse.
4. Nun ist die Obrigkeit zunächst zufrieden, denn der Vater hat alle Angaben vollständig gemacht.
5. Man wird nun dieser Person erneut einen Anhörungsbogen schicken, damit sie sich zur Sache äußern kann.
6. Diese Person ist aber etwas schlampig und gestreßt und füllt den Anhörungsbogen einfach aus - wieder mit allen Personalien, FS-Daten etc. und kreuzt in ihrer "Schusseligkeit" unten an...
Wird der Verstoß zugegeben? mit JA.
7. Daraufhin ist die Behörde sehr zufrieden, denn das Geld scheint ihr sicher. Man läßt sich also etwas Zeit, denn gegen diese vermeintliche Person beginnt ja die Verjährungsfrist (3 Monate) erneut zu laufen, wenn der Anhörungsbogen ausgefüllt eingetroffen ist.
8. Nun schickt die Behörde - nach ca. 4 Wochen einen Bußgeldbescheid - gegen diese Person.
9. Nun wird es ernst....
10. Gegen diesen Bußgeldbescheid muß diese Person - am besten per Einschreiben-Rückschein - Einspruch einlegen, und zwar unbedingt innerhalb von 14 Tagen - sonst ist sie - unschuldig - verurteilt und kann nichts mehr machen.
11. Als Begründung schreibt sie hinein: "Ich habe nochmals meinen Terminkalender durchgesehen, und festgestellt, daß ich an diesem Tage niemals in dieser Gegend, sondern ganz wo anders war, deshalb komme ich als Fahrer auch nicht in Betracht. Selbstverständlich kreuzt man dann bei der erneuten wichtigen Frage "Wird der Verstoß zugegeben? mit NEIN an. Dort steht dann noch: Wenn "nein", bitte mit Begründung....
Diese Begründung, wie oben, schreibt man dann hinein.
Nun haben die aber großen Stress!
Denn, wenn diese Person es nicht war, wer war es dann? Und wann war es? Du warst es, das wissen die aber immer noch nicht. Was sie jedoch wissen, ist, wenn sie dich nun ermitteln könnten, wäre es ohnedies zu spät, denn die Verjährung gegen dich (3 Monate ab Tattag) ist bereits eingetreten.
So, nun klammern sie sich an den letzten Strohhalm, den sie haben, nämlich diese von deinem Vater benannte Person. Sie werden die Ausführungen "ich bin an diesem Tage ganz woanders gewesen" nicht glauben, und deshalb eine Polizeistreife zu dieser Person schicken, die natürlich die Beweisfotos dabei hat.
Dann werden sie klingeln, und die Fotos vorlegen, dabei muß diese Person immer noch keine Aussage machen (sie ist immer noch "Betroffener"). Der Polizist wird nun selbst das Foto mit der echten Person vergleichen, und feststellen, daß sie es nicht ist. Auf die Frage, wer das denn sei, schüttelt diese Person nur den Kopf und verweigert erneut die Aussage. (Muß aber nicht zwingend sein, ist aber besser, weil sie dich sonst doch noch ermitteln und bei nächster Gelegenheit möglicherweise schikanieren - als Rache für die Niederlage).
Dann werden sie abziehen und die Sache kann gegen dich gar nicht mehr eröffnet werden, wg. Verfolgungsverjährung.
Jetzt gibt es noch eine Schwachstelle....
Sollte diese "Ersatz-Person" dir zu ähnlich sehen, wäre es sehr gut, wenn sie für die Tatzeit ein astreines Alibi hätte, - denn sonst könnte es passieren, daß ein übereifriger Polizist diese falsche Person trotzdem als Täter identifiziert, was zunächst dann zu einer Gerichtsverhandlung führt. Mit Alibi ist die aber astrein zu gewinnen.