Hallo Anemarie!
Der YouTube-Account-Inhaber hat drei Möglichkeiten seine Videos zu halten:
-
Öffentlich
-
Nicht gelistet
-
Privat
Bei „
Öffentlich“ kann jeder das Video über die Suche suchen lassen, und wird auch im Ranking berücksichtigt, sprich: jeder kann das Video sehen.
Bei „
Nicht gelistet“, taucht das Video nicht in der Suche auf, und nur diejenigen, die über den Link verfügen, können sich das Video ansehen.
Bei „
Privat“ kann keiner das Video ansehen, bis auf natürlich der Eigentümer oder Besitzer, sprich: also der Account-Inhaber, und Personen, die individuell speziell die Freigabe erteilt worden ist.
Also das geht nur mit Einvernehmen des YouTube-Account-Inhabers!
Sind jedoch private oder nicht gelistete Videos in Playlisten vertreten, die wiederum öffentlich sind, dann können jedoch alle Videos in diesen auch angesehen werden, wenn man beispielsweise den YouTube-Account-Inhaber mit der Suche nach seinem Usernamen ausfindig macht!
Ein Beispiel dafür ist mein YouTube-Account: ALLE meine Videos sind „
nicht gelistet“ und tauchen in keiner Suche auf, weder auf YouTube selbst, noch in einer Suchmaschine wie Google. Hat man jedoch den
Link für eine bestimmte
Playlist meiner
nicht gelisteten Videos, dann kann man darüber dennoch alle Videos sich ansehen, weil die
Playlist öffentlich ist. Auch wenn man jetzt meinen Usernamen „
Akyra Fox“ auf YouTube sucht, findet man meinen Account, und dadurch wiederrum auch
alle Playlists, in diesen die
nicht gelisteten Videos sind!
Das dies alles so einstellbar ist, finde ich persönlich sehr vorteilhaft bei YouTube!
Wenn es jedoch um nationale Limitierungen, z.B. um Lizenz- und Rechtsangelegenheiten geht, dann helfen Proxyserver sehr gut aus… :grins:
Sayonara, Akyra