Zweitwagen Prozente an dritte abtreten???

Diskutiere Zweitwagen Prozente an dritte abtreten??? im Auto- und Fahrzeugtechnik Forum im Bereich Technik & Wissen; :hal:, ich suche eine antwort auf die Frage ob es die Möglichkeit gibt die Zweitwagen Prozente von meinem Vater auf meinen eigenen Namen bzw...
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boris.merx

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:hal:, ich suche eine antwort auf die Frage ob es die Möglichkeit gibt die Zweitwagen Prozente von meinem Vater auf meinen eigenen Namen bzw. KFZ-Haftpflicht und Kaskovers. zu übernehemen... Danke :goil:
 
  • Zweitwagen Prozente an dritte abtreten??? Beitrag #2
HankRogers

HankRogers

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wenn ich das mal wüßte
Die gibt es, du kannst den Vertrag von deinem Vater übernehemen, aber nur wenn du schon so lange Auto fährst um theoretisch diese Przente zu haben.
Wenn dein Vater also einen Vertrag mit 50% hat, du aber esrt seit 3 Jahren Auto fährst, dann wird das natürlich nix.
Ansonsten einfach mal die Versicherung fragen.
 
  • Zweitwagen Prozente an dritte abtreten??? Beitrag #3
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HUCKJ

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Man fängt bei ca. 140% an auf Zweitwagen an. Wenn man sich selbst als Hauptversicherter neu anmeldet, ist das bei über 200%, kaum bezahlbar.
Mit den Jahren kommt man dann in andere Schadenfreiheitsklassen. Beim Übergang vom Zweitwagen zum Auto was auf den eigenen Namen läuft, ist das auch etwas Verhandlungssache mit der Versicherung, bei wieviel % man dann startet.
 
  • Zweitwagen Prozente an dritte abtreten??? Beitrag #4
Choco

Choco

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Man fängt bei ca. 140% an auf Zweitwagen an. Wenn man sich selbst als Hauptversicherter neu anmeldet, ist das bei über 200%, kaum bezahlbar.
Mit den Jahren kommt man dann in andere Schadenfreiheitsklassen. Beim Übergang vom Zweitwagen zum Auto was auf den eigenen Namen läuft, ist das auch etwas Verhandlungssache mit der Versicherung, bei wieviel % man dann startet.

Kann man so überhaupt nicht sagen.

Jeder Versicherer handhabt das anders, mit welcher Einstufung ein Zweitwagen beginnt. Die häufigste Regelung sind 85%

Ob man diese dann auf sich selber übernehmen kann, ist überhaupt keine Verhandlungssache, sonder klar vom Gesamtverband geregelt.

Zur eigentlichen Frage:
Du kannst die Zweitwagen Prozente nur bedingt übernehmen.
Handelt es sich bei den Zweitwagenprozente um eine Sondereinstufung (z.B. eben gleich SF2 85% von Beginn an), so verliert man bei der Übertragung die 2 Jahre wieder. Auch kriegst du nur soviel %, wie du dir selber erfahren hättest können. Das wurde ja auch schon so richtig beantwortet.
Wieviel Jahre hast du denn schon den Führerschein, und wieviele schadensfreie Jahre hat der Vertrag von deinem Vater? Und war das eine Sondereinstufung?
 
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