neues Urheberrecht ab 1. August: Tauschbörsen und Kopieren gesetzlich verboten!

Diskutiere neues Urheberrecht ab 1. August: Tauschbörsen und Kopieren gesetzlich verboten! im Filesharing & One-Click-Hoster Forum im Bereich Internet & Telekomunikation Forum; Das soll heißen, das dir Staftaten en Masse nachgewiesen werden können, die Staatsgewalt dich aber dennoch schützt? Fällt mir schwer zu glauben.
  • neues Urheberrecht ab 1. August: Tauschbörsen und Kopieren gesetzlich verboten! Beitrag #41
Chefkoch

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Das soll heißen, das dir Staftaten en Masse nachgewiesen werden können, die Staatsgewalt dich aber dennoch schützt? Fällt mir schwer zu glauben.
 
  • neues Urheberrecht ab 1. August: Tauschbörsen und Kopieren gesetzlich verboten! Beitrag #42
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es gilt (zum glück) in Deutschland noch die Unschuldsvermutung.
wenn man dann zuhause nen 2. Rechner stehen hat (und beide per Router am Internet) kann nicht festgestellt werden, ob ich (an meinem rechner) oder ein anderer (am anderen rechner) etwas illegalerweise runtergeladen hat (weil gleiche IP an beiden PC´s).
somit kann der "Täter" nicht ermittelt werden...

Richtig?
 
  • neues Urheberrecht ab 1. August: Tauschbörsen und Kopieren gesetzlich verboten! Beitrag #43
Lemmy

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Original geschrieben von DT-User
es gilt (zum glück) in Deutschland noch die Unschuldsvermutung.
wenn man dann zuhause nen 2. Rechner stehen hat (und beide per Router am Internet) kann nicht festgestellt werden, ob ich (an meinem rechner) oder ein anderer (am anderen rechner) etwas illegalerweise runtergeladen hat (weil gleiche IP an beiden PC´s).
somit kann der "Täter" nicht ermittelt werden...

Richtig?

Hmm , kleiner gedankengang zum Nachdenken, auf dem Rechner , wo die Filme warez etc drauf ist , dort ist dann ja wohl runtergeladen wurden ..... , und ich glaube nicht , das du damit durchkommst , das kannst du auf jeden fall knicken, und sonst mußt ihr euch absprechen ,wer den nun in Knast geht oder nicht ... um das mal ganz böse ausmalen zu wollen...

Mfg Lemmy
 
  • neues Urheberrecht ab 1. August: Tauschbörsen und Kopieren gesetzlich verboten! Beitrag #44
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Original geschrieben von Lemmy030681
Hmm , kleiner gedankengang zum Nachdenken, auf dem Rechner , wo die Filme warez etc drauf ist , dort ist dann ja wohl runtergeladen wurden ..... , und ich glaube nicht , das du damit durchkommst , das kannst du auf jeden fall knicken, und sonst mußt ihr euch absprechen ,wer den nun in Knast geht oder nicht ... um das mal ganz böse ausmalen zu wollen...

Mfg Lemmy

zu 1.
ich habe in einem rechner nur eine 6GB Platte, ein teil meiner 120er ist per Netzwerk freigegeben. daher könnten die daten auf meinem PC auch vom anderen PC aus runtergeladen worden sein.

zu 2.
es gibt in deutschland keine prozesse die zwischen zwei potentiellen Tätern entscheidet, sondern nur solche in denen eine schuld eindeutig nachgewiesen werden kann - oder eben auch nicht, z.B. in dem fall wenn der Täter nicht ermittelt werden kann.
Wie in dem fall, in dem ein mann eine strafe wegen geschwindigkeitsübertretung bekommen sollte:
er hat seinen zwillingsbruder beschuldigt, der wiederum beschuldigte ihn. keinem von beiden konnte die tat nachgewiesen werden...
btw: das strassenverkehrsrecht wurde inzwischen so angepasst, das dem fall der halter des autos haftbar wäre, aber aus dem copyright-bereich kenne ich kein vergleichbares gesetz.
 
  • neues Urheberrecht ab 1. August: Tauschbörsen und Kopieren gesetzlich verboten! Beitrag #45
Chefkoch

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Du wirst anhand deiner IP identifiziert, und die bekommst du vom Provider. Ob die IP am Ende auf 3 Rechner verteilt wird, ist egal. Am Ende kriegen Sie dich am Arsch.
 
  • neues Urheberrecht ab 1. August: Tauschbörsen und Kopieren gesetzlich verboten! Beitrag #46
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msb2709

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ja, aber können die mich denn anhand meiner aktivitäten (sharen)drankriegen oder müssen die konkret nachweisen was auf meinem rechner liegt (also meine festplatte überprüfen)...und wie sieht es denn dann aus wenn meine festplatte verschlüsselt is...können die mich zwingen die passwörter rauszurücken ??? .... ich denke zwar , das die aktivitäten ausreichen werden aber vieleicht is ja hier jemand der sich damit besser auskennt
 
  • neues Urheberrecht ab 1. August: Tauschbörsen und Kopieren gesetzlich verboten! Beitrag #47
bitdreher

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Ich denke die Frage des Beweises ist doch recht interessant!

Genügt es, wenn die Industrie die IP eines Fileshaering Nutzers rauskriegt? Oder muss zusätzlich der PC des beschuldigten Users sichergestellt werden damit die dort befindlichen Daten als Beweis für eine Uhrheberrechtsverletzung angeführt werden. Letzteres ist ja wohl nur auf richterlichen Beschluss mit einer Hausdurchsuchung machbar.

Gibt es denn schon konkrete Fälle in Deutschland? :confused:
 
  • neues Urheberrecht ab 1. August: Tauschbörsen und Kopieren gesetzlich verboten! Beitrag #48
Fakemac

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Das ist eine Frage die wohl auch die Rechteinhaber selbst nur schwer beantworten können.

Fakt ist: Wenn Sie nachweisen können, dass zweifelsfrei von Deinem Rechner urheberrechtlich geschützte Daten geshared wurden, dann reicht das im Prinzip zwar aus - ist im ganzen als einziger Beweis jedoch etwas schwach.

Anders läge der Fall, wenn man deine IP gleich mehrmals beim sharen geschützter Daten erwischt hat. Dann wird man Dich eher drankriegen können. Allerdings bist Du dann ja auch schon ein "dickerer Fisch" bei dem man eher eine Hausdurchsuchung bzw. Computersicherstellung durchbekommt. Wenn dort dann nix gefunden wird wird die Beweislage dadurch aber nicht einfacher...

Wie ihr seht hat's die Industrie acuh jetzt noch gar nicht so leicht die munteren sharer dran zu kriegen. Auch ein grund warum es in Deutschland bei Privatsharern noch keinerlei Prozesse gab... ;)
 
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