Lemmy schrieb:
Ich weiß nicht, nehmen wir mal an, ich kaufe mir ein SONY BMG CD (so mal als beispiel, da die ja immer geilere ************massnahmen haben) und ich nehme ein geläufiges programm zum beispiel halt Toast CD (Macintosh system brennprogramm) und kann die mit nem SCSI Brenner einfach brennen.
EGO bedeutet das , das ich den ************ nicht wirklich geknackt habe, ok einerseits schon, aber dennoch habe ich nen legales programm benutzt und einfach eine 1 zu 1 kopie gemacht. Also LEGAL meiner meinung nach.
Resu Looc schrieb:
ja genau nach deiner meinung nach gesetzessprechung haste hier schon den tatbestand des umgehens des ks erfüllt
Um das mal auf rechtlich korrekte Füße zu stellen. Die juristisch richtige Antwort ist: Man kann es nicht genau sagen!
Ich würde aber auch eher zu Resus Meinung tendieren. Grund liegt im
§95a Urheberrechtsgesetz. Danach sind auch P.rivatkopien verboten, wenn sie denn einen K.opierschutz aushebeln. Im Wortlaut:
"Wirksame technische Maßnahmen zum Schutz eines nach diesem Gesetz geschützten Werkes oder eines anderen nach diesem Gesetz geschützten Schutzgegenstandes dürfen ohne Zustimmung des Rechtsinhabers nicht umgangen werden, soweit dem Handelnden bekannt ist oder den Umständen nach bekannt sein muss, dass die Umgehung erfolgt, um den Zugang zu einem solchen Werk oder Schutzgegenstand oder deren Nutzung zu ermöglichen."
Da auf einer kopiergeschützen CD drauf steht, dass sie Kopiergeschützt ist, muss es also dem Handelnden bekannt sein. Damit fällt letzterer Absatz weg.
Wichtig ist aber das erste Wort! Es muss sich also um
Wirksame technische Maßnahmen handeln. Das würde für Lemmys Auffassung sprechen. Aber unsere deutschen Juristenfreunde haben wirksam direkt mal in Absatz 2 definiert: "Technische Maßnahmen sind wirksam, soweit durch sie die Nutzung eines geschützten Werkes (...) unter Kontrolle gehalten wird."
Wann etwas unter Kontrolle gehalten wird ist sehr beugungsfähig und dürfte von den Zivilrechtsjuristen der Konzerne eher eng gesehen werden. Ich habe noch nichts darüber gelesen, dass es bereits Entscheidungen dazu gibt. Ich würde mal vermuten, dass wenn es Dir gelingt mit einem weit verbreiteten Standartprogramm wie Nero eine Kopie zu machen, der K.opierschutz auch rein rechtlich als unwirksam eingestuft werden muss.
Allerdings muss man dazu sagen: Mit der Umgehung eines Schutzes macht man sicht sowieso nicht strafbar!!! Problem ist nur dass man Zivilrechtlich vom Rechteinhaber auf Schadensersatz verklagt werden kann. Und ein damit verbundener Prozess endet immer mal schnell in einem Vergleich, was einen immer noch teuer kommt.
Allerdings würde ich auch vermuten, das auch nur die Fälle überhaupt vor Gericht landen, bei denen nicht nur ausschließlich P.rivatkopien gemacht wurden...