1. Der Download von YouTube Videos mit urheberrechtlich geschützten Inhalten ist sowieso illegal - allein deswegen, weil die Inhalte nicht legal auf YouTube angeboten werden. Ist im Grunde die gleiche Situation, wie wenn geschützte Sachen auf eigentlich legalen Hostseiten angeboten werden.
Zwar gibt es diese Gesetzeslücke mit dem Download, aber wie schon gesagt (von Dir), ist das Angebot rechtswidrig ist es illegal - wobei deutsche Gerichte soviel Menschenverstand voraussetzen, dass man nicht so dumm ist und meint, dass Dinge, die man sonst bezahlen muss und die es auf einmal kostenlos gibt, legal sind, sondern es einem klar sein muss, dass es sich dabei um illegale Inhalte handelt
2. Bei Privataufnahmen gilt im Grunde das gleiche - Urheberrecht hat hier der Aufnehmende, abgesehen von anderen Rechten wie des Aufgenommenen die tangiert werden (lass ich mal außen vor) und das Nutzungsrecht hat YouTube. Im Grunde gleiche Situation wie bei 1., nur dass es unwahrscheinlich, dass sowas verfolgt wird, außer man bietet es (nicht der Urheber) auf einer anderen Seite erneut an.
3. Das Ansehen stellt zwar schon einen Download dar, aber das direkte Herunterladen ist m.E. eindeutig ein zielgerichtetes Handeln zur Beschaffung (mit Vorsatz).