Brutus

Diskutiere Brutus im Security-Zone - Sicherheitslücken, Virenschutz Forum im Bereich Hardware & Software Forum; §202a Strafgesetzbuch: Ausspähen von Daten §202b Strafgesetzbuch: Abfangen von Daten und vor allem §202c StGB: Zusätzlich: §303a StGB...
  • Brutus Beitrag #21
Egal88

Egal88

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§202a Strafgesetzbuch: Ausspähen von Daten
§202b Strafgesetzbuch: Abfangen von Daten
und vor allem §202c StGB:
Wer eine Straftat nach § 202a oder § 202b vorbereitet, indem er
1. Passwörter oder sonstige Sicherungscodes, die den Zugang zu Daten (§ 202a Abs. 2) ermöglichen, oder
2. Computerprogramme, deren Zweck die Begehung einer solchen Tat ist,

herstellt, sich oder einem anderen verschafft, verkauft, einem anderen überlässt, verbreitet oder sonst zugänglich macht, wird mit Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder mit Geldstrafe bestraft.

(2) § 149 Abs. 2 und 3 gilt entsprechend.

Zusätzlich:
§303a StGB: Datenveränderung
und vor allem §303b StGB: Computersabotage:
§303b StGB schrieb:
(1) Wer eine Datenverarbeitung, die für einen anderen von wesentlicher Bedeutung ist, dadurch erheblich stört, dass er
1. eine Tat nach § 303a Abs. 1 begeht,
2. Daten (§ 202a Abs. 2) in der Absicht, einem anderen Nachteil zuzufügen, eingibt oder übermittelt oder
3. eine Datenverarbeitungsanlage oder einen Datenträger zerstört, beschädigt, unbrauchbar macht, beseitigt oder verändert,

wird mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.

(2) Handelt es sich um eine Datenverarbeitung, die für einen fremden Betrieb, ein fremdes Unternehmen oder eine Behörde von wesentlicher Bedeutung ist, ist die Strafe Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder Geldstrafe.

(3) Der Versuch ist strafbar.

(4) In besonders schweren Fällen des Absatzes 2 ist die Strafe Freiheitsstrafe von sechs Monaten bis zu zehn Jahren.
...



Wenn du geschädigt wurdest, kannst du auch eine Anzeige gegen Unbekannt stellen, die Polizei kann anhand der IP-Adresse den Ursprungs-PC herausfinden. Du als Privatperson hat keine Chance dazu, auch wenn du die IP-Adresse hast.
 
  • Brutus Beitrag #22
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Buz88

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klartext - ich als geschädigter bin in den arschgekniffen?

naja - also manchmal fasse ich mir am kopf - warum ist die rechtslage so ungünstig?
 
  • Brutus Beitrag #23
LA_VOLT

LA_VOLT

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Aiur
klartext - ich als geschädigter bin in den arschgekniffen?

naja - also manchmal fasse ich mir am kopf - warum ist die rechtslage so ungünstig?

als geschädigter in den "arschgekniffen"? eher nicht, du hast die möglichkeit anzeige zu erstatten, davor solltest du aber unbedingt die AGB's des Spieles durchlesen, bei vielen spielen erwirbst du nur das recht, das spiel spielen zu dürfen, die Inhalte gehören den Programmieren
 
  • Brutus Beitrag #24
B

Buz88

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naja meine absicht wäre - den jenigen mal so richtig durch den dreck zu ziehen - vorallem wegen der dreisstigkeit die er verbracht hat -

naja habe seine IP aufgeschrieben gehabt - aber hilft es mir denn weiter? weil die IP adressen ändern sich doch ständig oder?
 
  • Brutus Beitrag #25
Egal88

Egal88

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Wenn du geschädigt wurdest, kannst du auch eine Anzeige gegen Unbekannt stellen, die Polizei kann anhand der IP-Adresse den Ursprungs-PC herausfinden. Du als Privatperson hat keine Chance dazu, auch wenn du die IP-Adresse hast.
 
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