Egal88
Super-Moderator & Mr. Powerforen 2012
Teammitglied
§202a Strafgesetzbuch: Ausspähen von Daten
§202b Strafgesetzbuch: Abfangen von Daten
und vor allem §202c StGB:
Zusätzlich:
§303a StGB: Datenveränderung
und vor allem §303b StGB: Computersabotage:
Wenn du geschädigt wurdest, kannst du auch eine Anzeige gegen Unbekannt stellen, die Polizei kann anhand der IP-Adresse den Ursprungs-PC herausfinden. Du als Privatperson hat keine Chance dazu, auch wenn du die IP-Adresse hast.
§202b Strafgesetzbuch: Abfangen von Daten
und vor allem §202c StGB:
Wer eine Straftat nach § 202a oder § 202b vorbereitet, indem er
1. Passwörter oder sonstige Sicherungscodes, die den Zugang zu Daten (§ 202a Abs. 2) ermöglichen, oder
2. Computerprogramme, deren Zweck die Begehung einer solchen Tat ist,
herstellt, sich oder einem anderen verschafft, verkauft, einem anderen überlässt, verbreitet oder sonst zugänglich macht, wird mit Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder mit Geldstrafe bestraft.
(2) § 149 Abs. 2 und 3 gilt entsprechend.
Zusätzlich:
§303a StGB: Datenveränderung
und vor allem §303b StGB: Computersabotage:
§303b StGB schrieb:(1) Wer eine Datenverarbeitung, die für einen anderen von wesentlicher Bedeutung ist, dadurch erheblich stört, dass er
1. eine Tat nach § 303a Abs. 1 begeht,
2. Daten (§ 202a Abs. 2) in der Absicht, einem anderen Nachteil zuzufügen, eingibt oder übermittelt oder
3. eine Datenverarbeitungsanlage oder einen Datenträger zerstört, beschädigt, unbrauchbar macht, beseitigt oder verändert,
wird mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.
(2) Handelt es sich um eine Datenverarbeitung, die für einen fremden Betrieb, ein fremdes Unternehmen oder eine Behörde von wesentlicher Bedeutung ist, ist die Strafe Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder Geldstrafe.
(3) Der Versuch ist strafbar.
(4) In besonders schweren Fällen des Absatzes 2 ist die Strafe Freiheitsstrafe von sechs Monaten bis zu zehn Jahren.
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Wenn du geschädigt wurdest, kannst du auch eine Anzeige gegen Unbekannt stellen, die Polizei kann anhand der IP-Adresse den Ursprungs-PC herausfinden. Du als Privatperson hat keine Chance dazu, auch wenn du die IP-Adresse hast.