Hi!
Bin durch google auf den thread aufmerksam geworden und um es kurz zu machen: bin kein Betroffender, interessiere mich aber für das Thema aus "technischen Gründen" und Rechtsanwälte sind mir im Allgemeinen und Speziellen ein Greuel.
Ich habe mal eine Anfrage in Sachen Speicherung der IP-Adressen an meinen provider geschickt (T-Com, Tarif T-DSL Business). Wenn das nicht einigermaßen zufriedenstellend beantwortet wird, werde ich die sofortige Löschung der IP-Daten verlangen und im Zweifelsfalle diese Musterklage beim Amtsgericht in Bonn einreichen. 100%.
So, nun aber zum Thema. Wenn ich den thread richtig durchgelesen habe, haftet in jedem Fall der Anschlußinhaber, sofern er so ein Schreiben erhält. Was ist denn aber nun, wenn ich sage "OK, ich bin der Anschlußinhaber, aber ich war es nicht und ich weiß auch nicht wer es gewesen sein könnte". Theoretisch könnte ja folgendes passieren: ein guter Kumpel kommt euch besuchen. Das Telefon klingelt, ihr geht ran und der Kumpel meint, ob er gerade mal was im internet sehen könnne. Klar, kein Problem! Nach 1h ist das Gespräch beendet und euer Kumpel kommt auch wieder vom PC zurück. 1 Monat später kommt so ein Brief von den Abwaltsheinis. Es kann doch nicht sein, daß ihr als Anschlußinhaber nun die Dummen seid, weil euer Kumpel vielleicht Scheiße gemacht hat. Im Verkehrsrecht ist es doch genauso: der Halter des PKW haftet für einen Verstoß. Sagt er jedoch, daß jemand anderes gefahren ist, und er weiß nicht wer, passiert in der Regel nichts....außer daß höchstwahrscheinlich das kostenpflichtige Führen eines Fahrtenbuches auferlegt wird. Müßte dann ja im internet ähnlich sein....also sozusagen ein "Surfbuch" führen. Alles andere wäre ja total unlogisch. Aber Jura und Logik, das ist soweiso unlogisch.
Wie ist denn eure Meinung dazu? Ich habe einen 2-jährigen Sohn und ihr glaubt nicht, was der schon alles am PC gemacht hat...