Grafikkarte ausgetauscht... oder repariert... man weiß es nicht.

Diskutiere Grafikkarte ausgetauscht... oder repariert... man weiß es nicht. im Hardware Forum Forum im Bereich Hardware & Software Forum; Nach einem Monat bekomme ich meine als defekt eingeschickte Graka endlich wieder... :gähnen: Wollte schon anrufen und fragen wo die bleibt...
  • Grafikkarte ausgetauscht... oder repariert... man weiß es nicht. Beitrag #1
2Stein

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Nach einem Monat bekomme ich meine als defekt eingeschickte Graka endlich wieder... :gähnen:

Wollte schon anrufen und fragen wo die bleibt, hatte aber just in dem Moment ne Mail im Postfach. Im angehängten PDF steht: "aus Kulanz Herstellerreperatur/Austausch". Aha. Wurde sie nun repariert oder ausgetauscht? Dann werde ich in den nächsten Tagen die "Wundertüte" mal auspacken und gucken was drinne ist. :suspicious:

Ist dass denn so unwichtig? Wie sieht das mit der Garantie aus, läuft die wieder von vorne oder weiter? Gibts da zwischen Austausch und Reperatur keinen Unterschied?
 
  • Grafikkarte ausgetauscht... oder repariert... man weiß es nicht. Beitrag #2
schlurch

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Wie sieht das mit der Garantie aus, läuft die wieder von vorne oder weiter? Gibts da zwischen Austausch und Reperatur keinen Unterschied?
Ob Austausch oder Reparatur liegt im Ermessen des Verkäufers/Herstellers.
Ein Ausstausch setzt keine neue Gewährleistungsfrist in Gang.
 
  • Grafikkarte ausgetauscht... oder repariert... man weiß es nicht. Beitrag #3
BioaSharky

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Ich notiere mir meist beim Kauf die S/N auf der Rechnung. :zwinker:
 
  • Grafikkarte ausgetauscht... oder repariert... man weiß es nicht. Beitrag #4
2Stein

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Ich hab von meiner Karte Fotos gemacht, da kleben ja genug einzigartige Aufkleber drauf, mit lauter verrückter Nummern. Ich hab wieder meine zurück bekommen, also Reperatur.

Funktioniert jetzt wieder wunderbar. Ich glaube ich hab mich zu sehr an meine olle Ersatzkarte gewöhnt... Denn mir kommt es so vor, als sei meine Grafikkarte jetzt schneller als vorher. :sratch: Aber ein defekter VRam kann doch keine Performanceeinbrüche verursachen oder? Vermutlich liegts wol am neuen Catalyst.

Was mir aber aufgefallen ist, die haben meinen Originalkarton inklusive Zubehör einbehalten. :eek:h!:
 
  • Grafikkarte ausgetauscht... oder repariert... man weiß es nicht. Beitrag #5
BioaSharky

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  • Grafikkarte ausgetauscht... oder repariert... man weiß es nicht. Beitrag #6
Kalle-Klump

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Ob Austausch oder Reparatur liegt im Ermessen des Verkäufers/Herstellers. Ein Ausstausch setzt keine neue Gewährleistungsfrist in Gang.
Wenn die den zum Händler auf Gewährleistung und nicht etwa zum Hersteller auf Garantie gesandt wurde. Ersteres kann die Gewährleistung erneut beginnen lassen.


http://www.recht-gehabt.de/ratgeber/meine-rechte-als-kaeufer/verlaengerung-oder-neubeginn-der-gewaehrleistungs-garantiezeit-nach-austausch.html schrieb:
Eine Ausnahme gibt es jedoch zu beachten: Erkennt der Verkäufer Ihren Anspruch auf Nacherfüllung im Rahmen der Gewährleistung an, so beginnt die Verjährungsfrist erneut zu laufen. Dann haben Sie gemäß § 212 BGB erneut zwei Jahre Zeit, ihre Ansprüche geltend zu machen. Allerdings wird dem Verkäufer in der Regel nicht nachzuweisen sein, dass er anerkannt habe. Beruft er sich nämlich darauf, bloß aus Kulanz gehandelt zu haben, beginnt die Frist nicht erneut zu laufen.
 
  • Grafikkarte ausgetauscht... oder repariert... man weiß es nicht. Beitrag #7
2Stein

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Die Karte ging zum Händler (in dem Falle Caseking.de) und weil die nichts machen konnten, von dort aus zum Hersteller. Die Reparatur geschah laut Schreiben auf Kulanz. Wobei ich den Begriff Kulanz aber etwas albern finde, denn es ist ja eindeutig ein Garantiefall und ich musste über einen Monat auf die Karte verzichten.

Mal angenommen, ich muss die Karte nochmal einschicken und die würden nach dem original Karton verlangen, kann ich dann drauf verweisen, dass die den beim letzten mal einbehalten haben oder hab ich dann verschissen? (Beweispflicht?) Auf den Karton kann ich verzichten. Finde das jetzt albern, den nachschicken zu lassen. Aber wenn ich den doch nochmal brauche...?

Übrigens würde ich glaub ich generell von der Radeon 7970 Ghz Oc abraten. Die macht laut Netz einfach zu viele Probleme. Meine Fehler haben sehr viele. Hauptsächlich hängts wol mit der krassen automatischen Taktung zusammen. (von 1100/1500 mhz unter Last auf 300/150 im Idle)

Was ist der Unterschied zwischen Gewährleistung und Garantie? Meine Karte ist bald ein Jahr alt also noch innerhalb der Garantie.


Ob die Fehler ganz beseitigt sind, ist noch fragwürdig. Hatte in A10C wieder einen komischen Fehler und in so nem Marienkäfer Benchmark speziell für AMD Karten (bei beiden nur einmalig). Aber insgesamt, vor allem gestern machte die Karte nen guten Eindruck. Hoffe ich mal das beste. Hab keine Lust wieder nen Monat drauf zu verzichten.
Der Fehler mit den berühmten 2 transparenten, flackernden Viecken ist immernoch da. Aber den haben wol ohnhin fast alle diese Karten, irreparabel.
 
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BioaSharky

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...
Was ist der Unterschied zwischen Gewährleistung und Garantie? Meine Karte ist bald ein Jahr alt also noch innerhalb der Garantie.
....

Ist hier schon oft beantwortet worden.
http://powerforen.de/forum/showthread.php?p=1786699

Garantie ist immer eine freiwillige Leistung des Herstellers oder des Händlers, die gesondert aufgeführt wird. Die zweijährige Gewährleistung des Händlers ist gesetzlich verankert, jedoch ist in Ihren Ansprüchen nur festgehalten, dass die Anlage zum Zeitpunkt des Kaufes keinen Mangel hatte bzw. es sich z.B. um einen Konstruktionsfehler handelt. Die Nachweispflicht liegt in den ersten 6 Monaten beim Händler, deshalb ist der Umtausch und die Reparatur in den ersten 6 Monaten fast immer problemlos, sofern es sich nicht um irgendwelche Verschleissteile handelt. Nach 6 Monaten kehrt sich die Beweispflicht um und Du musst nachweisen, dass dieser Mangel schon zum Zeitpunkt des Kaufes bestand oder ein konstruktionbedingter Fehler vorliegt (z.B. durch teure Gutachten).
 
  • Grafikkarte ausgetauscht... oder repariert... man weiß es nicht. Beitrag #9
schlurch

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Was ist der Unterschied zwischen Gewährleistung und Garantie? Meine Karte ist bald ein Jahr alt also noch innerhalb der Garantie.
Reklamier die Karte SOFORT - zumindest erst mal in nachweisbarer Schriftform!
Wie du aus Bioas link ersehen kannst, läuft die Gewährleistung zwar 2 Jahre, ist aber nach 6 Monaten nicht mehr viel wert, da du ab dann beweisen musst, dass der Fehler von Anbeginn vorhanden war.
In deinem speziellen Fall würde ich allerdings Rückabwicklung des Kaufes verlangen, da es sich wohl um einen nicht abstellbaren Serienschaden handelt, wenn dein Fehler massenhaft beschrieben im Netz nachzulesen ist.
 
  • Grafikkarte ausgetauscht... oder repariert... man weiß es nicht. Beitrag #10
Kalle-Klump

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  • Grafikkarte ausgetauscht... oder repariert... man weiß es nicht. Beitrag #11
schlurch

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Warum sie das tun, steht in meinem Link: Damit wird verhindert, das die Gewährleistung neu beginnt.
Naja, 2Stein hat seinen Gewährleistungsanspruch durch langes Abwarten ziemlich verschlampt :(

6-Monatsfrist der Beweislastumkehr verstrichen > kein Beweis >kein Anspruch > Kulanz
 
  • Grafikkarte ausgetauscht... oder repariert... man weiß es nicht. Beitrag #12
Kalle-Klump

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  • Grafikkarte ausgetauscht... oder repariert... man weiß es nicht. Beitrag #13
schlurch

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Auch in den ersten 6 Monaten wird der Händler den Begriff "Kulanz" wählen, um nicht in die Neuaufnahme zu gelangen.
Dann muss man dem eben widersprechen. IdR wird das aber niemand machen, da er durch den Austausch zufrieden gestellt ist.
Die entscheidende Frage bleibt aber die der Beweislast. denn die dürfte sich mit dem Neubeginn der Gewährleistungsfrist (eigentlich ist es ja nur eine Verjährungsfrist) nicht erneut umkehren
 
  • Grafikkarte ausgetauscht... oder repariert... man weiß es nicht. Beitrag #14
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Ein Widersprechen allein genügt nicht um die bezeichnete Verjährung neu laufen zu lassen. Die Beweislast ist nur ein Argument zur Inanspruchnahme der Gewährleistung nach einem bestimmten Zeitraum, es hat aber nichts mit der Verjährung als solche zu tun. Die beginnt nur, wenn der Händler anerkennt das es ein Gewährleistungsfall war (simpel gesagt). Das muss er in der Praxis nicht, er wird es aus "Kulanz" tun um nicht einer unendlichen Leistungspflicht aufzukommen.
 
  • Grafikkarte ausgetauscht... oder repariert... man weiß es nicht. Beitrag #15
schlurch

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Jetzt wird´s unübersichtlich ;)
Im realen Leben wird wohl niemand Rechtsmittel in Anspruch nehmen, um nachzuweisen, dass der Austausch im Rahmen der Gewährleistung durchgeführt wurde, zumal das Beweismittel, in der Regel nicht mehr verfügbar sein dürfte.
Im Zweifelsfall wird der Verkäufer vortragen, dass der Fehler nicht nachvollziehbar war, und daher ein kulanzweiser Tausch erfolgte.
Ob das ausreicht, oder bereits der Austausch ein Anerkenntnis darstellt, dürfte dann im Extremfall Sache der Gerichte werden.

Wie aber schon oben erwähnt, dürfte sich die Beweislastumkehr aber nicht erneuern, und der Kunde vor erheblichen Beweisproblemen stehen.
 
  • Grafikkarte ausgetauscht... oder repariert... man weiß es nicht. Beitrag #16
Kalle-Klump

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...
Austausch ein Anerkenntnis darstellt, dürfte dann im Extremfall Sache der Gerichte werden....

Wie Kalle schon sagte, beginnt bei einem unkommentierten Austausch keine neue "Verjährung" der Gewährleistung. 2 Jahre nach Erhalt der anscheinend defekten Ware ist prinzipiell Schluss. Der Händler muss die Kulanz nicht mal erwähnen, im Gegenteil, das Anerkenntnis muss explizit geschehen und das macht kein Händler. :zwinker:
Um ganz sicher zu gehen werden prinzipiell gern Kulanzgründe aufgeführt, egal wann ausgetauscht wird.
 
  • Grafikkarte ausgetauscht... oder repariert... man weiß es nicht. Beitrag #18
2Stein

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Naja, 2Stein hat seinen Gewährleistungsanspruch durch langes Abwarten ziemlich verschlampt

Wie sieht es in den ersten 2 Wochen aus? Dort kann man ja normalerweise ohne Angaben von Gründen die Karte zurück geben. Aber wenn diese Defekt ist, steht man doch bestimmt in der Pflicht dies mitzuteilen, weil sonst der Verdacht aufkommt, man hätte sie beschädigt? Aber wenn man einen Defekt angibt, bekommt man sein Geld glaub ich nicht wieder sondern muss sie in jedem Fall reklamieren und dann einen Monat auf seine Karte warten? Oder kann man innerhalb der ersten 2 Wochen sein Geld immer zurück verlangen? Ich habe sie deswegen nicht gleich wieder eingeschickt, weill ich nicht Geld ausgeben wollte, um dann einen Monat auf meine Graka zu warten. Das mit den 6 Monaten habe ich erst später erfahren.

Reklamier die Karte SOFORT - zumindest erst mal in nachweisbarer Schriftform!
Nochmal? Oder wusstest Du zu dem Zeitpunkt, als Du das schriebst, noch nicht, dass ich sie bereits reklamiert habe?

Was sollte ich eurer Meinung nach jetzt tun? Auf so Heckmeck mit hin und her schicken habe ich keine Lust... Aber ich glaube die Karte aufgrund Unzufriedenheit zurück zu schicken, mit Geld zurück, dafür ist es jetzt eh zu spät?
 
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schlurch

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Aber ich glaube die Karte aufgrund Unzufriedenheit zurück zu schicken, mit Geld zurück, dafür ist es jetzt eh zu spät?
Unzufriedenheit ist kein Grund; ein nicht behebbarer Mangel schon.
Der Fehler mit den berühmten 2 transparenten, flackernden Viecken ist immernoch da. Aber den haben wol ohnhin fast alle diese Karten, irreparabel.
Wenns ein Serienfehler ist, stehen deine Chancen nicht schlecht. Was ist denn da genau mit den Vierecken und wann?
 
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Wieviel Zeit ist nach dem Kauf jetzt vergangen? Habe ich leider bisher überlesen.
Nach dem Erhalt der Widerrufsbelehrung, spätestens nach Erhalt der Ware hast du idR 14 Tage Widerrufsrecht, wenn die Karte Online gekauft wurde. Erfolgte keine korrekte zeitnahe Widerrufsbelehrung verlängert sich diese Zeit auf 30 Tage.

Deine Reaktion hängt vielleicht auch vom Verkäufer ab. Direkt bei Amazon gekauft, kannste eigentlich immer innerhalb der Gewährleistung reklamieren, falls die Karte wirklich diesen Fehler bei vielen Käufern/Rezensionen aufweist. Ging mir mit 'nem Drucker mal so. Da gab's nach 18 Monaten anstandslos den Neupreis zurück. Hatte den Support mit immer gleichen Fehlerbildmeldungen aus unterschiedlichen Quellen versorgt.
 
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