Gut oder Schlecht ?

Diskutiere Gut oder Schlecht ? im Security-Zone - Sicherheitslücken, Virenschutz Forum im Bereich Hardware & Software Forum; Computer-Hackern droht künftig Gefängnisstrafe Berlin (dpa) - Hacker, die in fremde Computersysteme eindringen, müssen künftig mit Gefängnis...
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GD]Knaller[

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Computer-Hackern droht künftig Gefängnisstrafe

Berlin (dpa) - Hacker, die in fremde Computersysteme eindringen, müssen künftig mit Gefängnis rechnen - auch wenn sie keine Daten entwenden.

Eine entsprechende Verschärfung des Strafrechts verabschiedete der Bundestag am Donnerstagabend gegen die Stimmen der Linksfraktion und eines SPD-Abgeordneten.

Künftig stehen schon die Überwindung von Sicherheitssystemen und der unbefugte Zugang zu besonders gesicherten Daten unter Strafe. Damit geraten auch solche "Hacker" ins Visier der Justiz, die Sicherungsbarrieren ohne kriminelle Absicht überwinden.

Unter Strafe gestellt werden ferner Attacken aus dem Internet, bei denen Server durch eine Masse von Abfragen bewusst blockiert werden. Auch das Herstellen und Verbreiten so genannter Hacker-Tools wird in Zukunft bestraft, um Computerkriminalität zu unterbinden. In schweren Fällen sind Freiheitsstrafen von bis zu zehn Jahren möglich.

quelle:gmx.de

da stellt sich mir die frage,was ist denn dann mit den "HACKERN" die nur auf
sicherheitslücken hinweisen wollen.wie zb der CCC?
 
  • Gut oder Schlecht ? Beitrag #2
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Nolath

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Unter Strafe gestellt werden ferner Attacken aus dem Internet, bei denen Server durch eine Masse von Abfragen bewusst blockiert werden.
Das einzig dumme ist, dass (D)Dos Attacken oft aus dem Ausland kommen :D

Auch das Herstellen und Verbreiten so genannter Hacker-Tools wird in Zukunft bestraft, um Computerkriminalität zu unterbinden.
Es gibt genügend Seiten, die illegale Downloads anbieten. Kann denen doch egal sein, ob da noch ein paar illegale Programme mehr auf den Servern liegen.
Und wenn: gibt's weniger Scriptkiddys


BTW: Passt mehr ins Aktuelle Zeitgeschehen.



Hier noch einmal nähere Infos von Heise:
Der Rechtsausschuss des Bundestags hat am heutigen Mittwoch den Regierungsentwurf zur besseren strafrechtlichen Bekämpfung der Computerkriminalität ohne Änderungen abgesegnet. Allein die Linkspartei stimmte gegen das Vorhaben. Den zahlreichen Bedenken aus der Wissenschaft und der IT-Wirtschaft gegen den Gesetzesentwurf, die unter anderem bei einer Anhörung im Bundestag im März zur Sprache gekommen waren, wollen die Parlamentarier mit einer Zusatzerklärung Rechnung tragen. Darin soll etwa klargestellt werden, dass die neuen und aufgebohrten Hackerparagraphen im Strafgesetzbuch (StGB) einer strengen Auslegung und Zweckbindung unterliegen.


Mit der Aufnahme des geplanten Paragraphen 202c StGB soll künftig mit Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder Geldstrafe belegt werden, wer eine Straftat vorbereitet durch das Herstellen, Verschaffen, Verkaufen, Überlassen, Verbreiten oder Zugänglichmachen von Passwörtern oder sonstigen Sicherheitscodes für den Datenzugang sowie von Computerprogrammen, deren Zweck die Begehung einer entsprechenden Tat ist. Der Würzburger Strafrechtsprofessor Erich Hilgendorf hatte bei diesem umfangreichen Verbot von "Hacker-Tools" gefordert, den Absichtsbegriff zu verdeutlichen oder zumindest die Hürde einer "gezielten" Vorbereitung einzubauen. Andernfalls sei der besonders umkämpfte neue Paragraph besser ganz zu streichen. In der internationalen IT-Sicherheitsszene hatte der Entwurf zuvor insgesamt große Unruhe ausgelöst. Viele Security-Experten fragten sich, ob sie bei der Verrichtung ihrer Arbeit bei Inkrafttreten des Gesetzes nicht bereits mit einem Bein im Gefängnis stünden.

Die Rechtspolitiker des Bundestages hielten es dagegen mit der Ansage des Karlsruher Generalbundesanwalts Michael Bruns, der Klarstellungen am Entwurf als "gesetzgeberisches Feuilleton" bezeichnet hatte. Für Juristen seien die Tatbestände klar umrissen und verständlich, hieß es heute etwa bei den Grünen zur Begründung der Zustimmung zu dem Regierungsvorstoß. Zudem habe man sich an die internationalen Vorgaben in Form der Cybercrime-Konvention des Europarates und des EU-Rahmenbeschlusses über Angriffe auf Informationssysteme zu halten, die mit dem Gesetz ins nationale Recht umgesetzt werden sollen. Experten schienen zahlreiche Formulierungen aus diesen beiden Texten aber klarer gefasst zu sein als im Papier der Bundesregierung. Auch der Bundesrat hatte zahlreiche Vorbehalte gegen den Entwurf ins Feld geführt.

Mit dem Gesetz soll in Paragraph 202a StGB auch bereits der unbefugte Zugang zu besonders gesicherten Daten unter Überwindung von Sicherheitsvorkehrungen unter Strafe gestellt werden. Bisher ist Computersabotage nur bei Angriffen gegen Betriebe, Unternehmen und Behörden strafbar. Künftig sollen mit Paragraph 303b StGB auch private Datenverarbeitungen geschützt werden. Ebenso ist mit Paragraph 202b StGB vorgesehen, das "Sichverschaffen von Daten aus einer nichtöffentlichen Datenübermittlung oder aus der elektromagnetischen Abstrahlung einer Datenverarbeitungsanlage" zu kriminalisieren. Das Parlamentsplenum soll den vom Rechtsausschuss abgenickten Entwurf in der Nacht von Donnerstag auf Freitag gegen 2 Uhr morgens verabschieden. Es ist davon auszugehen, dass eine Live-Debatte zu dieser Uhrzeit entfällt und die Reden allein zu Protokoll gegeben werden.
 
  • Gut oder Schlecht ? Beitrag #3
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mupuwu

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oh man was wollen die denn noch alles verbieten bzw unterdrücken.
Ok auf eine art ist es logisch das man "hacken" unterdrücken muss da wir ja jetz auch keine sicherheitssoftware nutzen dürfen. Also av und firewall...
Aber die härte der strafe ist mal wieder zu hoch, irgendwelche kinder f**ker oder mörder kommen in die gummi zelle und machen sich dort nen bunten oder bekommen 2, 3 jahre. Joa und der hacker der niemanden was getan hat bekommt gleich ma 10 jahre... :no:

Falls ihr das mit der sicherheitssoftware noch net wisst, hier die news.
Der Chaos Computer Club (CCC) und Stimmen aus der Internetwirtschaft haben erhebliche Einwände und Sicherheitsbedenken gegen die heute vom Bundestag verabschiedete Änderung des Strafgesetzbuches (StGB) zur Bekämpfung der Computerkriminalität vorgebracht. "Das Verbot des Besitzes von Computersicherheitswerkzeugen öffnet auch dem Einsatz des Bundestrojaners Tür und Tor", warnt CCC-Sprecher Andy Müller-Maguhn. Industrie und Bürgern werde systematisch die Möglichkeit genommen, ihre Systeme adäquat auf Sicherheit zu überprüfen. Dieses Verbot gefährde "die Sicherheit des IT-Standorts Deutschland". Sicherheitsforschung könne nur noch in einer "unannehmbaren rechtlichen Grauzone stattfinden". Das Gesetz erwecke den Anschein, dass unabhängige Sicherheitstester nach Belieben selektiv kriminalisiert werden sollten.
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Ins gleiche Horn stößt der Verband der deutschen Internetwirtschaft eco. Die Lobbyvereinigung der Provider beklagt, dass das Gesetz die Sicherheitsbemühungen der Unternehmen ausbremst, anstatt Computerkriminalität wirksam zu bekämpfen. Es sei nicht ausgeschlossen, dass Computerprogramme, die zu einem legitimen Zweck wie der Sicherheitsprüfung von IT-Systemen verwendet werden, vom Anwendungsbereich des Gesetzes erfasst würden. Aus Sicht der Unternehmen sei der Vorstoß schlicht kontraproduktiv.

Angesichts eines Verweises des weit gestrickten Paragraphen 129a StGB gegen die Bildung terroristischer Vereinigungen auf den neuen Paragraphen 303b sehen sich Blogger aus den Reihen des CCC, der für eine kritisch-schöpferische Auseinandersetzung mit der Informationstechnik im Rahmen einer eigenen Hackerethik eintritt, nicht nur bei Sicherheitstests mit einem Bein im Gefängnis stehen. Sie fürchten vielmehr, dass der CCC oder lose Zusammenschlüsse von Sicherheitsexperten bald auch als Terrorgruppierung verfolgt werden könnten.

Die Mitglieder des im parlamentarischen Gesetzgebungsverfahren federführenden Rechtsausschusses suchen den zahlreichen Bedenken gegen den Vorstoß mit einer Verdeutlichung in der Beschlussempfehlung entgegenzuwirken, die das Plenum des Parlaments angenommen hat. Darin zeigen sich die Fraktionen CDU/CSU, SPD, FDP und die Grünen zunächst über die technische Entwicklung besorgt. Diese habe gezeigt, dass es im deutschen Strafrecht im Bereich der Computerkriminalität durchaus relevante Lücken gebe. Deren Schließung würde von internationalen Vorgaben gefordert. Die von der Bundesregierung dazu vorgeschlagenen und unverändert übernommenen Regelungen halten die Politiker der großen Koalition und der beiden Oppositionsparteien für "grundsätzlich geboten und sachgerecht".

Die Eingaben von Vertretern der IT-Branche während der parlamentarischen Anhörung seien "sehr ernsthaft geprüft worden". Der Entwurf kriminalisierte aber nicht den branchenüblichen Einsatz von Hacker-Tools durch Netzwerkadministratoren. Um Missverständnisse zu vermeiden stelle man aber klar, dass der besonders umkämpfte neue Paragraph 202c StGB hinsichtlich der Zweckbestimmung im Sinne des Artikels 6 des Europarats-Übereinkommens gegen Cybercrime auszulegen sei. Somit seien nur Computerprogramme betroffen, die in erster Linie dafür ausgelegt oder hergestellt würden, um damit Straftaten gemäß der Hackerparagraphen zu begehen. Die bloße Geeignetheit zur kriminellen Betätigung begründe dagegen keine Strafbarkeit. Die geforderte Zweckbestimmung müsse ferner eine Eigenschaft der "Hacker-Tools" in dem Sinne darstellen, dass es sich um "Schadsoftware" handele.

Die Strafvorschriften hat laut dem Beschluss des Rechtsausschusses in erster Linie "professionelle Anbieter im Blick, die durch die Bereitstellung von Software, die für die Begehung von Straftaten geschrieben würden, ein vom Gesetzgeber als unerwünscht und strafbar angesehenes Verhalten unterstützten und damit Gewinn erzielten." Der Gesetzgeber habe die Auswirkungen der neuen Paragraphen zudem genau zu beobachten. "Massen-E-Mail-Proteste" werden nach Auffassung der Rechtspolitiker nicht von den geänderten Vorschriften erfasst. (Stefan Krempl) / (vbr/c't)
 
  • Gut oder Schlecht ? Beitrag #4
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GD]Knaller[

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jajajaja in deutschland.
aber wenn man dan in auf diversen videoblog seiten,oder wie immer die auch heißen,einschlägige begriffe eingibt.......
da wird teilweise genau erklärt wie man **`s knacken kann
 
  • Gut oder Schlecht ? Beitrag #5
Maurrokh_[SIC!]k66

Maurrokh_[SIC!]k66

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Und gleichzeitig soll der Bundestrojaner durchgeboxt werden? Das ist doch mal irgendwie bizarr...
 
  • Gut oder Schlecht ? Beitrag #6
Lambo-Benni

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Ich oute mich - pro Knast für Hacker!
 
  • Gut oder Schlecht ? Beitrag #7
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fixxing_bob

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Jemand, der mutwillig Daten auf einem Server vernichtet oder missbraucht gehört in den Knast.
Sojemand muss bestraft werden!
Aber es gibt auch noch Andere, die in Systeme eindringen und auf die Sicherheitslücken hinweisen wollen und die Daten nicht anrühren.

Naja mal gucken was passiert...
Das mit dem Bundestrojaner kann ja nicht klappen.
 
  • Gut oder Schlecht ? Beitrag #8
haxor

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Ich oute mich - pro Knast für Hacker!

Was für ein absolut unqualifizierter Post.
Es geht nicht um irgendwelche ach so bößen Hacker / Cracker, die aus dem Hinterzimmer Daten zerstören und denen die Medien ein einschlägiges Bild verpasst haben.
Allgemein soll es illegal werden, Sicherheitsprogramme herzustellen (nicht bloße Antivirensysteme), zu verkaufen, oder zu erwerben. Was das für Deutschland als IT Standort bedeutet wird, dürfte klar sein.
So etwas mit Strafen zu belegen beweist nur einmal mehr, wie realitätsfern bestimmte Leute geowrden sind.
 
  • Gut oder Schlecht ? Beitrag #9
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GD]Knaller[

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wer weiß vllt haben einige schon diesen bundestrojaner.es gab da mal ne cd als beilage in eine bekannten pc-zeitschrift.
auf dieser cd war dann ein programm,eine art security suite.und es war von einem bundesamt das ich hier nicht nennen will.
 
  • Gut oder Schlecht ? Beitrag #10
haxor

haxor

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*Mich wiederhohl*
Es gibt den Bundestrojaner nicht und es wird ihn nie geben :rolleyes:
 
  • Gut oder Schlecht ? Beitrag #11
A

Aroc

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Den Bundestrojaner gibt es schon.

Das Gesetz das ihn erlaubt ist nur noch nicht erlassen.
 
  • Gut oder Schlecht ? Beitrag #14
H

hydrogencarbonat

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musterstrasse
Es gibt ihn nicht und es gab ihn auch nie !
Das ganze war nur ein Hoax !

ich denke Haxor wird dir dazu nähere informationen geben ...
 
  • Gut oder Schlecht ? Beitrag #15
VB-1

VB-1

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GD]Knaller[;1797580 schrieb:
Computer-Hackern droht künftig Gefängnisstrafe

Berlin (dpa) - Hacker, die in fremde Computersysteme eindringen, müssen künftig mit Gefängnis rechnen - auch wenn sie keine Daten entwenden.

Künftig stehen schon die Überwindung von Sicherheitssystemen und der unbefugte Zugang zu besonders gesicherten Daten unter Strafe. Damit geraten auch solche "Hacker" ins Visier der Justiz, die Sicherungsbarrieren ohne kriminelle Absicht überwinden.

Auch das Herstellen und Verbreiten so genannter Hacker-Tools wird in Zukunft bestraft, um Computerkriminalität zu unterbinden. In schweren Fällen sind Freiheitsstrafen von bis zu zehn Jahren möglich.


da stellt sich mir die frage,was ist denn dann mit den "HACKERN" die nur auf
sicherheitslücken hinweisen wollen.wie zb der CCC?


Dann heißen die in Zukunft Programmierer:hal:
 
  • Gut oder Schlecht ? Beitrag #17
B

Beginner

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Aus Fulda(so 100km von frankfurt ausserdem is der
Also ich kenn mich ja nich so gut aus mit pc un so aber soll das jetz heißen das die regierung mit einem gesetz antivirensoftware usw verbieten will?!Ich mein es gibt mit großer sicherheit danach immer noich genug cracker die gerne pc zerstören auch in ausland und ohne av un fw ist man dann ja garnicht geschützt und macht es noch leichter auf euinen pc einzudringen
 
  • Gut oder Schlecht ? Beitrag #18
RunaLon

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ja sollen sie in den knast
 
  • Gut oder Schlecht ? Beitrag #19
haxor

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Also ich kenn mich ja nich so gut aus mit pc un so aber soll das jetz heißen das die regierung mit einem gesetz antivirensoftware usw verbieten will?!Ich mein es gibt mit großer sicherheit danach immer noich genug cracker die gerne pc zerstören auch in ausland und ohne av un fw ist man dann ja garnicht geschützt und macht es noch leichter auf euinen pc einzudringen
Nein, aber das Herstellen andere Sicherheitssoftware, welche für Systemadministratoren unerlässlich ist, um die Sicherheit des Systems zu überprüfen wird in Deutschland verboten. Der Bundesrat hat das Gesetz allerdings abgelehnt :)

ja sollen sie in den knast

:rolleyes:
 
  • Gut oder Schlecht ? Beitrag #20
the ubm

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Davon dass der Bundesrat das Gesetz abgelehnt hat, ist nichts bekannt.
Diese Meldung von Heise http://www.heise.de/newsticker/meldung/90223

[Update:] Prinzipiell soll das Gesetz gleich am Tag nach der Verkündung im Bundesgesetzblatt in Kraft treten. Zuvor muss sich aber der einspruchsberechtigte Bundesrat noch einmal damit beschäftigen. Die Länder hatten im Vorfeld zahlreiche Vorbehalte gegen den Entwurf ins Feld geführt. Ob sie das Papier des Parlaments trotzdem ohne Änderungswünsche passieren lassen oder den Vermittlungsausschuss anrufen, wird sich voraussichtlich Anfang Juli entscheiden. Sollte der Bundesrat das Gesetz durchwinken, würde dessen Ausfertigung erfahrungsgemäß noch drei bis sechs Wochen dauern und könnte somit noch im Sommer Gültigkeit erlangen. Über die konkrete Anwendung müssten danach wohl die Gerichte entscheiden.[/Update]
Es wird sich also erst Anfang Juli entscheiden, ob dieses Gesetz mit seinen katastrophalen Folgen so in Kraft tritt.
 
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