Choco
Bekanntes Mitglied
Hallo Thanatos
Schon mal was von einer Regressforderung der Versicherung gehört?
Das was du meinst tritt ein, wenn man "weiche" Tarifmerkmale verletzt. Z.B. das andere Personen fahren, als wie eingetreten sind.
Fährt man jedoch ohne TÜV handelt man mindestens grob Fahrlässig. In diesem Falle hier, würde ich sogar von bedingten Vorsatz sprechen, denn er wollte ja den TÜV machen, hat ihn nicht bekommen, und fährt trotzdem.
Er weiß also genau, dass sein Fahrzeug nicht verkehrstüchtig ist, und nimmt es trotzdem in Kauf, dass ein Unfall passiert. Das ist ein klassischer Fall von bedingten Vorsatz.
Ich weiß dass ich eigentlich nicht darf, mache es aber trotzdem, weil ich denke: "Wird schon nichts passieren".
Da ist dann im Schadenfall nichts mehr mit einer "kleinen" Vertragsstrafe.
Da kommt dann eine ordentliche Regressforderung von der Versicherung.
Diese wird in der Regel 5000,- € betragen, in einem schweren Fall kann sie auch das Doppelte sein.
Schon mal was von einer Regressforderung der Versicherung gehört?
Das was du meinst tritt ein, wenn man "weiche" Tarifmerkmale verletzt. Z.B. das andere Personen fahren, als wie eingetreten sind.
Fährt man jedoch ohne TÜV handelt man mindestens grob Fahrlässig. In diesem Falle hier, würde ich sogar von bedingten Vorsatz sprechen, denn er wollte ja den TÜV machen, hat ihn nicht bekommen, und fährt trotzdem.
Er weiß also genau, dass sein Fahrzeug nicht verkehrstüchtig ist, und nimmt es trotzdem in Kauf, dass ein Unfall passiert. Das ist ein klassischer Fall von bedingten Vorsatz.
Ich weiß dass ich eigentlich nicht darf, mache es aber trotzdem, weil ich denke: "Wird schon nichts passieren".
Da ist dann im Schadenfall nichts mehr mit einer "kleinen" Vertragsstrafe.
Da kommt dann eine ordentliche Regressforderung von der Versicherung.
Diese wird in der Regel 5000,- € betragen, in einem schweren Fall kann sie auch das Doppelte sein.
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