PC Beschlabnahmung - warum?

Diskutiere PC Beschlabnahmung - warum? im Filesharing & One-Click-Hoster Forum im Bereich Internet & Telekomunikation Forum; Habe eben einen bericht gesehen , indem gezeigt wurde, wie raubkopirer erwischt werden etc. da wurde gesagt, dass ein computer beschlagnahmt...
  • PC Beschlabnahmung - warum? Beitrag #1
Dominique01520

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Habe eben einen bericht gesehen , indem gezeigt wurde, wie raubkopirer erwischt werden etc.
da wurde gesagt, dass ein computer beschlagnahmt wird,wird man erwischt -is ja ganz mormal aber:
auch wurde gesagt, dass die meiten erwischten ihren PC NICHT zurückbekommen.meine frage:
warum?
Mir fällt kein Grund ein den besitzern den PC den benutzern nicht zurückzugeben.
Ich meine:
raubkopien speichert man ja nicht in MB GraKa etc.. das ist doch schwachsinn oder irre ich mich?
 
  • PC Beschlabnahmung - warum? Beitrag #2
haiko

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naja, es sind trotzdem beweismittel und man hat sie benutzt um die straftat zu begehn.

wenn du zb ne bank ausraubst und als fluchtfahrzeug n auto benutzt, wird das auch beschlagnahmt soweit ich weiß, weils eben n hilfsmittel bei ner straftat war.
 
  • PC Beschlabnahmung - warum? Beitrag #3
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Waller

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Nach § 73 Abs. 1 Satz 1 StGB unterliegt dem Verfall, was der Beteiligte für die rechtswidrige Tat (benutzt) oder aus ihr erlangt hat.

"Vom Gericht kriegst Du ein Urteil, aber keine Gerechtigkeit."
 
  • PC Beschlabnahmung - warum? Beitrag #4
the ubm

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Du fragst warum? Weil dies hier kein Rechtsstaat mehr ist. Auf FAZ.net gab es einen sehr guten Artikel, wie einem Selbstständigen durch so eine Hausdurchsuchung, wegen ein paar Liedern, die Existenzgrundlage entzogen wurde, da sein PC einfach beschlagnahmt wurde und er ihn mit all seinen Daten nie wieder sehen wird. Es reicht diesen Dieben in Grün nicht den PC zu haben, nein sie wollen auch noch alle Sicherungskopien. Den nächsten Ärger gibt es dann mit dem Finanzamt nachdem man keine Unterlagen mehr hat. Nicht einmal vor den privaten Familienfotos können sie halt machen. Armes Deutschland.
 
  • PC Beschlabnahmung - warum? Beitrag #5
the ubm

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Hier nun der Artikel (in einem extra Beitrag, weil er für den anderen zu lang war):


Von Horst Brandl
Wenn die Polizei zweimal klingelt

04. Dezember 2007 Frühmorgens klingelt es Sturm an der Haustür. Die Polizei steht mit einem Durchsuchungsbeschluss vor der Tür und beschlagnahmt in den folgenden anderthalb Stunden alle Computer und Datenträger des selbständigen Grafikers, der mit seiner Familie im Grünen lebt und arbeitet. Die PC-Ausstattung wird der Familienvater nie wiedersehen. Sie wird öffentlich versteigert. Alle beruflichen Unterlagen sind weg, sämtliche Sicherungskopien, die Aufzeichnungen fürs Finanzamt, sogar die privaten Familienfotos. Der Anlass für dieses spektakuläre Eingreifen der Staatsmacht ist banal: Der 13 Jahre alte strafunmündige Sohn hat Musik aus dem Internet kopiert. Später stellt das zuständige Gericht das Verfahren ein: „Eine Bagatellstraftat“. Aber für den Selbständigen wird es eng: Anwaltskosten von 5000 Euro, ein halbes Dutzend Aufträge futsch, und in der Siedlung gilt der Mann nach der morgendlichen Aktion als höchst verdächtig.

Die Episode ist nicht erfunden. Sie ist Alltag in Deutschland. Um zu verstehen, was hier vorgeht, muss man einen Blick auf die Musikindustrie werfen. Sie ist durch den Rückgang der CD-Verkäufe und den Einbruch der Umsätze angeschlagen. Und noch viel mehr durch die Musik im Internet. Das Kopieren von digitalen Inhalten ist längst zum selbstverständlichen Umgang mit Kulturgütern geworden. Wie die Zeitungsleser am liebsten alle Artikel kostenlos im Netz lesen wollen, soll Musik gleich im MP3-Format auf dem iPod landen. Die CD im Ladengeschäft gilt der jungen Online-Generation als Relikt der Vergangenheit, und „die Plattenfirmen gehen langsam, aber sicher ein“, wie Bela B. von der Rockband „Die Ärzte“ sagt. Damit steht er nicht allein. Stars wie Madonna kehren der Plattenindustrie ganz den Rücken. Prince legt sein neues Album „Planet Earth“ kostenlos einer Zeitung bei, und Gruppen wie Radiohead, Nine Inch Nails und The Charlatans bringen ihre Titel über das Internet unter die Leute - den Preis bestimmt der Käufer selbst. Wie immer kann man auf den gesellschaftlichen Wandel in vielerlei Weise reagieren. Die Zeitungsverlage üben sich in geschmeidiger Anpassung an die neuen Gegebenheiten. Die Musikindustrie ist hingegen der Ansicht, dass ihr allein Justiz und Politik aus der Krise aufhelfen können.

Die Daten befinden sich auf den PCs der Nutzer

Der Stein des Anstoßes sind Tauschbörsen im Internet, die nach einer Studie der Gesellschaft für Konsumforschung von 7,5 Millionen Deutschen genutzt werden, ganz überwiegend von Kindern und Jugendlichen. Diese Tauschbörsen sind riesige Flohmärkte für digitale Medieninhalte. Das Einstellen der Daten ist kostenlos. Alle Arten von Bildern, Filmen, Musikstücken und Spielen sind darin zu finden. Auf sie greift man mit speziellen Programmen zu, dem Tauschbörsen-Client. Nach der Installation definiert man einen Ordner als „Shared Folder“, der nun allen anderen Nutzern des Rings zugänglich ist. Schon kann es losgehen mit dem „Filesharing“. Früher wurden serverbasierte Netze verwendet wie das bekannte Kaazaa. Jeder Nutzer loggte sich in Server ein, speicherte dort seine Bestände und holte sich von dort Neues ab. Heutige Tauschbörsen-Netze arbeiten dezentral. Die Daten befinden sich auf den PCs der Nutzer. Die Server bilden lediglich die Knotenpunkte, stellen also die Verbindungen zwischen den einzelnen Computern her. Diese sogenannten Peer-to-Peer-Netze wie Gnutella oder Emule sind kaum zu greifen. Sperrt man einen Server, tauchen medusenartig zehn neue auf. Technisch ausgereifter arbeitet das Bit-Torrent-Netz. Findet der suchende Rechner beispielsweise die gewünschte Datei auf zehn anderen PCs, lädt er gleichzeitig von allen und setzt die Teile automatisch zusammen. So erreicht man sehr hohe Downloadraten.

Das Dateitauschen oder Filesharing ist einfach: Wer Musikstücke aus dem Netz holen möchte, gibt im Client-Programm den Titel oder Interpreten ein und bekommt meist schnell die Angebote angezeigt. Ein Klick, und schon beginnt der Download. Das ist bislang nicht strafbar. Wohl aber das gleichzeitige Zurverfügungstellen für andere Nutzer, der „Upload“. Setzt man die „Uploadrate“ herunter oder sperrt das Hochladen ganz, erhält man auch weniger Download-Tempo, denn eine Tauschbörse lebt vom gegenseitigen Geben und Nehmen. Mit dem neuen Urheberrecht zum 1. Januar will die Bundesregierung erreichen, dass auch der Download „offensichtlich rechtswidriger Angebote im Internet“ verboten sei. Der Gesetzestext ist aber nicht präzise und lässt noch viele Fragen und Interpretationen offen.

Die Musikindustrie will an den Abmahnungen verdienen

Die Musikindustrie kennt die Tauschnetze bestens und setzt hier mit ihren Fahndern an. Ab einer Menge von 400 Dateien - etwa dem Inhalt von 20 bis 40 Musik-CDs - im freigegebenen Ordner am eigenen PC kommt man in das Visier der privaten Sheriffs. Und der Staatsanwälte. Denn die Fahnder der Musikindustrie müssen die reale Person hinter der Internet-IP-Adresse des Nutzers ermitteln. Dazu brauchen sie die Justiz. Ihr Vorgehen ist immer gleich: Sie versuchen, zwei Dateien deutscher Künstler von der Festplatte des Internetnutzers zu laden und so das „Verbreiten urheberrechtlich geschützter Inhalte“ zu beweisen. Zusammen mit den Verbindungsdaten erfolgt die Strafanzeige. Nun beginnt ein abstruses Spiel: Die Strafanzeige soll keineswegs zu einem Gerichtsverfahren führen, sondern dient allein dazu, Name und Adresse des Musiktauschers von seinem Provider - wie etwa T-Online - zu erfahren. Der Provider muss nur auf richterliche Anordnung reagieren. Das ist der Sinn des Strafantrags. Aber der Staatsanwalt wiederum muss nur tätig werden, wenn die Ermittlung tatsächlich der Strafverfolgung dient. Die Musikindustrie wiederum will an den Abmahnungen verdienen.
Post von der Staatsanwaltschaft: So beginnt ein Ermittlungsverfahren, und es ...

Post von der Staatsanwaltschaft: So beginnt ein Ermittlungsverfahren, und es endet teuer

Die Staatsanwälte werden so zu Datenbeschaffern der Musikindustrie. Sie fühlen sich missbraucht. Viele lehnen deshalb die Bearbeitung solcher Anträge ab, wie Michael Grunwald, Pressesprecher der Staatsanwaltschaft Berlin, erläutert: Hintergrund ist die massive Steigerung von Anzeigen. Gingen dort 2005 etwa 60 Verfahren ein, waren es 2006 fast 500 und 2007 allein im ersten Halbjahr schon 1577. Da hier unentgeltlich nur Musik getauscht wird und der „Straftäter“ in erster Linie den noch erlaubten Download anstrebt, besteht kein öffentliches Interesse an der Strafverfolgung: „Ich stelle häufig das Verfahren sofort ein, da es sich um ein Bagatellvergehen handelt“, sagt Staatsanwalt Wiedemann aus Offenburg und spricht offen von der Behinderung bei der Bearbeitung anderer Strafanträge durch die Serienbriefe der Musikindustrie. In Hamburg wird derzeit ein Staatsanwalt pro Tag mit 200 Anzeigen zugeschüttet. Waren es in ganz Deutschland von 2004 bis 2006 insgesamt 20.000 Anzeigen, sind es von Januar bis Spätsommer 2007 allein 30.000. Jeden Monat kommen weitere 5000 dazu.

Kein staatliches Interesse an einer Bestrafung

Stellt ein Staatsanwalt das Verfahren nicht ein, wendet er sich an den jeweiligen Provider. Oft, ohne sich von einem Richter autorisieren zu lassen. Das Zuordnen der Bestandsdaten zu der IP-Adresse ist auch für die Provider mit viel Zeit und Mühe verbunden. Dafür erhält das Unternehmen eine Aufwandsentschädigung von 20 Euro, für die der Steuerzahler aufkommt. Und die Entschädigung fällt gegebenenfalls doppelt an, wenn beispielsweise jemand Kunde von 1&1 ist und auf gemietete Leitungen der Telekom zurückgreift. Die Nutzerdaten erhält der Staatsanwalt, der sie eigentlich nicht braucht, da es kein staatliches Interesse an einer Bestrafung gibt.

In der Regel stellt die Staatsanwaltschaft deshalb das Verfahren ein, und damit beginnt die Abmahnaktion der Musikindustrie. Ihre Anwälte erhalten Akteneinsicht und die Nutzerdaten. Nun bekommt der Tauschbörsen-Nutzer eine schriftliche Abmahnung. Egal, ob 400 oder 40.000 Dateien getauscht wurden, der Brief ist bis auf wenige Zahlen gleich und endet mit einer strafbewehrten Unterlassungserklärung, die der Beschuldigte zurücksenden möge. Oder er landet wegen zivilrechtlicher Ansprüche der Musikindustrie vor Gericht.

Eines der Kinder ist der „Täter“

Der Kölner Rechtsanwalt Christian Solmecke, der Hunderte von Betroffenen vertritt, sagt dazu: „Zu 90 Prozent ist der Haushaltsvorstand der Beschuldigte, der sich seiner Schuld nicht bewusst ist, denn eines der Kinder ist der ,Täter'. Welches, lässt sich häufig weder familienintern und schon gar nicht von außen feststellen.“ Aber Papa freut sich zu früh. Denn nun greift die sogenannte Störerhaftung: Der Vertragspartner des Internet-Providers haftet, wenn über seine Internetverbindung Rechtsbruch begangen wird. Wer beispielsweise sein Wireless-Lan altruistisch betreibt und jedem zur Verfügung stellt, ist für Vergehen anderer Nutzer verantwortlich.

Mindestens 3300 Euro macht der Rechtsanwalt der Musikindustrie für seinen Standardbrief geltend. Es können aber auch 15.000 Euro sein. Entscheidend ist der Streitwert. Er soll den Schaden widerspiegeln, den die Musikindustrie erlitten hat. Nach gängiger Rechtsprechung sind das 10.000 Euro pro Lied, wie zuletzt das Landgericht Köln bestätigte (28 O 480/06). Es wird also davon ausgegangen, dass das Einstellen einer einzigen CD in Tauschbörsen die Musikindustrie um 8000 potentielle Käufer dieser Platte bringt (12 Lieder, 120.000 Euro Schaden, 15 Euro Kaufpreis). Eine fragwürdige, aber immer wieder von den Gerichten bestätigte Auffassung, die allen wissenschaftlichen Studien widerspricht, wonach Downloads aus Tauschbörsen keine negativen, sondern eher positive Auswirkungen auf die Verkäufe von herkömmlichen Tonträgern haben. Anwalt Christian Solmecke empfindet die Honorare für Serienbriefe als „eindeutig zu hoch“ und empfiehlt, zu verhandeln.

Tägliche Suche nach „Musikdieben“

Als größter Tauschbörsen-Fahnder in Deutschland gilt der Hamburger Rechtsanwalt Clemens Rasch. Ehemals Justitiar des „Verbandes der Musikindustrie“, gründete er die Firma „Pro Media“. Etwa 80 Mitarbeiter suchen täglich nach „Musikdieben“, die zwar so gut wie nie verurteilt, aber von Rasch zur Kasse gebeten werden. Nach eigenen Angaben hat Rasch rund 50.000 Familien in den vergangenen Jahren abgemahnt. Der Gesetzgeber erwägt zwar, die Gebühr von Massenabmahnungen mit der dritten Novelle des Urheberrechtsgesetzes zu begrenzen. Im Gespräch sind 50 Euro pro Fall. Justizministerin Zypries meint irrigerweise zu den Abmahn-Aktivitäten der Musikindustrie: „Die wollen nur an die großen Fische ran.“ Aber das klappt nicht, denn nicht einmal der Betrieb eines Tauschbörsen-Servers ist strafbar. Deshalb bleibt Rasch bei der Jagd auf die kleinen Täter, denn dort ist mit geringem Aufwand mehr zu holen. Er resümiert: „Jeder Fall wird geprüft, und danach werden eventuell die geforderten Kosten reduziert, aber es muss dem Täter weh tun.“ Stefan Michalk, Pressesprecher des Verbandes der Musikindustrie, ergänzt: „Im Durchschnitt zahlen die Betroffenen rund 2000 Euro. Das Geld geht nicht an die Labels, sondern wird zur Ermittlung der Täter und für Aufklärungskampagnen eingesetzt.“ Wie viel von den gesammelten Millionen in solche Aktionen fließen, will er allerdings nicht verraten. Die Nachfrage nach Material für die „Aufklärung“ geht ebenfalls ins Leere.

Neuerdings betreiben Polizei und Musikindustrie selbst eigene Tauschbörsen-Server, um Kinder und Jugendliche schneller zu ermitteln. Im vergangenen Jahr war ein solcher Server in das eDonkey-Netz eingebunden. Nach Auswertung der Daten fand eine spektakuläre Aktion statt: 130 Hausdurchsuchungen im gesamten Bundesgebiet, zirka 100 Computer und große Mengen Beweismaterial wurden sichergestellt. Federführend hier: Pro Media von Rechtsanwalt Rasch. Der verantwortliche Oberstaatsanwalt Jürgen Krautkremer legt aber Wert auf die Feststellung, dass die Überwachung des Servers von den Ermittlungsbehörden ausgeführt worden sei. Dieses Vorgehen halten andere Staatsanwälte für rechtlich grenzwertig. Gebracht hat die Aktion außer Medienecho wenig, denn die Menge der kopierten Dateien und deren Nutzer hat sich nicht verringert. Vor einigen Wochen mietete die Kriminalpolizei Hürth in Zusammenarbeit mit der „Gesellschaft zur Verfolgung von Urheberrechtsverletzungen“ einen Server in den Niederlanden, um als „Agent provocateur“ aufzutreten. Auch das ist rechtlich zweifelhaft. Anwalt Rasch sieht aber nur einen Weg: Jeder „Musikpirat“ müsse wissen, dass er abgemahnt werden könne. Nur wenn er selbst oder jemand in seinem Bekanntenkreis betroffen sei, bewirke dies etwas. Folgerichtig ist der direkte Zugriff der Musikindustrie auf die Nutzerdaten der Internet-Provider sein wichtigstes politisches Ziel.

Das sagen die Beteiligten:

„Die Musikindustrie will mit ihren Massenabmahnungen die Leute bestrafen, die sich überhaupt noch für Musik interessieren. Sie wollen den Schwarzen Peter dem Verbraucher zuschieben und nicht einsehen, dass sie es eigentlich zum größten Teil selbst verbockt haben.“ (Rodrigo González von der Rockband „Die Ärzte“)

„Der nächste Gesetzentwurf zur Verbesserung der Durchsetzung von Rechten des geistigen Eigentums erleichtert die Situation von Verbrauchern, die sich hohen Rechnungen für eine anwaltliche Abmahnung wegen einer Urheberrechtsverletzung ausgesetzt sehen. Künftig sollen bei einfach gelagerten Fällen die erstattungsfähigen Anwaltsgebühren für die erste anwaltliche Abmahnung nicht mehr als 50 Euro betragen, wenn die Rechtsverletzung unerheblich ist und außerhalb des geschäftlichen Verkehrs erfolgt. Damit stellen wir sicher, dass bei der Verfolgung von Urheberrechtsverletzungen nicht über das Ziel hinausgeschossen wird. Wer keine geschäftlichen Interessen verfolgt, ist künftig vor überzogenen Abmahnkosten besser geschützt.“ (Ulrich Staudigl, Bundesministerium der Justiz)

„Dass die unter Rechtslaien verbreitete Annahme, 'Eltern haften für ihre Kinder' keine gesetzliche Grundlage hat, lernen Juristen am Anfang ihres Studiums. Trotzdem neigen manche Gerichte dazu, die Eltern als Anschlussinhaber für von Kindern über den elterlichen Netzzugang begangene Rechtsverletzungen haften zu lassen. Damit wird letztlich dem Tor zur Informationsgesellschaft ein Gefährdungspotential zugeschrieben. Das kann so nicht richtig sein, und wir gehen davon aus, dass das letzte Wort in dieser Sache noch nicht gesprochen ist.“ (Rechtsanwalt Hans Fluhme, Verbraucherzentrale Hamburg)
 
  • PC Beschlabnahmung - warum? Beitrag #6
qik666

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Ab einer Menge von 400 Dateien - etwa dem Inhalt von 20 bis 40 Musik-CDs - im freigegebenen Ordner am eigenen PC kommt man in das Visier der privaten Sheriffs.

Also nicht mehr als ein paar Dateien sharen und man hat seine Ruhe?
 
  • PC Beschlabnahmung - warum? Beitrag #7
Lemmy

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Also nicht mehr als ein paar Dateien sharen und man hat seine Ruhe?

Schön wäre es...

Ist aber leider nicht immer der fall.

Z.b. 1 Anime namens Ikki Tousen wurde einer abgemahnt = ungefähr 900 Euro strafe (soefern er gleich bezahlt) würde ja glatt die komplette Anzeige mit allem drum und dran hier veröffentlichen, aber da ist gefahr von den Abmahnern hier selbst noch abgemahnt zu werden. (Gefunden in nem anderem Forum der Scan davon)

Genauso ist auch bekannt, das einige wegen 1 ner Mp3 abgemahnt werden. Soefern du nen Album saugst via Torrent. z.b. hast auch gleich verloren.
 
  • PC Beschlabnahmung - warum? Beitrag #8
Metrodominon

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Ich meine ist doch normal dass der ganze Rechner weg ist. Kenn auch wenige Banditen die eine Bank mit Ausrauben und dann ihre Werkzeuge zurück bekommen.

Es gibt da echt nur 2 Sachen die man machen könnte.
1. ein null8fünfzehn rechner für solche downloads zu verwenden. (dann tut es nicht so weh)
2. Oder einfach nichts frei geben. Torrent und Esel etc vermeiden. Ich selber bin gegen diese Raubkopierer und sehe es nur als gerecht an wenn jemadn sachen downloadet und dann nicht mal direkt connect verwendet!
 
  • PC Beschlabnahmung - warum? Beitrag #9
Lemmy

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Ich meine ist doch normal dass der ganze Rechner weg ist. Kenn auch wenige Banditen die eine Bank mit Ausrauben und dann ihre Werkzeuge zurück bekommen.

Es gibt da echt nur 2 Sachen die man machen könnte.
1. ein null8fünfzehn rechner für solche downloads zu verwenden. (dann tut es nicht so weh)
2. Oder einfach nichts frei geben. Torrent und Esel etc vermeiden. Ich selber bin gegen diese Raubkopierer und sehe es nur als gerecht an wenn jemadn sachen downloadet und dann nicht mal direkt connect verwendet!

Ich hoffe du meinst nicht mit Direct connect = Dc++ (und dann noch am besten nen öffentlichen Hub). Dann lebst auch du sehr gefährlich.

Zu Punkt 1 und 2 kann ich nur recht geben.

Gruß Lemmy
 
  • PC Beschlabnahmung - warum? Beitrag #10
Metrodominon

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da gibt es genug möglichkeiten.
Wie gesagt nur als download können die nichts machen.
Wenn du nichts freigegeben hast muss vaterstaats auf den Rechner hacken und die geht nur mit Richterbeschluss und dies geht nur mit eindeutigen beweisen und die sind nicht soo einfach zu bekommen.
 
  • PC Beschlabnahmung - warum? Beitrag #11
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Habe eben einen bericht gesehen , indem gezeigt wurde, wie raubkopirer erwischt werden etc.
da wurde gesagt, dass ein computer beschlagnahmt wird,wird man erwischt -is ja ganz mormal aber:
auch wurde gesagt, dass die meiten erwischten ihren PC NICHT zurückbekommen.meine frage:
warum?
Mir fällt kein Grund ein den besitzern den PC den benutzern nicht zurückzugeben.
Ich meine:
raubkopien speichert man ja nicht in MB GraKa etc.. das ist doch schwachsinn oder irre ich mich?

:no: :victory: :fre: also du must deinen pc mal als ne waffe sehen und wen du mit der waffe einen menschen getötet hast^^:idee: :lach: und du erwischt wurdest von der polizei sagen die ja auch ned :"so nimm die waffe und geh jetzt heim und mach nix böses":wah: :ja: sonder du must glaub straf geld bezahlen und die wafe wird beschlagnahmt :victory:
 
  • PC Beschlabnahmung - warum? Beitrag #12
Lemmy

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da gibt es genug möglichkeiten.
Wie gesagt nur als download können die nichts machen.
Wenn du nichts freigegeben hast muss vaterstaats auf den Rechner hacken und die geht nur mit Richterbeschluss und dies geht nur mit eindeutigen beweisen und die sind nicht soo einfach zu bekommen.

In Deutschland ist seit 2008 auch der Download auch strafbar. Nur so als Info.

Mirc in bezug auf XDCC ist ne sache für sich, da auch viele mit gehackten Server bots ins netz stellen mit stuff drauf.
Rapidshare ist auch nicht mehr ganz so klar.. (google nach Rapidshare) gilt aber bis dato nur für Deutschland in bezug auf Rapidshare.
FTP = kann auch böse enden (da man nie weiß ob Logs gespeichert werden)

aber das geht schon fast leicht offtopic das Thema.
 
  • PC Beschlabnahmung - warum? Beitrag #13
Metrodominon

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:) joa, können wir von glück reden dass wir ehrlich filme im Kino oder im TV schauen :)
 
  • PC Beschlabnahmung - warum? Beitrag #14
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Ich meine ist doch normal dass der ganze Rechner weg ist. Kenn auch wenige Banditen die eine Bank mit Ausrauben und dann ihre Werkzeuge zurück bekommen.

Es gibt da echt nur 2 Sachen die man machen könnte.
1. ein null8fünfzehn rechner für solche downloads zu verwenden. (dann tut es nicht so weh)
2. Oder einfach nichts frei geben. Torrent und Esel etc vermeiden. Ich selber bin gegen diese Raubkopierer und sehe es nur als gerecht an wenn jemadn sachen downloadet und dann nicht mal direkt connect verwendet!
Richtig, ich sehe es ähnlich wie Du. Aber nur mal nebenbei bemerkt:
Ich hasse dieses Wort "Raubkopie", weil es einfach falsch ist! Unter Raub versteht man eine gewaltsame Entwendung, meist mit Körperverletzung... wo ist da der Zusammenhang? Es ist höchstens eine Diebstahlkopie!
 
  • PC Beschlabnahmung - warum? Beitrag #15
the ubm

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Auch wenn es hier langsam OT wurde, muss ich noch was dazu sagen:

Klar man wird bereits wegen einer MP3 abgemahnt, aber man bekommt wegen dieser einen MP3 keine Hausdurchsuchung. Die Menge von 400 Dateien ist also als Gefahr für die Hausdurchsuchung zu sehen.

1. ein null8fünfzehn rechner für solche downloads zu verwenden. (dann tut es nicht so weh)
Das Problem ist ja, dass sie alle Rechner mitnehmen.

Man sollte auch mehr aufs Allgemeine achten. PCs werden heute immer öfters beschlagnahmt. Es muss nicht um illegale Kopien gehen. Um den PC wäre es mir ehrlichgesagt egal, ich will ja mal wieder einen neuen, meine Daten die mir weg sind, um die wäre es mir viel zu schade. Obiger Artikel entstammt auch meiner Festplatte, da er im Internet nicht mehr verfügbar ist. Jetzt wollen sie 2,50 € dafür haben. Ohne meine Daten wäre dieses private Archiv von mir weg.

Zur Raubkopie empfehle ich übrigens http://www.fabiankeil.de/raubkopie-vs-***********.html Diese Seite beschreibt, was eine echte Raubkopie ist, nämlich das Imitieren eines Raubes. Ihr seht ja, was die Forensoftware aus dem Link macht. http://tinyurl.com/9k9xy So geht es zu der Seite, ohne dass die Software etwas zensieren kann.
 
  • PC Beschlabnahmung - warum? Beitrag #16
Dominique01520

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mhmhhmhmhm wenn ich ne bank mit meinem wagen ausraube.
bekomme ich dann auch alle anderen abgenomme??(abgesehen davon, das ich in den knast komme)
 
  • PC Beschlabnahmung - warum? Beitrag #17
Dominique01520

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:no: :victory: :fre: also du must deinen pc mal als ne waffe sehen und wen du mit der waffe einen menschen getötet hast^^:idee: :lach: und du erwischt wurdest von der polizei sagen die ja auch ned :"so nimm die waffe und geh jetzt heim und mach nix böses":wah: :ja: sonder du must glaub straf geld bezahlen und die wafe wird beschlagnahmt :victory:
Mein Computer ist aber keine waffe--- er ist sehr lieb----
Ich würde ihn auch nie als waffe benutzen
das währe böööse
würde ich nieh machen......
ist das "raub"kopieren eine verwendung einer waffe?


wenn ich jetzt etwas mit einem dietrich klaue, geht die polizei dan hin und durchsut meine wohnung nach allen möglichen dräten?
Keine kleiderbügel mehr
 
  • PC Beschlabnahmung - warum? Beitrag #18
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Waller

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Wäre ja mal ganz interessant "den Verfall" eines Bankhauses zu sehen, welches Steuersündern geholfen hat, die Knete ins Ausland zu transferieren bzw. die Einziehung einer S-Klasse nach dem Liechtensteinbesuch.
 
  • PC Beschlabnahmung - warum? Beitrag #19
haxor

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Ich meine ist doch normal dass der ganze Rechner weg ist. Kenn auch wenige Banditen die eine Bank mit Ausrauben und dann ihre Werkzeuge zurück bekommen.
Was ist denn das für ein verquerer vergleich, da fehlen einem echt die Worte.

Wenn du nichts freigegeben hast muss vaterstaats auf den Rechner hacken und die geht nur mit Richterbeschluss und dies geht nur mit eindeutigen beweisen und die sind nicht soo einfach zu bekommen.
Vaterstaat hat weder die Möglichkeiten, sich auf halbwegs gesicherte Rechner einzuhacken, noch dürfte er das wegen einer Bagatellstraftat.
 
  • PC Beschlabnahmung - warum? Beitrag #20
MagicMatze

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Interessanter Artikel. Alleine in unserem Haus stehen 4 Computer - 2 aktiv. Also würden die jetzt alle 4 mitnehmen? Was ist mit anderen Geräten z.b. Xbox oder HDD Rekorder? Immerhin haben diese Geräte ja auch eine Festplatte...

Vor 2-3 Jahren hatte ich auch viel mit Emule getauscht. Jedoch bin ich Spielen, aktuellen Filmen und Charthits immer aus dem Weg gegangen, da solche Daten ja nicht im Visier der Fahnder stehen.

Nur bringt das alles nichts, wenn ein anderes Familienmitglied dies nicht beherzigt und munter tauscht.

Für freeware und open source will ich aber trotzdem nicht auf die Tauschbörsen verzichten, darum werde ich mal meinem Bruder diesen Bericht geben, damit auch er nicht verleitet wird zum munteren Tauschen.

"Seit 2008 auch der Download strafbar"
Hmm, habe die letzte Zeit mehrere Filme via stage6 (R.I.P.) etc. geschaut. Da dürften doch aber keine Spuren mehr sichtbar sein, oder? Immerhin wurde der Dateiname der Datei ja nicht im Klartext übertragen und die Files gibt es ja auch nicht mehr. Also dürfte man da keine Rückschlüsse auf den Download (eines aktuellen Kinofilmes) mehr ziehen können oder?
 
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