Rechtliche Frage : Besitz strafbar ?

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  • Rechtliche Frage : Besitz strafbar ? Beitrag #1
Brutzel

Brutzel

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Muss noch einmal fragen : Ist hier ein Anwalt unter euch oder jemand der sich einwandfrei mit der Rechtslage auskennt und kann mir sagen , ob der reine Besitz an Liedern , die man aus dem Internet geladen hat , strafbar ist oder ist nur das Runterladen strafbar ?

Sind ja zwei verschiedene paar Stiefel ...

Ach ja , ich stand die ganze Zeit auch auf dem Standpunkt , dass auch der Besitz strafbar ist , da man ja die Copyright-Rechte in keiner Form erworben hat . Hab hier aber nen Gesetzestext von nem Freund bekommen , wo es anders drinsteht .
Falls das alles schon bekannt ist , bitte kurz Bescheid geben , aber ich glaub , viele denken hier noch anders
 
  • Rechtliche Frage : Besitz strafbar ? Beitrag #2
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Fireglider

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Dann gib den Gesetzestext doch bitte mal ein, oder gib zumindest die Quelle an.

Das Herunterladen sowie der Besitz ist meines Erachtens strafbar, da man ja gegen geltenes Copyright verstösst.
 
  • Rechtliche Frage : Besitz strafbar ? Beitrag #3
Brutzel

Brutzel

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Gut , es handelt sich um den Artikel [font=&quot]§ 53 UrhG[/font][font=&quot] / Nutzungsrecht privater Nutzer .

Ist ja zB interessant ob rein rechtlich gesehn die Polizei eine Handhabe gegen offensichtlich illegale Inhalte halt , aber nichts zu tun kann , da der Benutzer nicht beim Runterladen beobachtet wurde .
Beispiel wären mp3-Player ; gefundene Sounddateien bei Durchsuchungen , die aber nicht bei einer Online-Überwachung entdeckt wurden ; private Kopien im Freundeskreis ...

Ich weiss nicht , ob man einfach so Gesetzestexte abdrucken darf , wenn doch , hab nen kleinen Auszug hier , falls den Artikel keiner finden sollte ...
[/font]
 
  • Rechtliche Frage : Besitz strafbar ? Beitrag #4
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Juliet

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Brutzel schrieb:
Muss noch einmal fragen : Ist hier ein Anwalt unter euch oder jemand der sich einwandfrei mit der Rechtslage auskennt und kann mir sagen , ob der reine Besitz an Liedern , die man aus dem Internet geladen hat , strafbar ist oder ist nur das Runterladen strafbar ?

Sind ja zwei verschiedene paar Stiefel ...

Ach ja , ich stand die ganze Zeit auch auf dem Standpunkt , dass auch der Besitz strafbar ist , da man ja die Copyright-Rechte in keiner Form erworben hat . Hab hier aber nen Gesetzestext von nem Freund bekommen , wo es anders drinsteht .
Falls das alles schon bekannt ist , bitte kurz Bescheid geben , aber ich glaub , viele denken hier noch anders

So wie du es geschrieben hast ist es meiner Meinung nach Strafbar.

Wenn du deine DVD Sammlung erweitert hast, indem du dir eine Kopie von der in der DVD-Teak ausgeliehenden Filme gemacht hast, so ist das wieder erlaubt wenn es deine P r i v a t k o p i e n sind. Denn du warst ja im Besitz der DVD. Du warst nur kein Eigentumer.

Genau so verhält es sich auch mit der mp3 Sammlung die rein für deine privaten Gebrauch hast. Da spielt es auch keine Rolle ob du noch das Original hast oder auch nicht. Vorausgesetzt du verkaust nichts um dich zu bereichern.

. Wird die P r i v a t k o p i e durch das neue Urheberrecht verboten?

Nein. Die Änderungen in § 53 UrhG dienen vor allen der Klarstellung hinsichtlich der Geltung des § 53 UrhG auch für die digitale Vervielfältigung. Eine inhaltliche Änderung gegenüber dem geltenden Recht ergibt sich daraus nicht. In diesem Zusammenhang muß darauf hingewiesen werden, dass die P r i v a t k o p i e n lediglich als zulässig angesehen wird, ein Recht auf P r i v a t k o p i e läßt sich aus dem § 53 UrHG nach unserer Auffassung nicht herleiten.

Die Zulässigkeit der P r i v a t k o p i e erstreckt sich, wie aus der

Formulierung 'beliebiger Träger' deutlich wird, auch auf digitale Träger, da eine Differenzierung nach der verwendeten Technik, entweder analog oder digital nicht stattfindet.

Wie im bisherigen Recht wird die Möglichkeit der Herstellung der Vervielfältigung durch Dritte beibehalten.

Klargestellt wird, dass der zur Vervielfältigung Befugte die Kopie auch durch einen anderen herstellen lassen darf, soweit dies unentgeltlich geschieht. Dies dürfte immer dann der Fall sein, wenn der Dritte bspw. über die technische Ausstattung (CD-Brenner) verfügt, jedoch keinen Gewinn durch einen Verkauf der CD-Rohlinge zu einem höheren Preis als dem Einkaufspreis erzielt. Auch Arbeits- oder Aufwandspauschalen dürften in diesem Zusammenhang nicht zulässig sein. Somit wird klargestellt, dass bspw. die üblichen Schulhofskopien von aktuellen Musik-CDs, die durch Jugendliche mit Gewinn weiterverkauft werden, nicht zulässig sind. Dies waren sie im übrigen auch nach dem bisherigen Recht nicht.

Quelle:http://www.internetrecht-rostock.de/urheberrecht-faq.htm#1

Juliet
 
  • Rechtliche Frage : Besitz strafbar ? Beitrag #5
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Fireglider

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Brutzel schrieb:
[FONT=&quot]Ist ja zB interessant ob rein rechtlich gesehn die Polizei eine Handhabe gegen offensichtlich illegale Inhalte halt , aber nichts zu tun kann , da der Benutzer nicht beim Runterladen beobachtet wurde .
Beispiel wären mp3-Player ; gefundene Sounddateien bei Durchsuchungen , die aber nicht bei einer Online-Überwachung entdeckt wurden ; private Kopien im Freundeskreis ...

Ich weiss nicht , ob man einfach so Gesetzestexte abdrucken darf , wenn doch , hab nen kleinen Auszug hier , falls den Artikel keiner finden sollte ...
[/FONT]

Die Polizei beschlagnahmt, prüft nicht. Es brauch ja nur der Verdacht einer Straftat zu bestehen, dann darf die das schon mitnehmen!

Klar darf man Gesetzestexte abdrucken. :)
 
  • Rechtliche Frage : Besitz strafbar ? Beitrag #7
Brutzel

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Gut dann hier mal der Text : Privater Download, privates Kopieren Berechtigte Anliegen der Musikindustrie werden nicht dadurch gefördert, dass die geltende Rechtslage beim privaten Kopieren falsch dargestellt und der Versuch unternommen wird, Nutzer privater Musikkopien zu kriminalisieren. Genau das geschieht aber, wenn behauptet wird, es sei nicht erlaubt, sich ‘Pirateriedaten’ auf den heimischen Computer herunterzuladen. Zum Teil wird auch gesagt, der Besitz von MP3-Dateien sei illegal oder das private Kopieren sei verboten, wenn die Vervielfältigung mit der Absicht des Verschenkens hergestellt werde. Der Download von Musikdateien aus dem Netz zur rein privaten Nutzung ist legal. Das ergibt sich zwar noch nicht aus der Überlegung, dass derjenige, der sich die Datei aus dem Netz holt, nicht weiß (oft auch nicht wissen kann), ob sie urheberrechtlich korrekt ins Netz gestellt worden ist. Entscheidend ist der Gedanke, dass der private Nutzer für diese Dateien keine Rechte erwerben muss, keine Lizenz braucht. § 53 UrhG enthält eine gesetzliche Lizenz zur privaten Nutzung fremder Musikwerke. Daraus folgt, dass eine vertragliche Lizenz nicht erworben werden muss. Da kein Erwerb von Rechten nötig ist, spielt es auch keine Rolle, dass es einen gutgläubigen Rechteerwerb im Urheberrecht nicht gibt. Die gesetzliche Lizenz wirkt absolut und direkt gegenüber dem Inhaber der Rechte. Auf die Rechtsbeziehungen zwischen Anbieter und privatem Nutzer kommt es nicht an. Dass der Anbieter gar keine Nutzungsrechte übertragen kann und dass der private Nutzer von ihm keine Nutzungsrechte gutgläubig erwerben kann, spielt also keine Rolle. Wäre es anders, müsste vor jedem Download, vor jeder Musik-CD-Kopie nachgefragt werden, ob sie auch lizenziert ist. Das ist rein praktisch unmöglich, es sei denn, man würde eine weltweit agierende Clearing-Stelle einrichten, wie das die deutschen Verwertungsgesellschaften für den Erwerb von Multimedia-Rechten zum Zweck der gewerblichen Nutzung getan haben (www.cmmv.de). Weiter würde es zu einer Massenkriminalisierung von PC-Nutzern führen, die weder rechtspolitisch sinnvoll noch bei Ausnutzung gegebener technischer Schutzmöglichkeiten für Musikproduktionen notwendig ist. Kopie von der Raubkopie? Es wird behauptet, die Vorlage für die eigene Kopie müsse ein rechtmäßig erstelltes Original sein, also urheberrechtlich korrekt lizenziert sein. Das steht so nicht im Urheberrechtsgesetz und wird auch von der Rechtsprechung nicht verlangt. Diese Argumentation trifft auf Computerprogramme zu, nicht aber auf Musikkopien. Der Softwarenutzer braucht immer eine eigene Lizenz. Selbst, wenn er eine in einem urheberrechtsfreien Staat nach dortigem Recht legal produzierte Software-CD zur privaten Nutzung nach Deutschland einführen würde, dürfte er sie wegen fehlender Lizenz nicht nutzen. Da für private Musikkopien keine Nutzungsrechte erworben werden müssen, ist dort die Rechtslage anders. Auch die Vergütung ist anders geregelt: Sie besteht in der Geräte- und Leer-CD-Abgabe, und nicht in der individuellen Lizenzzahlung durch den Nutzer. Dieser grundlegende Unterschied zwischen Software-CD und Musik-CD wird oft verkannt. Zu Recht wird allerdings darauf hingewiesen, dass das für die Kopie benutzte Werkstück rechtmäßig in den Besitz des Nutzers gelangt sein muss (ungeschriebenes Merkmal des § 53 Abs. 1 UrhG). Hier ist darauf hinzuweisen, dass weder Diebstahl noch Unterschlagung begeht, wer MP3-Dateien aus dem Netz lädt oder von der auf dem Flohmarkt gekauften (Raub?)Kopie kopiert. Auch Beihilfe zum Raubkopieren liegt nicht vor, weil die Urheberrechtsverletzung schon dann stattgefunden hat, als die MP3-Datei unlizenziert im Netz verbreitet oder die CD-ROM ohne Lizenz produziert wurde. Auch Hehlerei ist nicht gegeben, weil der mögliche urheberrechtliche Mangel der benutzten Vorlage die sachenrechtliche Lage nicht beeinflusst, eine rechtswidrige Besitzlage dadurch nicht entsteht. Auch wer sich CDs von anderen leiht, um sie privat zu kopieren, verstößt weder gegen Urheber- noch Strafrecht. Den Diebstahl geistigen Eigentums begeht derjenige, der unerlaubt ins Netz stellt, unerlaubt produziert und verbreitet. Natürlich auch derjenige, der seine zunächst rechtmäßig erstellten ***********n ins Netz stellt oder dritten Personen zum Tausch anbietet. Nicht verwechseln darf man die für privates Kopieren geltenden Grundsätze mit dem Vervielfältigen für sonstige eigene (berufliche, gewerbliche, wissenschaftliche) Zwecke. Der Betrieb, die Bibliothek, die Kopien für ein eigenes Archiv erstellen, müssen dafür ein eigenes Original erwerben. Strenge Maßstäbe gelten auch für Software-CDs, bei denen die erforderliche Sicherungskopie (1 Exemplar) nur vom berechtigten Nutzer des Programms, also in der Regel dem Käufer der CD, erstellt werden darf, und die Nutzung durch andere - auch privat - unzulässig ist. Auch bei elektronischen Datenbankwerken (zum Beispiel Multimedia-Lexikon auf CD-ROM) ist Kopieren für private Zwecke seit 1. 1. 1998 verboten. Besitz strafbar? Entgegen immer wiederkehrenden Behauptungen aus zum Teil interessengebundenen Kreisen ist es nicht strafbar, aus dem Netz heruntergeladene (und dort unerlaubt eingestellte) MP3-Dateien oder CD-Raubkopien zu besitzen. Bei dieser Behauptung wird einiges durcheinandergebracht: Manche Autoren denken vielleicht unbewusst an den Download bestimmter pornographischer Angebote (mit Kindern, Gewalt, Tieren), deren Besitz in der Tat nach § 184 Absatz 3 StGB strafbar ist und auch zur Einziehung des Rechners führen kann, mit dem die Dateien heruntergeladen wurden. Für Musikdateien gilt das genauso wenig wie für den Besitz von raubkopierten CD-ROMs oder Piraterieware von Markenartikeln.
 
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  • Rechtliche Frage : Besitz strafbar ? Beitrag #8
daywalker87m

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nur mal so eine logische frage wenn nur der erwerb illegal ist und der besitz nicht, dann stellt sich doch die frage wie du es erworben. Bzw. ist es ja egal wie da alles illegal ist
 
  • Rechtliche Frage : Besitz strafbar ? Beitrag #9
Brutzel

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Angenommen ich habe es von einem Freund kopiert . Dann ist das eben laut oben genanntem rechtens ! Die einzige Möglichkeit , soetwas zu verfolgen ist quasi das Mitschreiben der IP's beim Nutzen von Tauschbörsen ...
 
  • Rechtliche Frage : Besitz strafbar ? Beitrag #10
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Krawatte

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aber man könnte sie doch auch theoretisch bei musicload legal geladen haben, wenn die keine Filesharing Programm finden, oder?
 
  • Rechtliche Frage : Besitz strafbar ? Beitrag #11
Lemmy

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Krawatte schrieb:
aber man könnte sie doch auch theoretisch bei musicload legal geladen haben, wenn die keine Filesharing Programm finden, oder?

Ja.....,aber dann kannst du das auch nachweisen, da die Songs von Musicload mit einem DRM Schutz versehen ist. Und so können die das nachprüfen, ob es von Musicload gezogen wurden ist, oder auch nicht.

Gruß Lemmy
 
  • Rechtliche Frage : Besitz strafbar ? Beitrag #12
Asmody

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naja können die das wirklich ?
Mal angenommen ich lade mir was von Musikload oder sonstwoher - LEGAL - aussem netz , brenne mir ne CD und höre die im auto bzw hab evtl noch mein MP3 Archiv dabei ( habe ja viele ) wie soll ich bitte unterwegs sowas nachweisen ?
Mehr als denen sagen , das ich das legal downgeloadet hab , kann ich nich .
Nur wie soll ich das beweisen.
 
  • Rechtliche Frage : Besitz strafbar ? Beitrag #13
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derschakal

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unterwegs wirst das auch kaum nachweisen müssen...

aber im grunde hast du recht.
ich kann ja meine titel aus dem store einfach auf ne cd brennen und dann wieder rippen. und bums können sie nix mehr nachweisen ausser vllt es gibt ne liste mit allem was man bis dato gekauft hat beim betreiber!

(is bei mir beim iTMS so. kann alles auflisten lassen, was ich gekauft hab.)
 
  • Rechtliche Frage : Besitz strafbar ? Beitrag #14
Fakemac

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Brutzel schrieb:
Besitz strafbar? Entgegen immer wiederkehrenden Behauptungen aus zum Teil interessengebundenen Kreisen ist es nicht strafbar, aus dem Netz heruntergeladene (und dort unerlaubt eingestellte) MP3-Dateien oder CD-Raubkopien zu besitzen. Bei dieser Behauptung wird einiges durcheinandergebracht: Manche Autoren denken vielleicht unbewusst an den Download bestimmter pornographischer Angebote (mit Kindern, Gewalt, Tieren), deren Besitz in der Tat nach § 184 Absatz 3 StGB strafbar ist und auch zur Einziehung des Rechners führen kann, mit dem die Dateien heruntergeladen wurden. Für Musikdateien gilt das genauso wenig wie für den Besitz von raubkopierten CD-ROMs oder Piraterieware von Markenartikeln.
Strafbar ist der Besitz natürlich nicht. Dennoch ist dieser Absatz irreführend, denn eine eigene Vervielfältigung darf nach §53(1) nicht von einer "offensichtlich rechtswidrig hergestellte Vorlage" erstellt werden. Gedacht war dieser Absatz so, dass man damit insbesondere den Download aus Filesharingnetzwerken verbieten wollte.

Natürlich ist es richtig, dass man Dir erstmal nachweisen muss, dass Du die Musik aus illegaler Quelle vervielfältigt hast. Aber ich glaube etwas anderes hat auch nie jemand gedacht. Ist der Besitz eines geklauten Autos strafbar? Wohl nur dann wenn man Dir nachweisen kann, dass Du es geklaut hast oder hast klauen lassen!

Im Fall MP3 Download: Ein Jurist würde zu Recht sagen, der Besitz ist nicht strafbar. Ottonormalo sollte sich aber lieber einfach merken, dass seine MP3s alle mittels Online Radio persönlich aufgezeichnet worden sind, weil das besser für ihren rechtlichen Status ist.

Und was man letztendlich Downloaden darf wird ja auch noch hier diskutiert.
http://powerforen.de/forum/showthread.php?t=153436
 
  • Rechtliche Frage : Besitz strafbar ? Beitrag #15
BioaSharky

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Juliet schrieb:
...

Wenn du deine DVD Sammlung erweitert hast, indem du dir eine Kopie von der in der DVD-Teak ausgeliehenden Filme gemacht hast, so ist das wieder erlaubt wenn es deine P r i v a t k o p i e n sind. Denn du warst ja im Besitz der DVD. Du warst nur kein Eigentumer.
...

Juliet

Falsch, du musst, um eine digitale Kopie zu machen, in den meisten Fällen CSS brechen und das ist nach novelliertem Urheberrecht nicht erlaubt. Du hast wie in deiner Quelle angegeben, ja kein Recht auf eine Privatcopie. Du kannst allerdings Umwege nutzen, wie A/D wandeln.
 
  • Rechtliche Frage : Besitz strafbar ? Beitrag #16
the ubm

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aber im grunde hast du recht.
ich kann ja meine titel aus dem store einfach auf ne cd brennen und dann wieder rippen. und bums können sie nix mehr nachweisen ausser vllt es gibt ne liste mit allem was man bis dato gekauft hat beim betreiber!

Soweit ich weiß hat Musicload ein Digitales Wasserzeichen, sodass sie dich immer eindeutig identifizieren können, selbst wenn du es auf Compact-Kassette spielst.
Wenn der Besitz von mp3s also nicht strafbar ist, warum gibt es dann Hausdurchsuchungen und der gleichen? Ist doch eigentlich unlogisch, weil wenn es nicht strafbar ist kann es den Grünen ja egal sein.
 
  • Rechtliche Frage : Besitz strafbar ? Beitrag #17
BioaSharky

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Hausdurchsuchungen gibt's meist, wenn grössere Mengen in Tauschbörsen feilgeboten werden.

Musicload WMA's könnstest du aber abspielen und mit 'nem WAV-Recorder am analogen Line-In wieder "aufnehmen". Dann ist dass Wasserzeichen weg.
IMHO verstößt das sicher gegen die AGB.
 
  • Rechtliche Frage : Besitz strafbar ? Beitrag #18
D

derschakal

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musicload brennt ein wasserzeichen, dass dann auch gerippt wird?
beim iTMS ist das afaik nicht so!
 
  • Rechtliche Frage : Besitz strafbar ? Beitrag #19
Asmody

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Wie siehts eigentlich mit MP3 archiven aus die ich mir selber gerippt habe ..
Also ich hab hier massen an orginalen Audio CDs von dene ich oft nur eien titel besonders gut find.... ergo ich rippe mir diesen zu ner MP3....

Reicht es aus wenn ich die orginale CD nachweisen kann oder ist das umwandeln in MP3 ansich scho ein verstoss gegen urheberrechte oder was weis ich was ?
Ich meine ich gebe diese datein ja nich weiter sondern nutze sie ONLY für mich.
 
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