mikamailer
Bekanntes Mitglied
Da zur Zeit Schlaaannd-Zeit ist, fahren viele PKWs mit Spiegelflaggen herum.
Da die Überzieher und Fahnen lose Anbauteile sind, werden diese von der Polizei geduldet. (Feste Fahnen benötigen eine ABE)
Nur wie schaut das bei neueren Fahrzeugen aus, bei denen der Blinker im Spiegel integriert ist?
--> Laut Verkehrsordnung müssen alle serienmäßig verbauten Lichtquellen funktionieren und dürfen nicht verdeckt bzw. verklebt werden.
--> Bei den Blinker in den Seitenspiegeln, handelt es sich um Hilfsblinker und sind nicht gesetzlich vorgeschrieben.
Oder kann man kurz und knapp sagen: Was sich am Fahrzeug befindet muss auch funktionieren?
Da die Überzieher und Fahnen lose Anbauteile sind, werden diese von der Polizei geduldet. (Feste Fahnen benötigen eine ABE)
Nur wie schaut das bei neueren Fahrzeugen aus, bei denen der Blinker im Spiegel integriert ist?
--> Laut Verkehrsordnung müssen alle serienmäßig verbauten Lichtquellen funktionieren und dürfen nicht verdeckt bzw. verklebt werden.
--> Bei den Blinker in den Seitenspiegeln, handelt es sich um Hilfsblinker und sind nicht gesetzlich vorgeschrieben.
Oder kann man kurz und knapp sagen: Was sich am Fahrzeug befindet muss auch funktionieren?