mr._nice
Bekanntes Mitglied
ich waere ja fuern banhammer fuer den doofen bayer :fies:
Mach mal, auch wenn wir uns wie so oft im Kreis drehen.Genau das meinte ich doch (aber nur falls interesse besteht).
Ich bin für Abspaltung in ein anderes Thema, hab nämlich noch hinzuzufügen, dass ich keinerlei schlechtes Gewissen beim Herunterladen habe, weil ich bereits dafür schon gezahlt habe und nicht gerade wenig und auch noch viel weiterhin dafür unfreiwillig zahlen werde. http://de.wikipedia.org/wiki/Pauschalabgabe
Die Pauschalabgabe ersetzt dabei die Bezahlung jeder einzelnen erbrachten Leistung durch eine pauschale Abgeltung, allerdings ohne das Vervielfältigen oder den Gebrauch der Kopien in jedem Fall zu legalisieren
Im Übrigen solltet Ihr Euch mal schlau machen, wofür die GEMA eigentlich wirklich da ist, und wohin die Kohle genau geht. :zunge:
Wenn ich nichts herunterlade, sondern nur kaufe, dann zahle ich die Pauschalabgabe ja umsonst.
... Wenn ich nichts herunterlade, sondern nur kaufe, dann zahle ich die Pauschalabgabe ja umsonst.
Wenn ich danach beide CDs in Besitz habe, bringt mir die Kopie aber nichts, habe ja das Original.
Die Privatkopie kann ich auch an Mutti verschenken.
Außerdem wollen einige für das häufige Abspielen auch lieber eine Privatkopie nutzen anstatt das Original zu strapazieren.
Maximal 7 KopienPrivatkopien dürfen nicht zu dem Zweck hergestellt werden, sie zu verkaufen, zu tauschen oder zu verschenken!
Es dürfen also immer nur einige wenige Kopien angefertigt werden. Zulässig ist die Vervielfältigung nur für den privaten, eigenen Gebrauch, wozu auch noch der (Mit-)Gebrauch durch Familienangehörige oder enge Freunde zählt. Die Vervielfältigung ist jedoch nur zulässig, wenn der private Gebrauch auch tatsächlich bezweckt ist.
Das ist nicht mehr der Fall, wenn die Vervielfältigung von vornherein mit der Absicht geschieht, die Kopie zu verkaufen, zu tauschen oder zu verschenken. Denn in diesen Fällen kann derjenige, der die Kopie anfertigt, sie gerade nicht mehr benutzen, so dass kein eigener Gebrauch bezweckt ist, sondern der Gebrauch durch einen anderen.
Grundsätzlich ist es nicht erlaubt, Musik ohne Erlaubnis der Rechteinhaber zu kopieren. Eine Besonderheit des deutschen Rechts ist, dass einzelne Vervielfältigungen zum privaten Gebrauch gemäß § 53 Abs. 1 UrhG ausnahmsweise zulässig sind (Privatkopien). Allerdings nur dann, wenn der Tonträger nicht durch einen Kopierschutz geschützt ist. Das Knacken des Kopierschutzes - auch zum privaten Gebrauch – ist verboten.
Dazu muß man aber hinzufügen, das auf ca 90 Prozent (wenn nicht sogar mehr) aller Musik CD´s ein Kopierschutz vorhanden ist.
Den Kopierschutz darf man nicht umgehen. Also darfst du zwar eine Kopie erstellen, kannst es aber nicht, da es gegen das gesetz verstößt. Also nix mit Privatkopie.
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Dazu muß man aber hinzufügen, das auf ca 90 Prozent (wenn nicht sogar mehr) aller Musik CD´s ein Kopierschutz vorhanden ist.
Den Kopierschutz darf man nicht umgehen. Also darfst du zwar eine Kopie erstellen, kannst es aber nicht, da es gegen das gesetz verstößt. Also nix mit Privatkopie....
Von der Filmindustrie wurde die Schließung von MegaUpload vor rund einem Jahr als einer der schwersten und wichtigsten Schläge gegen die Raubkopier-Szene gefeiert. Jetzt zeigt sich, dass der Schritt der Industrie eher geschadet hat.
Christian Peukert von der Ludwig-Maximilians-Universität in München und Jörg Claussen von der Copenhagen Business haben sich im Rahmen einer Studie zum Thema illegaler Kopien von Filmen die Einspielergebnisse von 1344 Filmen in 49 Ländern in den vergangenen fünf Jahren angesehen. Dabei stießen sie auf einen unerwarteten Effekt aus dem Jahr 2012: Seit der Schließung von MegaUpload im Januar sind die Umsätze an den Kinokassen rückläufig.
Lediglich die großen Blockbuster konnten weiterhin die erwarteten Zuschauerzahlen einfahren, bei allen kleineren Filmen hingegen ist ein klarer Abwärtstrend erkennbar. In der Studie stellen die Wissenschaftler daher die Theorie auf, dass insbesondere Filme, die nicht mittels eines gewaltigen Werbe-Budgets bekannt gemacht werden, unter dem Aus von MegaUpload leiden. Offenbar haben viele Personen, die sich Filme illegal heruntergeladen haben, anschließend durch Mundpropaganda dazu beigetragen, dass Bekannte sich diese Filme im Kino ansehen.
Die Theorie, dass der Werbeeffekt durch Raubkopien den real entstandenen Schaden durch Umsatzausfälle mindestens ausgleicht, gibt es schon lange. So stellte der amerikanische Wirtschaftsprofessor Robert Hammond im August dieses Jahres fest, dass sich ein Leak eines Musikalbums noch vor dem offiziellen Release positiv auf die Verkaufszahlen auswirken kann.