RasPutin
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Was die Verjährungsfrist anbetrifft:
Quelle: http://www.filesharingabmahnung.de/verjaehrung/
Bei der Abmahnung wegen Filesharing erfolgt die Verjährung des Anspruchs auf Aufwendungsersatz ebenfalls nach drei Jahren. Läuft diese Frist ab, können die Abmahnkanzleien ihre eigene Rechnung nicht länger vom Abgemahnten einfordern. Allerdings kann die Verjährungsfrist durch einen Mahnbescheid gehemmt werden.
Quelle: http://www.filesharingabmahnung.de/verjaehrung/