Hi JohnDow,
auch du scheinst den Unterschied der hier im Thread wild in die Gegend geworfenen Begriffe nicht richtig zu kennen.
Gewährleistung
Nach BGB muß auf einen Kaufgegenstand 1/2 Jahr Gewährleistung gegeben werden als gesetzliche Regelung die ohne ausdrückliche Vereinbarung Bestandteil des Kaufvertrages ist. Ab 1.1.02 Europaweit 2Jahre.
Garantie
Die Garantie ist eine freiwillige Verlängerung der gesetzlichen Gewährleistungspflicht durch den Hersteller, damit aber Bestandteil des Kaufvertrages ( Herstellergarantie) und bindend z.B. Auto , Verstärker usw. 1/2 Jahr Gewährleistung 2-3 Jahre Herstellergarantie. Abwicklung beim Auto über Vertragshändler, bei anderren Gegenständen über den Hersteller.
Kulanz
Ist eine rein freiwillige Leistung die weder zeitlich noch gesetzlich geregelt ist noch einforderbar ist. Ist so gesehen ein reines entgegenkommen um sich seinen Kunden zu erhalten .
So jetzt möchte aber wirklich nicht mehr zu diesem Thema posten. Wendet euch doch einfach mal an einen Anwalt der wird euch das auch genauso erklären. Wenn immer noch jemand nicht glauben will ist mir das jetzt auch egal , es ist so!!!
Mfg
pleuel