Acer gewährt meines Wissens nach aber 1 Jahr Garantie. Damit werden die Geräte beworben. Somit entsteht hierdurch auch eine Verpflichtung. Beim Händler selber kann man ja auch keine Garantie geltend machen, sondern nur die gesetzliche Gewährleistung, es sein denn er verlängert von sich aus die Garantie. Und da es in der Frage um die Herstellergarantie ging... Ich stimme aber grundsätzlich darüber überein, dass dies am besten beim Händler eingefordert werden kann, auch schon aus den von mir genannten Gründen bezüglich Nachweis des Lebenszyklus des Notebooks.