Keine Rechung bzw. Garantieschein! Über Seriennumer des Notebook trotzdem Garantie?

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SexyMexx

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Wenn man für sein Acer Notebook keine Rechung vom Händler mehr bzw. auch der Garantieschein des Herstellers nicht mehr vorhanden ist, kann man dann trotzdem die Herstellergarantie nutzen indem man die Seriennummer des Notebooks angibt?
 
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Kalle-Klump

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Frag nicht uns, frag Acer ;)
 
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SexyMexx

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Hab mir nur gedacht vielleicht hat jemand schon Erfahrung damit gemacht!
 
  • Keine Rechung bzw. Garantieschein! Über Seriennumer des Notebook trotzdem Garantie? Beitrag #4
the ubm

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Ich habe leider keine Erfahrung damit, aber anhand der Seriennummer kann man ja das Produktionsdatum feststellen und dann sollte man auch seine Garantie bekommen.
Ich weiß nicht ob das illegal ist, aber vielleicht postest du mal deine genaue Bezeichnung vom Notebook und wenn ein Leser dasselbe hat, kann er dir ja eine Kopie der Rechnung machen :).

Markus
 
  • Keine Rechung bzw. Garantieschein! Über Seriennumer des Notebook trotzdem Garantie? Beitrag #5
SexyMexx

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Na das ist ne gute Idee. Ist aber nicht sehr weit verbreitet!
ACER Ferrari 3400 Edition
 
  • Keine Rechung bzw. Garantieschein! Über Seriennumer des Notebook trotzdem Garantie? Beitrag #6
Kalle-Klump

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Einfach eine Mail an [email protected] senden und nachfragen. Nicht immer so schüchtern sein...
 
  • Keine Rechung bzw. Garantieschein! Über Seriennumer des Notebook trotzdem Garantie? Beitrag #7
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NoDoubts

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Es gibt zu diesen Fragen verschiedene Gerichtsurteile. Danach ist man nicht verpflichtet Rechnungen, Garantiekarten oder gar die Umverpackungen von Geräten aufzuheben. Ich habe momentan keine Urteile greifbar --> gute Hinweisseiten: www.test.de oder mal googeln. Über die Seriennummer ist der Lebensweg eines Gerätes normalerweise eindeutig nachzuvollziehen. Da jedoch fast kein Einzelhändler seine Inventurdaten an die Hersteller weitergibt ist in solch einem Reparaturfall der einfachste Weg zum Händler. Der muss an Hand der Seriennummer normalerweise noch einmal eine Rechnung rausgeben können. Mit dieser kannst Du dann zum Hersteller gehen oder sogar über den Händler reklamieren, fals dieser besonders Kundefreundlich ist.
 
  • Keine Rechung bzw. Garantieschein! Über Seriennumer des Notebook trotzdem Garantie? Beitrag #8
Kalle-Klump

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NoDoubts schrieb:
Mit dieser kannst Du dann zum Hersteller gehen oder sogar über den Händler reklamieren, fals dieser besonders Kundefreundlich ist.

Die Reklamation ist grundsätzlich nur beim Händler durchzuführen. Herstellergarantien sind eher als Kulanzregelung zu betrachten, eine rechtliche Verpflichtung beim Hersteller auf Reparatur ist dem Kunden gegenüber nicht gegeben, es sei das es sich um einen Werksverkauf handelt (etwa wie bei DELL - Anspruch ensteht immer nur zwischen den Vertragspartnern unmittelbar). Wenn Acer also ein Nachweis fordert, nutzt das Urteil nix - weil Acer nunmal keine Verpflichtung hat. Also nicht gleich mit Blei schmeissen, sondern erstmal die Watte auspacken...

;)
 
  • Keine Rechung bzw. Garantieschein! Über Seriennumer des Notebook trotzdem Garantie? Beitrag #9
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NoDoubts

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Acer gewährt meines Wissens nach aber 1 Jahr Garantie. Damit werden die Geräte beworben. Somit entsteht hierdurch auch eine Verpflichtung. Beim Händler selber kann man ja auch keine Garantie geltend machen, sondern nur die gesetzliche Gewährleistung, es sein denn er verlängert von sich aus die Garantie. Und da es in der Frage um die Herstellergarantie ging... Ich stimme aber grundsätzlich darüber überein, dass dies am besten beim Händler eingefordert werden kann, auch schon aus den von mir genannten Gründen bezüglich Nachweis des Lebenszyklus des Notebooks.
 
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