Polizeifunk übers Internet hören?

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  • Polizeifunk übers Internet hören? Beitrag #181
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Der BOS-Funk ist ein nichtöffentlicher mobiler UKW-Landfunkdienst (nömL) in Deutschland, der von Behörden und Organisationen mit Sicherheitsaufgaben (BOS) verwendet wird. Er ist durch die BOS-Funkrichtlinie reglementiert, deren Neufassung am 2. Mai 2006 durch das Bundesministerium des Innern erlassen wurde.

Verbotswidriges Mithören des BOS-Funkverkehrs
Dass das Abhören der BOS-Funkfrequenzen mittels "Scanner" noch nie erlaubt
war und das Mithören per Funkmeldempfänger (FME) nur einem bewusst
restriktiv eingeschränktem Personenkreis der Führungsdienste erlaubt ist, ist in
der Tat nichts neues und es wurde durch unterschiedlichste Informationen
(Gesetzestexte, Dienstanweisungen, etc.) seit dem Zeitpunkt darüber informiert,
als der alleinige Besitz eines Scanners (noch vor einigen Jahren) sogar ein Ver-
brechens-, dann ein Vergehenstatbestand war.
Wenn gleich das nach der Wiedervereinigung mehrfach geänderte und umbenann-
te (heutige) Telekommunikationsgesetz (TKG) nie irgendwelche Zweifel über die
Verbotswidrigkeit solchen Handelns offen ließ, sind es teils recht "lasche"
Handhabung und Verständnis zu diesen Gesetzestexten, die gegenüber den Ab-
und Mithörern Tür und Tor für rechtswidriges Handeln öffnen. Leider sind es oft
auch Angehörige des Führungsdienstes aus allen - meist nichtpolizeilichen
BOS-Bereichen, die ihren nachgeordneten Kräften das Mithören über widerrecht-
lich, diesbezüglich technisch geänderte FME gestatten oder gar empfehlen und
den Betrieb von Scannern mit "zwinkerndem Auge" nachsehen oder gar selbst
solche Geräte (selbstherrlich) aber verbotswidrig betreiben und im Hinblick auf
evtl. Führungsfunktionen nicht einmal ihr Unrecht erkennen wollen. Nicht zuletzt
locken die Angebote nicht weniger Funkhändler, die wider besseres Wissen die
Geräte zum Verkauf anbieten und mit für Laien nur schwierig verständlichen, ge-
setzlichen "Formulierungen" bewusst den Eindruck übermitteln, als seien die
Beschaffung und Inbetriebnahme solcher Geräte eher zulässig oder gar empfohlen.
Der nachstehende Aufsatz verdeutlicht noch einmal ohne "wenn und aber" die
unmissverständliche und irrtumsfreie Rechtslage hinsichtlich des Mithörens
des BOS-Sprechfunk's mittels FME, bzw. das ausnahmslos und strikt untersagte
Abhören von BOS-Frequenzen mittels Scannern und bestätigt diesbezügliche,
schon viele Jahre bestehende und mehrfach aktualisierte Dienstanordnungen und
weist zuletzt auf die Rechtsfolgen hin, die gerade auch für ehren-und hauptamt-
liche Angehörige von BOS-Einrichtungen - fatale Folgen haben können und sollen!
Also: das Abhören von BOS-Funkfrequenzen wird durch die Judikative keineswegs
als "Kavaliersdelikt" be-und verurteilt. Das Mithören mittels "durch- oder freige-
schalteten" FME ist auf Landes-, Bezirks- und Kreisebene für die Berechtigten klar
geregelt (z.B. KBI, KFI, KBL, deren Stv. und einige wenige Angehörige des Führungs-
dienstes oder Sachgebieten). Ein Zuwiderhandeln führt- neben offiziellen -
Konsequenzen auch schwerwiegende, dienstrechtliche und innerdienstliche Nach-
teile mit sich.


Das Abhören in den USA hingegen ist erlaubt.
 
  • Polizeifunk übers Internet hören? Beitrag #182
SkyMarshal

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  • Polizeifunk übers Internet hören? Beitrag #183
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Zahlreiche Funkdienste können auch über das Internet empfangen werden. Hierbei gilt es zu berücksichtigen, dass ausschließlich ausländische Dienste frei und legal zu empfangen sind. Nach deutschem Recht ist die Übertragung inländischer Funkdienste über das Internet nicht erlaubt und unter Strafe gestellt.

Zahlreiche Webseiten bieten beispielsweise den amerikanischen Polizeifunk, Flugfunk oder den Funkverkehr der Rettungskräfte als Live-Übertragung an.

In den USA gilt es als Recht jeden Bürgers sich über die Aktivitäten der Einsatzkräfte informieren zu können. Dort sind Funkscanner so weit verbreitet wie hierzulande der normale Radioempfänger oder das TV-Gerät.

Da auch in Deutschland die Rechtslage nicht eindeutig ist, sehen wir hier davon ab, Links zu derartigen Übertragungen zu veröffentlichen.

Das Abhören des BOS-Funk ist in der Bundesrepublik Deutschland unter Strafe gestellt, auch wenn Funkscanner für jeden Bürger frei erhältlich sind und deren Besitz nicht strafbar ist.

Mit der Einführung des digitalen Polizeifunk im Jahre 2006 sollte diese Problematik ohnehin gelöst sein, da die erforderliche Technologie zum Abhören dieser Dienste fast unbezahlbar wäre.
 
  • Polizeifunk übers Internet hören? Beitrag #184
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Tobias Claren

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Ja, aber das sind keine Antworten auf meinen Eintrag ;) .
Ich will auch gar keine Links.
Mir geht es darum ob die Dt. Behörden eine Handhabe dagegen hätten, wenn der Stream aus den USA käme.
Auch wenn er ja auch Deutschland übertragen werden müsste.

Wenn ich in den USA heimliche Aufnahmen von Kontakten mit Beamten auf einer dafür eingerichteten Seite veröffentliche mag das nach Dt. Recht strafbar sein ("im" BRD), aber die US-Behörden gäben keine Amtshilfe. Und ohne eigenen Namen im WhoIs oder Impressum sehen die in die Röhre (bei dem Alter der Ausstattung der Polizei ist das wörtlich zu nehmen).
 
  • Polizeifunk übers Internet hören? Beitrag #185
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Wie bitte willst du einen Stream in den USA von deutschen Behörden ins Internet Streamen?
dafür müsste der Funk erst mal von hier aus nach den USA kommen....

oder wie stellst du dir das vor?
Scanner in den USA auspacken, 85.875MHz einstellen, Polizei Krefeld hören und ins Netz Streamen?
 
  • Polizeifunk übers Internet hören? Beitrag #186
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Tobias Claren

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Ich fühle mich ein wenig "verarscht" :/ ;D .

Ich schrieb doch sehr ausfürlich und nachträglich erklärend (es wurde ja schon einmal nicht verstanden) dass hier in Deutschland eine Privatperson mit einem Scanner den Funk empfängt und an einen Server in den USA über das Internet sendet damit es von dort in die ganze Welt gestreamt wird.

Ohne Mithilfe der US-Behörden (oder dem Anbieter des streamenden Server) hätten die Deutschen Behörden keine Chance das zu unterbinden, oder den der es in die USA sendet (über das Internet) zu identifizieren.

Alleine die Reaktionen der Polizei, Polizeigewerkschaft oder Politiker und Juristen wären sehr unterhaltsam.
Das gilt eigentlich immer wenn der Staat oder Interessengruppen (z.B. die Polizeigewerkschaft) öffentlich ihre Hilflosigkeit äußern.
Wörter wie "unerträglich" sind eine regelrechte Auszeichnung für das wogegen sie eingesetzt werden.

Die Kritik gipfelt in einer Beleidigenden Äußerung eines Mitdiskutanten, laut Zeitungsbericht eines Dr. Brosa, Amöneburg. "Wer die Polizei als "Sammelbecken für Asoziale und Kriminelle" bezeichnet, verhöhnt in unerträglicher Art und Weise diejenigen, die rund um die Uhr Dienst am Bürger tun und den verfassungsmäßigen Auftrag haben, Rechtsstaatlichkeit zu schützen und zu wahren", so Polizeipräsident Manfred Meise wörtlich.
Hier hat also jemand auf einer öffentlichen Disskusion die Polizei als "Sammelbecken für Asoziale und Krminelle" bezeichnet.
Die Reaktion drückt besonders durch das Wort "unerträglich" eine tiefe Ehrverletzung aus. Und das ist die beste Bestätigung die man sich durch seinen "Gegner" wünschen kann. Wenn er oder sie hilflos zusehen müssen. Die wäre besser beraten gewesen wenn sie dazu geschwiegen hätten.
Nichts gegen Polizei oder Polizisten, wenn sie auf allgemeine Beleidigungen (und seien sie noch so übel) nicht reagieren.
Ein Beispiel: Ich könnte mir diesen Spruch hier aufs Auto kleben. Wenn der Polizist ihn ignoriert ist er ein guter Polizist.
Macht er Ärger ist er ein schlechter. Macht er Ärger beweist er doch nur asoziales und kriminelles Verhalten.
Zweiteres, da jede Reaktion auf einen solchen Spruch nicht legal ist. Denn der Spruch ist so legal wie "Soldaten sind Mörder".
Damit wäre schon ein drohender Ton Nötigung (Straftat), eine Strafverfolgung wäre erst recht eine Straftat. Denn die Polizei darf nicht einfach gegen Personen ermitteln, wenn es keinen nachweisbaren Rechtsbruch gibt. Speziell aus solchen (persönlichen) Gründen.
 
  • Polizeifunk übers Internet hören? Beitrag #187
Websurfer

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Glaub ma, der "GILB" mit seinen Logarithmisch-Periodischen Yagi-Antennen wird den "Empfänger" schon orten.
dazu bedarf es keinerlei Hilfe der US-Behörden.

Nur zwei Worte: Harmonische und Mischoszillator
Den Rest wird dir Google Verraten. Aber Vertrau mir, damit lässt sich sehr toll ein Empfänger orten.
 
  • Polizeifunk übers Internet hören? Beitrag #188
S1024

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Ich hab mal gegooglt von wegen Polizeifunk abhören: TADA:

http://www.surfmusik.de/poli.htm

;)



KA ob der link hier schonmal gepostet wurde... ich war zu faul mir den Müll durchzulesen =)
 
  • Polizeifunk übers Internet hören? Beitrag #189
Websurfer

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Vermutlich, weil es in einigen (Allen?) Staaten der USA erlaubt ist, Polizeifunk zu hören,
und einige Behörden den Stream selbst ins Internet Stellen?!

http://www.surfmusik.de/poli.htm
http://www.police-scanner.info/live-police-scanners.htm

Ich hab mal gegooglt von wegen Polizeifunk abhören: TADA:

http://www.surfmusik.de/poli.htm

;)



KA ob der link hier schonmal gepostet wurde... ich war zu faul mir den Müll durchzulesen =)

Tjoa, Ab und an, sollte man den "Müll" lesen, bevor man seinen eigenen "Müll" ablädt. erspart mir antworten, die darauf hinweisen, das du dein "Müll" da abgelegt hast, wo bereits andere ihren "Müll" abgelegt haben.
:pleased:
 
  • Polizeifunk übers Internet hören? Beitrag #190
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ollibolli

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Hi, hab ein CB-Funkgerät gefunden unter 100€ kannst es dir ja mal anschauen.:zwinker:
 
  • Polizeifunk übers Internet hören? Beitrag #191
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Orothred

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Wie schafft mans denn immer wieder nen ein Jahr alten Thread rauszuholen?
 
  • Polizeifunk übers Internet hören? Beitrag #193
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Orothred

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Nein, ich nicht, der über mir wars ^^
 
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