Choco
Bekanntes Mitglied
Wie ist genau die rechtliche Lage?
Wo gibt es gute? Was erkennen die alles? Was kosten die?
Thx. Choco
Wo gibt es gute? Was erkennen die alles? Was kosten die?
Thx. Choco
Auf der Seite gibt es viele Warner.HAWKEYE schrieb:Hier bekommst du das TOPP Gerät unter den Warnern:
http://www.radarshop.com/radardetector.asp?radardetector=966ra
http://www.verkehrsportal.de/verkehrsrecht/radarwarner.phpThanatos schrieb:mal ne frage...
was passiert jetzt einem genau, wenn man mit einem radarwahngerät im auto in deutschland erwischt wird?
welche geldstrafe?
wieviele punkte?
wird radarwahrngerät beschlagnahmt?
und... kann man die dinger nicht so im auto verstecken dass sie die polizei nicht sieht?
In der Praxis werden die Radarwarngeräte dem Fahrer regelmäßig im Wege der Sicherstellung von der Polizei abgenommen. Die Gerichte billigen diese Praxis. Seit Inkrafttreten des neuen Bußgeldtatbestands des § 23 Absatz 1 b StVO per 14.12.2001 bedarf es keines gesteigerten Begründungsaufwands mehr. Zur Begründung führten die Gerichte auch schon früher an, dass die Leistungsfähigkeit der Verkehrspolizei und der sonstigen Ordnungsbehörden durch den Einsatz von Radarwarngeräten beeinträchtigt werde. Derjenige, der ein Radarwarngerät einsetzt, könne regelmäßig und ungestraft die zulässige Höchstgeschwindigkeit überschreiten und sich damit faktisch der rechtlichen Überwachung entziehen. Durch den Einsatz von Radarwarngeräten wird nach Ansicht der Verwaltungsgerichte der Schutz überragend wichtiger Rechtsgüter gefährdet, mit der Folge, dass die Polizei Radarwarngeräte sicherstellen darf. Der Fahrer kann sich auch nicht darauf berufen, dass der Betrieb eines Radarwarngeräts kein strafbares, sondern "nur" ein ordnungswidriges Verhalten darstellt.
Thanatos schrieb:mal ne frage...
was passiert jetzt einem genau, wenn man mit einem radarwahngerät im auto in deutschland erwischt wird?
Und mit welcher Begründung?Das hier steht dort auch noch auf der seite:
In der Praxis werden die Radarwarngeräte dem Fahrer regelmäßig im Wege der Sicherstellung von der Polizei abgenommen.
Benutzung des Radarwarners im Straßenverkehr Deutschland seit 1.3.02 verboten nach StVO. Die Benutzungbetriebsbereite Mitführen von Geräten, die dafür bestimmt sind, Verkehrsüberwachungsmaßnahmen anzuzeigen oder zu stören, wird verboten. Dazu zählen insbesondere die Radarwarn- oder Laserstörgeräte, aber auch Geräte, die einen vergleichbaren Effekt erreichen. Ein Verstoß gegen das Verbot wird ab dem 1. März 2002 mit einem Bußgeld von 75 € bewehrt. Zugleich werden vier Punkte im Verkehrszentralregister
oder das eingetragen. Besitz (außerhalb des Straßenverkehrs, ausgenommen u.U. Transport im Straßenverkehr) ist in keinem Gesetz unzulässig. Die Geräte sind CE-Konform und somit nach TKG zugelassen.
Das Verkaufspotential ist von uns nach innerhalb Deutschland nur ein minimal kleiner Bruchteil weltweit gesehen. Damit passen wir uns der Gesetzeslage von Deutschland an und verkaufen bestenfalls Radarwarner zukünftig an Personen, die uns quittieren, die Geräte nicht in Deutschland im Straßenverkehr zu betreiben. Damit Verkauf nur für Export !!! Da kommen in erster Linie Ausländer in Frage, als Gast in Deutschland oder Deutsche, die diese Geräte als Geschenk überbringen oder zur Gewinnerzielung an Ausländer verkaufen, da in nicht jedem Land ein Verkaufsstützpunkt vorhanden ist. Dieses unter Umständen nicht zuzulassen, zählen wir als Ausländerdiskriminierung (!). Der Zugang zum Internet ist für jedermann weltweit über Ländergrenzen hinweg möglich und läßt sich für spezielle Länder nicht unterbinden. In jedem Land weltweit, herrschen andere Gesetze zum Besitz, der Benutzung oder dem Herstellen von Radarwarngeräten o.ä. Es ist damit nicht ausgeschlossen, dass die Page aufgrund deutscher Sprache und deutschem Provider gleichsam nur deutschen Pflichten im Handel unterliegt bzw. verpflichtet ist. Der Rest der Welt ist somit Kundschaft und Deutschland vom Handel ausgeschlossen.
Der Text zum Kauf an uns muss folgenden Wortlaut enthalten:
Hiermit quittiere ich, das ich das von Ihnen gekaufte Radarwarngerät nicht in Deutschland benutzen werde, da ich es unverzüglich in ein anderes Land mitnehmen werde, als Geschenk oder zum Verkauf an einen dort wohnhaften Bürger in dessen Auftrag ich es besorge. (zzgl. Adresse, Datum, Unterschrift)
Absicherungspflicht nach Urteil AZ: OLG 3C 44/02
DescWing schrieb:gegen knipser hilft ne cd an den rückspiegel zu hängen.. die reflektiert so lustig wenns knipst. Is meines wissens nach aber auch net erlaubt sich reflektierende sachen so dranzuhängen.
gegen knipser hilft ne cd an den rückspiegel zu hängen.. die reflektiert so lustig wenns knipst. Is meines wissens nach aber auch net erlaubt sich reflektierende sachen so dranzuhängen.
Wie lautet der Oberbegrif für jemanden, der ohne Sachverstand von etwas redet?
Wie lautet der Oberbegrif für jemanden, der ohne Sachverstand von etwas redet?