Ein Monat Fahrverbot ?

Diskutiere Ein Monat Fahrverbot ? im Auto- und Fahrzeugtechnik Forum im Bereich Technik & Wissen; :lach: :lach: ich würd den Bescheid abwarten und nicht wild rumspekulieren "was wäre wenn" bei fahrverbot dann bei geeigneter Behörde ganz...
  • Ein Monat Fahrverbot ? Beitrag #21
sebhoff

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Kann es sein, dass du beim Fahren einen Hut auf hast? :D

:lach: :lach:

ich würd den Bescheid abwarten und nicht wild rumspekulieren "was wäre wenn"
bei fahrverbot dann bei geeigneter Behörde ganz lieb und nett fragen ob man da noch kulanterweise was machen kann wird denke ich nicht möglich sein. regeln sind regeln.

sei froh das du "nur" geblitzt wurdest.

als ich mal zu spät dran war sah das so aus:

IMG_0593.jpg
 
  • Ein Monat Fahrverbot ? Beitrag #22
S

Stefan

Guest
[...]ich hab jemanden hinter mir, der vorbei will, dann denkt der sich, man was ist denn das für'n Depp,
kauft sich nen Sportwagen und schleicht hier rum.
[...]
Man steht also quasi unter Gruppenzwang.
"Man" steht da unter garkeinem Zwang, der einzige "Zwang" der da besteht, bist du selbst.
Solange du in etwa Richtung erlaubter Geschwindigkeit fährst (dazu gehört auch vorausschauendes Fahren), und dich an die Verkehrsregeln hältst (z.B. Rechtsfahrgebot) ist alles im grünen Bereich. Lern mal etwas locker zu werden, was andere über dich denken könnten wen ihnen langweilig ist, kann dir sowas von egal sein.

Stefan
 
  • Ein Monat Fahrverbot ? Beitrag #23
D3athSØul

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Ich würde dir auch raten dir allmählich einen Zeitraum zu suchen, in dem der Schein entberhlich ist. Unser rechtssystem ist langsam daher hast du auch etwas Zeit zu planen, wann du ihn denn für min. 1 Monat entbehren könntest.

Aber warum wird das ein problem mit dem pünktlich da sein? Früher aufstehen und mal das Fahrrad benutzen ;)



[...] als ich mal zu spät dran war sah das so aus: [...]

ist doch nur ein kleiner kratzer... Einfach drüberlackieren dann fällt das niemandem mehr auf :grinning:
 
  • Ein Monat Fahrverbot ? Beitrag #24
amihandot

amihandot

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nirgendwo im irgendwo
Ich lasse es ja auch meist im Ortseingang ausrollen, aber ich achte schon darauf, nicht mit den vollen 100 km/h am Ortsschild anzukommen... Da muss man schon Prioritäten setzten. Warum interessiert es dich, was der Autofahrer hinter dir denkt? Das ist ja mal ein Schwachsinnsargument...

Kann es sein, dass du beim Fahren einen Hut auf hast? :D
Hey, nicht gegen Hüte! Ich habe meinen beim fahren auch manchmal auf....

Grüße
ami
 
  • Ein Monat Fahrverbot ? Beitrag #25
Brösel

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Titanfox;2302480 Kann man diesen einen Monat Fahrverbot denn auch aufsplitten ? In z.B. 2x 2 Wochen ?[/QUOTE schrieb:
Klar geht das: Du kannst z. B. 2 Wochen Ende August und 2 Wochen Anfang September nehmen. ;) Und wenn du spritsparend in den Ort rollen möchtest, musst du halt früher aufhören mit Gasgeben. Hast du mal errechnet, welchen Zeitvorteil du auf einer Strecke von z. B. 25 km hast, wenn du 20 oder 30 km/h zu schnell fährst? Es lohnt nicht wirklich! Ich bin bestimmt kein Kind von Traurigkeit, aber wenn ich zügig ;) fahre, dann bestimmt nicht um Zeit zu sparen sondern weil ich gerne schnell fahre und auch gerne überhole. Fahrverbot kannst du in seltenen Fällen umgehen. Voraussetzungen sind u. a. Ersttäter, möglicher Arbeitsplatzverlust / Existenzbedrohung bei Führerscheinverlust und auf jedem Fall doppelte Geldstrafe!
 
  • Ein Monat Fahrverbot ? Beitrag #26
schlurch

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Hab auch schon mal den Lappen für 4 Wochen abgegeben, nur eben nid rumgejammert.
Da standen sie im verkehrsarmen Gewerbegebiet am Ortsausgang. Da schaut man, dass man am Ortsausgangsschild sauber auf 100 ist ;)
Hinterhältig aber formal korrekt :(
 
  • Ein Monat Fahrverbot ? Beitrag #27
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Titanfox

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Innerhalb welchen Zeitraumes kann man den Monat denn nehmen ?

Das Problem ist, ab Ende nächster Woche hab ich 2 Wochen Urlaub.
Die müsste ich ja rechtzeitig verfallen lassen und an die 2 Wochen Weihnachten drann hängen.
Aber das ist ja noch ein halbes Jahr bis dahin.


Übrigens: Während des Laserns und selbst heute noch, liegt das Ortseingangeschild auf dem Boden,
mit Pflanzen zugewuchert. Ist eine Messung so überhaupt gültig ? Ich bin zwar "ortskundig" aber ein Schild war nicht zu sehen.
Aber wenn, dann müsste ich das bestimmt beweisen oder ?
Sind die Cops bei solchen Messungen nicht verpflichtet, zu prüfen ob der Ortseingang überhaupt korrekt mit so einem Schild markiert ist ? Selbst wenn es gestanden hätte, wäre es nicht erkennbar gewesen, weil dessen Standort total mit Bäumen und Büschen zugewachsen ist.

Ich bin da jetzt die Tage wieder langgefahren und weiß garnicht wie ich so eine hohe Geschwindigkeit an der Stelle hätte erreichen können.

Kann man anhand des Aktenzeichens, das ich bekommen habe, nicht schon vorher erfragen, was für eine Strafe mich erwartet ?
 
Zuletzt bearbeitet:
  • Ein Monat Fahrverbot ? Beitrag #28
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Indako

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Übrigens: Während des Laserns und selbst heute noch, liegt das Ortseingangeschild auf dem Boden,
mit Pflanzen zugewuchert. Ist eine Messung so überhaupt gültig ? Ich bin zwar "ortskundig" aber ein Schild war nicht zu sehen.

Als Ortskundiger hast du wahrscheinlich schon Pech. Bei Ortsunkundigen kämme es drauf an ob er es an Bebauung oder anderen Merkmalen hätte erkennen müssen. Foto machen und melden würde ich das aber trotzdem auf alle Fälle.

Eventuell auch eine Dienstaufsichtsbeschwerde gegen den Messtrupp, die hätten sowas merken und auch Entsprechend handeln müssen. Ein fehlendes Ortsschild ist ja keine Lappalie sondern ein massives Sicherheitsrisiko.
 
  • Ein Monat Fahrverbot ? Beitrag #29
Choco

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Wie jetzt schon mehrfach geschrieben.

Du kannst zum Anwalt gehen und gegen das Meßverfahren, gegen die Polizisten, Dienstbeschwerde etc... alles machen.
Du kannst vo dem Polizeigebäude ein Protestschild aufstellen oder Greenpeace anrufen.
Du kannst mit allem kommen. Kein Ortschild, zu Nahe am Ortschild etc...

Aber du wirst aber am Ende sehen, dass du keine Chance hast. Du kämpfst da gegen Windmühlen.

Wie wäre es übrigens, wenn du mal zu deinem Fehler stehen würdest? Hätte auch was mit Charakter zu tun.
Du hast es verprallert pünktlich aufzustehen und bist dadurch zu schnell in der Ortschaft gefahren.
Ausrollen lassen etc... sind alles nur Ausreden. Du warst zu schnell und wurdest dabei erwischt. Basta.
Steh einfach mal dazu.
 
  • Ein Monat Fahrverbot ? Beitrag #30
schlurch

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Trara!!! Gestern Post: 37km/h zu schnell :(
 
  • Ein Monat Fahrverbot ? Beitrag #31
Choco

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Innerhalb oder außerhalb geschlossener Ortschaft?
 
  • Ein Monat Fahrverbot ? Beitrag #33
Choco

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Jup. Und 3 Punkte werden es wohl. Aber kein Fahrverbot.
 
  • Ein Monat Fahrverbot ? Beitrag #34
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Titanfox

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@ Choco
Ich bin rechtzeitig aufgestanden aber gerade als ich losfahren wollte, kam mir das große Kacken an!
Und sowas ist zumindest bei mir nicht in ein par Minuten getan.

Natürlich hab ich einen Fehler gemacht. Aber ich kann jawol trotzdem versuchen aus meinem Schlammassel herraus zu kommen ?

Und hätte das Schild gestanden und wäre es erkennbar gewesen, dann hätte ich diesen gelben Fleck in meinen Augenwinkeln wargenommen und wäre langsamer geworden. Anders lässt sich der Ortseingang auch nicht erkennen, weil nur auf einer Seite Häuser stehen, und diesen vollständig von Bäumen verdeckt sind. Erst wenn man direkt neben dem ersten Gebäude ist, sieht man das man innerorts ist. Ist ist selbst als ortskundiger schwer einzuschätzen. Zumindest im Sommer.

Ich glaube nicht, das die Messung ohne Schild gültig ist. Man erkennt ja den Ortseingang nicht.
 
  • Ein Monat Fahrverbot ? Beitrag #35
Choco

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Tue was du nicht lassen kannst.

Du wolltest wissen, ob man die Sache anfechten kann.

Die Antwort lautet: Ja kannst du. Aber auch du wirst, wie jeder andere auch der dass schon mal probiert hat, keinen Erfolg haben.
 
  • Ein Monat Fahrverbot ? Beitrag #36
Brösel

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Wie lang ist denn dein Weg zur Arbeit und wie lange brauchst du normalerweise dafür?
 
  • Ein Monat Fahrverbot ? Beitrag #37
]E.T.A[

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@Titanfox

Merk dir. Scheißen tut man während der Arbeit, da wirds einem gezahlt ^^
 
  • Ein Monat Fahrverbot ? Beitrag #38
willikufalt

willikufalt

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Die Antwort lautet: Ja kannst du. Aber auch du wirst, wie jeder andere auch der dass schon mal probiert hat, keinen Erfolg haben.
Das ist natürlich (mal wieder) Blödsinn.
Die Chance mit einem Einspruch Erfolg zu haben mag nicht allzu groß sein, aber ab und zu funktioniert es eben doch.

Ich persönlich würde es aber auch nicht versuchen, alleine schon weil ich der Meinung bin, dass man für seine Fehler geradestehen sollte.
 
  • Ein Monat Fahrverbot ? Beitrag #39
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Titanfox

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Wozu ? Das machen andere auch nicht.
Auf dieser Welt wird jeder von jedem beschissen also mache ich mit. Nur Dumme lassen sich alles gefallen.
Meinen Fehler habe ich eingesehen, mich aus der Sache rauswinden kann aber dennoch versuchen.


Schließlich haben die Cops auch nen Fehler gemacht.
Die haben das Schild nicht aufgestellt, bzw. garnicht nachgeschaut, ob da eins steht.
Das ist ein Sicherheitsrisiko das sie vernachlässigt haben und aufgrund dessen quasi sogar abgezockt haben.
Dafür sollen die erstmal gerade stehen. Freiwillig zugeben werden die ihren Fehler nicht, wenn auch sie eine Möglichkeit haben sich da raus zu winden.
 
  • Ein Monat Fahrverbot ? Beitrag #40
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siggi112

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Jetzt mal Spaß beiseite.

Unbestreitbar nerven ältere Herren mit Hut, dickem Lodenmantel und gehäkelter Klopapierrolle im Straßenverkehr.
Hier liegt aber eindeutig ein Verstoß gegen die StVo vor.
Ist zwar "ärgerlich" wenn das Konsequenzen hat, aber die sind ja jedem bekannt.
Wie schon erwähnt kann man sich auf Empfehlungen und Richtlinien nicht berufen.
Fakt ist, das die Regel ab Standort des Verkehrszeichen oder Ortseingangsschild einzuhalten gilt.
Haben wir doch alle damls in der Fahrschule gelernt. :D
Oder etwa nicht ?
In der Regel sieht man so ein Schild auch rechtzeitig.
Sollte das mal nicht der Fall sein, hat man sicher sehr gute Chancen mit einem Widerspruch oder notfalls auch mit einer Klage.
Beispiel: BAB keine Geschwinigkeitsbegrenzung, Kurve, direkt dahinter 80.

Ich bin ja auch nicht gerade einer der sich an sämtliche Verkehrsregeln hält, aber wenn ich dagegen verstoße bemühe ich mich einsinsichtig zu sein und meckere nicht herum.

Gruß
Siggi
 
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