Ein Monat Fahrverbot ?

Diskutiere Ein Monat Fahrverbot ? im Auto- und Fahrzeugtechnik Forum im Bereich Technik & Wissen; @ siggi lass ihn machen. Er wird seine Erfahrungen machen, Auch er wird Feststellen das er gegen die Aussagen von mehreren Beamten keine...
  • Ein Monat Fahrverbot ? Beitrag #41
Choco

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@ siggi

lass ihn machen.

Er wird seine Erfahrungen machen,

Auch er wird Feststellen das er gegen die Aussagen von mehreren Beamten keine Chance hat.

Er wird lernen, dass er außer Zeit auch noch zusätzlich Geld verlieren wird, und am Ende doch zu Fuß geht.

Wenn er meint, diesen Lernprozess unbedingt zu bekommen, und nicht auf den Rat von anderen Leuten hören will, wir er ihn halt bekommen.
Am Ende wird er Feststellen, dass er besser auf uns gehört hätte.

Vielleicht das nächste mal dann.
 
  • Ein Monat Fahrverbot ? Beitrag #42
schlurch

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Mach ein Bild von dem liegenden Schild, erheb Einspruch und fügs der Begründung bei. Ergebnis kannst dann hier mitteilen.
Mit allem anderen drehen wir uns nur im Kreis.
 
  • Ein Monat Fahrverbot ? Beitrag #43
Choco

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@ Titanfox

mit 40 kmh zu viel geblitzt

Sehe gerade, dass es nicht das erste mal ist, dass es dich erwischt.

Hast du damals deinen Lappen schon abgeben müssen?

Wenn ja, dann wäre das nicht gut, inerhalb von 2, bzw. 3 Jahren das gleiche Vergehen nochmals.
Dann könnte das jetzt gut auch mal 3 Monate werden, die du deinen Schein abgibst.

Die Punkte die du damals bekommen hast, werden im übrigen auch wieder zum Leben erweckt.


Über diese Aussage von dir damals, muss ich jetzt irgendwie aber schon schmunzeln :D

Wie gesagt, das war ne Autobahn mit 100er Begrenzung.
Schnurgerade, freie Sicht, keine Baustelle.

Die Begrenzung haben die da wol nur gemacht, um die Leute schon mal
auf die Baustelle (die zu dem Zeitpunkt noch nicht bestand) tempotechnisch einzugewöhnen...

Wenn einer mit 90 durchs Dorf flitzt, solche können die ruhig wegsperren.
Denn das ist mit Sicherheit absolut gefährlich und unverantwortlich.

Gegen Blitzer hab ich eigentlich nie etwas. Was die meisten da immer von Abzocke reden...
Da können die meinet wegen 5 Blitzer innerorts hintereinander aufstellen.

Aber auf einer breiten, geraden, übersichtlichen Autobahn ohne Schäden oder Baustellen sehe ich das als Unsinn an.
Zumal man da auch die Toleranzen erhöhen sollte (das Führerschein weg erst bei 60 kmh zuviel eintritt).
Denn in ner Tempo 30 Zone 40 kmh zu viel fahren ist was anders als auf der 100er Autobahn 40 kmh mehr zu fahren.
 
  • Ein Monat Fahrverbot ? Beitrag #44
]E.T.A[

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Post Nr 10 von dem anderen Thread war ja Hammer, hab mich fast bepisst vor lachen :D
 
  • Ein Monat Fahrverbot ? Beitrag #45
schlurch

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Tja Foxi, das Netz vergisst nix gggg
 
  • Ein Monat Fahrverbot ? Beitrag #46
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siggi112

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Wenn einer mit 90 durchs Dorf flitzt, solche können die ruhig wegsperren.
Denn das ist mit Sicherheit absolut gefährlich und unverantwortlich.

Gegen Blitzer hab ich eigentlich nie etwas. .Was die meisten da immer von Abzocke reden...
Da können die meinet wegen 5 Blitzer innerorts hintereinander aufstellen.
@Coco
Laut Titanfox wird's erst ab 90 kriminell.
Bis 89 -oder in diesem Fall nur 84 - ist doch völlig OK. :D

Ich fahre innerorts soweit möglich immer 60 lt. Tacho, Auf BAB 100 statt 80, 120 statt 100.
Real überschreite ich damit auf jeden Fall die vorgeschriebene Geschwindigkeitsbegrenzung, liege wahrscheinlich aber innerhalb der Toleranz.
Geblitzt wurde ich in 34 Jahren nur einmal.
Da habe ich aber tatsächlich die Geschwindigkeitsbegrenzung übersehen.
Kann man soviel Glück haben ?

Natürlich ärger ich mich auch über unsinnige Beschilderungen, z.B wenn mir bekannte Baustellen längst beendet sind und die 30-Schilder immer noch stehen.
Ich gebe zu dass ich mich dann auch nicht mehr daran halte, aber mehr als 50 fahre ich dann auf keinen Fall, auch wenn das vergessene 30-Schild ausserhalb einer geschlossenen Ortschaft steht.

Innerorts gilt aber nun mal 50 und nicht 84.
Vermutlich hast du aber nur Pech gehabt.
Nur ein einziges mal mit 84 durchs Dorf und ausgerechnet da steht dann der Mann mit dem Laser.
So ein Pech aber auch. :D

Gruß
Siggi
 
  • Ein Monat Fahrverbot ? Beitrag #47
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siggi112

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Als Ortskundiger hast du wahrscheinlich schon Pech. Bei Ortsunkundigen kämme es drauf an ob er es an Bebauung oder anderen Merkmalen hätte erkennen müssen.
Ob ortskundig oder nicht spielt m.E. keine Rolle.
Entweder da steht ein Verkehrszechen (Ortseingangsschild), oder da steht keines.
Ortskundig kann ich nur sein, wer wissen muss dass er innerhalb einer geschlossenen Ortschaft wohnt. Da muss dann auch kein 50-Schild an jeder Ecke stehen.

Ich kenne aber keine Regel in der STVO die eine festgelegte Geschwindigkeit an Bebauungen oder "anderen Merkmalen" knüpft.
Natürlich sollte man auch ausserhalb geschlossener Ortschaften immer mit "angemessener" Geschwindigkeit fahren.
Soll heissen, wenn ich ein Gebäude sehe, Bauernhof oder was weiss ich, einfach mal runter vom Gas.

Gruß
Siggi
 
  • Ein Monat Fahrverbot ? Beitrag #48
Choco

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Ich denke Titanfox sollte mal schreiben, wie der erste Fall ausgegangen ist.

Hat er damals nämlich den Schein abgedrückt, so würde ich jetzt hier ganz vorsichtig sein, und mich ja nicht mit einem Richter anlegen.

Die Punkte für das zu schnell Fahren von damals werden normalerweise nach 2 Jahren gelöscht.
Kommt jedoch im dritten Jahr wegen dem gleich vergehen nochmals Punkte hinzu, so werden diese wieder zum Leben erweckt.

Auch kann dann das Strafmaß hier höher als 1 Monat Schein ausfallen, da er in realtiv kurzer Zeit das gleiche vergehen wieder hat.
Und bei 40 über Norm und jetzt 30 über Norm und einem schlechten Tag vom Richter ist das bestimmt nicht lustig.

Hier dann auch noch einen auf blöd machen mit dem Schild würde ich mir sehr gut überlegen.
Ich glaub auch nicht, dass er mit der Sache vom Ortschild überhaupt durchkommt.
Die Polizei ist bei der Lasermessung direkt vor Ort. Wäre das Ortsschild nicht zu sehen gewesen, hätte sich direkt vor Ort schon mehrere Leute beschwert, dass man ja gar nicht sieht, dass eine Ortschaft begonnen hat. Auch denke ich, dass sich die Polizei die Situation vorher anschaut, bevor sie mit dem Lasern beginnt. Die Polizei weiß doch genau, ab wann sie messen können und ab wann noch nicht. Das hört sich für mich einfach nach die Suche vom Stohhalm an, den man aber nicht finden wird. Die Beamten sind doch nicht blöd. Die Lasern doch nicht den ganzen Vormittag um dann festzustellen, dass alles umsonst war, weil kein Ortschild vorhanden war. Also bitte...
 
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  • Ein Monat Fahrverbot ? Beitrag #49
BioaSharky

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...
Die Punkte für das zu schnell Fahren von damals werden normalerweise nach 2 Jahren gelöscht.
Kommt jedoch im dritten Jahr wegen dem gleich vergehen nochmals Punkte hinzu, so werden diese wieder zum Leben erweckt...

Nein, Punkte wegen eines OWI müssen nach 2 jahren "getilgt" werden, sie verlieren ihre Gültigkeit. Es ist richtig, dass es u.U. in Flensburg ein weiteres Jahr Überliegefrist gibt, aber die Punkte dürfen nicht "reaktiviert" werden, wenn zwischen den Vergehen mehr als 2 Jahre liegen
Es soll lediglich verhindert werden, dass ein alter Verstoß zu früh gelöscht wird, wenn sich die neue Entscheidung zu lange hinzieht.
 
  • Ein Monat Fahrverbot ? Beitrag #50
Choco

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@ BioaSharky

Eine Kollegin von mir hat mir das mal so erzählt. Die hatte Stress wegen Abstand und hat sich dann bei ihrem Anwalt informiert.
Der hat ihr das so erklärt, dass Punkte nach 2 Jahren verfallen. Kommt allerdings im dritten Jahr wegen dem gleichen Verstoß nochmals Punkte hinzu, so leben diese wieder auf.

Wäre aber gut, wenn das nicht so ist.
 
  • Ein Monat Fahrverbot ? Beitrag #51
BioaSharky

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@ BioaSharky

...
Wäre aber gut, wenn das nicht so ist.

Das steht auch so beim KBA. Die zusätzliche Speicherung der Punkte darf ausschließlich dazu dienen, dass ein Folgevergehen, welches innerhalb der 2 jahre seit dem letzten Punkt passiert, aber noch nicht entschieden wurde, dann aufaddiert wird. Liegt es außerhalb der 2 Jahre, dürfen die alten Punkte nicht hinzugezogen, sondern müssen getilgt werden. Das Punktekonto beginnt neu.
 
  • Ein Monat Fahrverbot ? Beitrag #52
Choco

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Schön. Wieder was dazu gelernt.

Ich werd mir die Seite mal genauer ansehen.

Was so alles mit den Punkten wann und wo passiert ist immer gut, wenn man das weiß.
 
  • Ein Monat Fahrverbot ? Beitrag #53
Choco

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Bei gerichtlichen und verwaltungsbehördlichen Bußgeldentscheidungen wegen Ordnungswidrigkeiten beginnt die Frist mit dem Tag der Rechtskraft.

Was ist mit dem erste Fall von Titanfox?
Geblitzt wurde er im Juni 2008. Aber wenn die ihn erst gesucht und später gefunden haben, könnte es sein, dass er die Punkte aktuell noch hat, oder?
 
  • Ein Monat Fahrverbot ? Beitrag #54
BioaSharky

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Was ist mit dem erste Fall von Titanfox?
Geblitzt wurde er im Juni 2008. Aber wenn die ihn erst gesucht und später gefunden haben, könnte es sein, dass er die Punkte aktuell noch hat, oder?

Ja, das kann sein. Erst wenn der damalige Bußgeldbescheid "einspruchsfrei" gültig war, beginnt die Tilgungsfrist. Das vergessen einige oft und denken ab Tatzeitpunkt beginnt die Frist.
 
  • Ein Monat Fahrverbot ? Beitrag #55
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siggi112

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Warum die aktuell geltenden Spielregeln nicht einfach mal akzeptieren, nicht herumjammern, und einfach nur mal die Schnauze halten.
 
  • Ein Monat Fahrverbot ? Beitrag #56
schlurch

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Warum die aktuell geltenden Spielregeln nicht einfach mal akzeptieren, nicht herumjammern, und einfach nur mal die Schnauze halten.
Naja, sich versuchen rauszuwinden ist ja nicht unnormal. Wer zahlt schon gern oder läuft zwangsweise zu Fuß. Aber eben nid uns die Ohren mit fadenscheinigen Argumenten vollsülzen.
Wobei ich der Sache mit dem Ortsschild keine schlechten Chancen einräume, wenns wirklich nicht sichtbar war.

Ist aber immer wieder spannend, wie Foxi es mit Larifari-Problemen auf mehrere Seiten Beiträge bringt. Hast echte Animateurqualitäten (und wohl auch zuviel Zeit) ;)
 
  • Ein Monat Fahrverbot ? Beitrag #57
Choco

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Seine Gründe sind immer wieder köstlich :D
 
  • Ein Monat Fahrverbot ? Beitrag #58
willikufalt

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Da das eigentliche Thema ja ziemlich ausgelutscht zu sein scheint, erlaube ich mir mal, leicht offtopic zu werden.

Und zwar hat der siggi oben etwas geschrieben:

z.B wenn mir bekannte Baustellen längst beendet sind
was ich recht interessant fand.


Das habe ich nämlich in der Fahrschule so gelernt, dass man diese Schilder tatsächlich nicht zu beachten braucht.

Also: Temporäre Geschwindigkeitsbegrenzung aus einem ganz bestimmten Grund.
Dieser Grund ist aber weggefallen, bzw. momentanm nicht akut. Dann muss diese Geschwindigkeitsbegrenzung nicht beachtet werden.

Weiss jemand, ob man sich da 100%ig drauf verlassen kann?
Dass es ein entsprechendes Gesetz gibt, ist mir nicht bekannt und das würde ich auch für unwahrscheinlich halten. Aber gibt es da vielleicht eine mehr oder weniger offizielle Richtlinie der Polizei, oder so?

Weiss da jemand etwas Genaueres?
 
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  • Ein Monat Fahrverbot ? Beitrag #59
Kalle-Klump

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Weiss da jemand etwas Genaueres?
Es ist kein Gesetz, nur Rechtsprechung. Also im Zweifel müssen die Argumente einen Richter überzeugen können. Ich kenne es auch so, wenn eine "Markierung" aufgrund einer Baustelle und die Baustelle allen Augenschein nach beendet ist, das somit auch das Ende der Markierung darstellt. Gleiches für Auffahrten auf Autobahnen: Die Heben jedesmal alle "Verbote" vorher auf.
 
  • Ein Monat Fahrverbot ? Beitrag #60
I

Indako

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Ich kenne aber keine Regel in der STVO die eine festgelegte Geschwindigkeit an Bebauungen oder "anderen Merkmalen" knüpft.
Natürlich sollte man auch ausserhalb geschlossener Ortschaften immer mit "angemessener" Geschwindigkeit fahren.
Soll heissen, wenn ich ein Gebäude sehe, Bauernhof oder was weiss ich, einfach mal runter vom Gas.

Alles was woanders nicht genauer erläutert wurde regelt §1 der STVO.

Deiner Meinung nach dürfte ich wenn ein Ortsschild fehlt, zum Beispiel quer durch Berlin fahren mit Tempo 100. Ausgenommen mal Tempo 30/70 Zonen. Denn schleßlich habe ich nie ein Ortsschild gesehen und wiederholt wird ein Ortsschild auch relativ selten. Und die wahrscheinlichkeit das irgendwo in Berlin mal ein Ortsschild fehlt, dürfte bei der größe der Stadt sogar sehr groß sein.

Also: Temporäre Geschwindigkeitsbegrenzung aus einem ganz bestimmten Grund.
Dieser Grund ist aber weggefallen, bzw. momentanm nicht akut. Dann muss diese Geschwindigkeitsbegrenzung nicht beachtet werden.

Stellt sich natürlich die Frage woran du das fest machen willst. Nehmen wir die Baustelle. Da gibt es viele Gründe warum die Schilder noch stehen:

1. Es gibt noch Restarbeiten im Randbereich oder Wartezeiten technischer Natur oder weil Matrial fehlt.
2. Eventuell gibt es noch vereinzelt Rollsplit.
3. In aller Regel ist neuer Fahrbahnbelag relativ glatt. Dadurch verlängert sich der Bremsweg, was eine Geschwindigkeitsbeschränkung Sinnvoll macht.
 
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