Mit "Blaulicht"(Polizei-Blaulicht) durch die Gegend fahren, verboten ?

Diskutiere Mit "Blaulicht"(Polizei-Blaulicht) durch die Gegend fahren, verboten ? im Auto- und Fahrzeugtechnik Forum im Bereich Technik & Wissen; hi leute, es gibt ja Blaulicht (Polizeiblaulicht) zu kaufen. Also ich meine diese "Magnetteile", die man oben auf das Auto setzt und dann mit...
Status
Für weitere Antworten geschlossen.
  • Mit "Blaulicht"(Polizei-Blaulicht) durch die Gegend fahren, verboten ? Beitrag #1
Xcrawler

Xcrawler

Bekanntes Mitglied
Dabei seit
28.09.2000
Beiträge
696
Reaktionspunkte
0
hi leute,

es gibt ja Blaulicht (Polizeiblaulicht) zu kaufen. Also ich meine diese "Magnetteile", die man oben auf das Auto setzt und dann mit Blaulicht rumfahren kann.(per Zigarettenanzünder betrieben)

Das ist ja in Deutschland verboten...also so rumzufahren.

Was ist aber, wenn ich dieses Blaulicht auf mein Auto mache, aber nicht anschalte ???

Also ich habe praktisch oben auf mein Auto dieses eine Blaulicht(was auch zivile Streifenwagen haben) aber schalte es nicht ein.

Ist das auch verboten???? Weiß das einer ??

Eigentlich müsste es doch nicht verboten sein, weil es ja nicht angeschalten ist, oder?

Für Antworten wäre ich dankbar !


MfG Xcrawler
 
  • Mit "Blaulicht"(Polizei-Blaulicht) durch die Gegend fahren, verboten ? Beitrag #2
L

lisse

Bekanntes Mitglied
Dabei seit
22.12.2001
Beiträge
755
Reaktionspunkte
0
Laß es lieber, das ist genauso verboten ! Gruß Lisse
 
  • Mit "Blaulicht"(Polizei-Blaulicht) durch die Gegend fahren, verboten ? Beitrag #3
femi

femi

Super-Moderator
Teammitglied
Dabei seit
08.12.1998
Beiträge
6.886
Reaktionspunkte
3
Wenn du's schon montierst, benutze es auch, sonst macht es ja keinen Spass. Erzähl uns aber was es gekostet hat :D
 
  • Mit "Blaulicht"(Polizei-Blaulicht) durch die Gegend fahren, verboten ? Beitrag #4
Xcrawler

Xcrawler

Bekanntes Mitglied
Dabei seit
28.09.2000
Beiträge
696
Reaktionspunkte
0
*gg* ne muss man ja ned großartig montieren, sondern nur in den Zigarettenanzünder und dann aufs dach "kleben".....

....aber wenn ich das Blaulicht nicht anmache.....dann müsste ich es doch dürfen, oder???

Kennt da jemand genaue Gesetze etc. ????
 
  • Mit "Blaulicht"(Polizei-Blaulicht) durch die Gegend fahren, verboten ? Beitrag #5
K

kamino

Bekanntes Mitglied
Dabei seit
24.06.2001
Beiträge
1.967
Reaktionspunkte
0
Ort
Saarland - also nicht vom Ar*** der Welt
Also, aufm Auto bin ich mir nicht sicher.
Aber im Auto dürfte es kein Problem sein, solange Du es nicht einschaltest.

Das selbe gilt ja auch für z.B. diese Tannenbäumchen, die es zu Weihnachten fürs Auto gibt. Man darf sie drinhaben, aber nicht betreiben.

Kann aber sein, daß das aufm Auto geht, solange nicht eingeschaltet.
Versuchen kannst Du es ja, kostet glaub ich so um die 30-40€.

Ein bekannter von mir hatte auch mal so eins.


mfg
 
  • Mit "Blaulicht"(Polizei-Blaulicht) durch die Gegend fahren, verboten ? Beitrag #6
Jamesbloed

Jamesbloed

Bekanntes Mitglied
Dabei seit
28.06.2001
Beiträge
1.043
Reaktionspunkte
0
Ort
das jute Ruhrpöttchen
Warum machste es dir nich einfach und rufst einfach mal 110 an und fragst nach? Wofür bezahlst du denn Steuern? :sf:

Mach mal einfach. Tät mich auch mal interessieren, wie die reagieren..:D
 
  • Mit "Blaulicht"(Polizei-Blaulicht) durch die Gegend fahren, verboten ? Beitrag #7
Xcrawler

Xcrawler

Bekanntes Mitglied
Dabei seit
28.09.2000
Beiträge
696
Reaktionspunkte
0
*gg* aber irgendwie glaube ich, dass ich trotzdem angehalten werden würde, wenn die Polizei das Teil da oben auf meinem Auto sieht. Auch wenn ich es nicht an habe :), oder?

Ich glaube schon....schon deswegen, weil die ja an meinem Kennzeichen erkennen können, dass ich kein ZivilBulle bin.

ne 110 anrufen und fragen wäre zu krass *g*

Gibt es kein Gesetz, wo das DEUTLICH drinnsteht? ob eingeschaltet oder nicht? :)


PS. wenn ich es IM Auto habe, sieht es ja keiner :)
 
  • Mit "Blaulicht"(Polizei-Blaulicht) durch die Gegend fahren, verboten ? Beitrag #8
frisbee

frisbee

Bekanntes Mitglied
Dabei seit
17.11.2001
Beiträge
3.841
Reaktionspunkte
0
Ort
BC-E
*also ich schätze mal selbst wenn es erlaubt ist, sagt die polizei das es nett erlaubt ist* und wenn dann würde ich unter nem vorwand nen polizisten ansprechen, laufen doch genug rum

mit dem vorwand -> lest den ersten abschnitt meines ersten satzes nochmal das in den **


ABER COOLE IDEE, wenns klappt holen wir uns alle ne leuchte und fahren mal alle im konveu oder verteilen uns auf der AB
 
  • Mit "Blaulicht"(Polizei-Blaulicht) durch die Gegend fahren, verboten ? Beitrag #9
Xcrawler

Xcrawler

Bekanntes Mitglied
Dabei seit
28.09.2000
Beiträge
696
Reaktionspunkte
0
*gg* genau !

nee nen Bullen ansprechen is zu gefährlich *g* Der steckt mich womöglich noch in die Klapse *ggg*

Da kommen dann so Männer in weißen Kitteln :)

ne....normal müsste es ja irgendwo stehen im Gesetz....aber wo?
Weiss einer zufällig den Paragraphen oder so? :)

Studiert hier jemand Jura ?? *lol*
 
  • Mit "Blaulicht"(Polizei-Blaulicht) durch die Gegend fahren, verboten ? Beitrag #10
Jamesbloed

Jamesbloed

Bekanntes Mitglied
Dabei seit
28.06.2001
Beiträge
1.043
Reaktionspunkte
0
Ort
das jute Ruhrpöttchen
Jetzt zier dich mal nich so. Is doch kein Verbrechen. Ich möchte nich wissen, was die alles für anrufe kriegen. Schisser :st:
:eng:
 
  • Mit "Blaulicht"(Polizei-Blaulicht) durch die Gegend fahren, verboten ? Beitrag #11
Xcrawler

Xcrawler

Bekanntes Mitglied
Dabei seit
28.09.2000
Beiträge
696
Reaktionspunkte
0
jaja ruf du doch an und frag mal nach *g* ich würde es machen, wenn ich ned genau wüsste, ob die deine Nummer haben bzw. zurückverfolgen :D
 
  • Mit "Blaulicht"(Polizei-Blaulicht) durch die Gegend fahren, verboten ? Beitrag #12
Rallf.Erber

Rallf.Erber

Bekanntes Mitglied
Dabei seit
29.12.2000
Beiträge
1.655
Reaktionspunkte
0
...also - das ist in jedem Fall nicht nur verboten, das ist sogar ein Straftatbestand und fällt mindestens unter "Amtsanmaßung" !

Wenn Du Dir ein Blaulicht auf das Dach Deines Fahrzeugs setzt - egal ob fest oder mit Saugnapf...die nächste Streife wird Dich rausziehen...das Fahrzeug (und das Blaulicht sowieso) beschlagnahmen und Dir eine heftige Anzeige schreiben.

Die Strafe für so etwas kann nicht hoch genug sein !

Wo kommen wir denn da hin, wenn - sorry...ausgeflippte Jugendliche" auf den öffentlichen Straßen rumbrettern und da Polizei spielen ????

Ich halte das echt für krank ! Vorpubertäres Imponiergehabe von hirnlosen Kindern ! Ehrlich...

Ich verstehe diese Dikussion hier auch nicht - das alles ist so was von daneben !!!

@webbie

...mach dieses Posting hier schnellstmöglich zu - kann doch alles nicht wahr sein !!!

Ralf

:( :fr:
 
  • Mit "Blaulicht"(Polizei-Blaulicht) durch die Gegend fahren, verboten ? Beitrag #13
Jamesbloed

Jamesbloed

Bekanntes Mitglied
Dabei seit
28.06.2001
Beiträge
1.043
Reaktionspunkte
0
Ort
das jute Ruhrpöttchen
Seh ich anders:
Viele Fahrzeuge haben so ne Lichtkugel aufm Dach. Das muss ja nich unbedingt Polizei sein. Abschleppdienste, Stadtfahrzeuge etc. Was soll daran so schlimm sein? Amtsanmaßung? Glaub ich nich. Wenn man ein T-Shirt wo "Polizei" drauf steht anzieht, ist das doch auch keine Anmaßung Und mit dem pubertären Gehbe kann ich die auch nich rechtgeben...ich finds auch lustig...aber is ja Geschmackssache. Ich finde die Diskussion nicht unsinnig und würde mich auch über eine fundierte Aussage eines juristischen Ergebnisses freuen.
 
  • Mit "Blaulicht"(Polizei-Blaulicht) durch die Gegend fahren, verboten ? Beitrag #14
M@ndark

M@ndark

Bekanntes Mitglied
Dabei seit
20.07.2000
Beiträge
4.933
Reaktionspunkte
0
Ort
earth, the last time I checked
Hmm wenn das so weiter eht ruf ich wirklich mal bei ner deutschen Polizeiwache an.

Ich denk man darf sich so ein blaulicht etc nur mit genehmigung draufmachen (z.b. schwertransporter, auto abschleppdienste )

Das ist das gleiche beim Einschalten dieses lichtes, ohne grund muß da jeder zahlen ( gabs mal bei uns, der polizist mußte dannein paar tausender strafe zahlen).

Cu
 
  • Mit "Blaulicht"(Polizei-Blaulicht) durch die Gegend fahren, verboten ? Beitrag #15
The Hitman

The Hitman

Bekanntes Mitglied
Dabei seit
24.03.2000
Beiträge
1.327
Reaktionspunkte
0
Ort
im Sauerland
muß aber Rallf.Erber recht geben.


Soviel wie ich weiß, muß jedes Licht was am Auto ist auch funktionieren, also hätte sich das mit dem ausgeschaltenem Blaulicht wohl erledigt, da es ja funktionieren muß, was es wahrscheinlich auch tut, aber du darfst es ja nicht anmachen.

Ich werde mal meinen Alten fragen, wenn ich ihn mal sehe, der ist Bulle.
 
  • Mit "Blaulicht"(Polizei-Blaulicht) durch die Gegend fahren, verboten ? Beitrag #16
Rallf.Erber

Rallf.Erber

Bekanntes Mitglied
Dabei seit
29.12.2000
Beiträge
1.655
Reaktionspunkte
0
@ M@ndark

...Du hast Recht: Hast Du einen Abschleppwagen, einen Schwertransporter, einen Autokran, ein Pannenhilfsfahrzeug oder was auch immer - kannst Du beantragen, eine Rundumleuchte - a b e r nur in gelb !!! fahren zu dürfen !

Nicht mal alle ADAC - Fahrzeuge auf den BAB´s haben eine !

Das Genehmigungsverfahren hierfür ist sehr sehr umfangreich und kompliziert !

Und eine Genehmigung hierfür bekommst Du auch nur dann, wenn nachvollziehbare Gründe vorliegen.

Nur - ein Blaulicht...n e v e r ! Blaulicht ist der Polizei, dem BGS und der Bahn-Polizei vorbehalten !

Was Du darfst: Im Falle einer Panne ein mit KBA-Nummer ausgestattetes g e l b e s Rundumlicht (max. 21 Watt) auf Deinem Fahrzeugdach plazieren...

Soviel ich weiß, darf dieses nur bei stehenden Fahrzeugen, nicht mal beim Abschleppen durch einen anderen PKW verwendet werden.

Ich kann mich daran erinnern, Ende der 70´er, Anfang der 80´ er
Jahre war es mega-in, ein CB-Funk-Gerät im PKW zu haben.

Im hiesigen Bereich gab es damals einen Verkehrs-Club Hansalinie e.V., alle Mitglieder hatten als Rufzeichen "Hansa XXX" (XXX für eine 3stellige Ziffer)....

Zwei ganz heiße hatten auf der Hutablage des PKWs für einen Pannenfall so ein fest montiertes Gelblicht...unter einer "Mütze" !

Auf eine Panne - wo dieses Rundumlicht lief, kam ein grün-weißes
Auto zu:

1.) Gelblicht beschlagnahmt...weil 55 Watt Halogen...ohne KBA-Nr.

2.) Anzeige: Benutzung von Obrigkeitsmerkmalen, Amtsanmaßung und Erlöschen der Betriebserlaubnis für das Fahrzeug (das Lertzte waren damals schon 150,-DM + 3 Punkte)
Verstoß gegen das FAG

3.) Beschlagnahme des CB-Gerätes, da PLL-Synthesizer manipuliert...die haben seinerzeit auf Channel 22 gesendet, und der war nicht freigeben, Anzeige wg. Verstoß gegen das Funkanlagengesetz...FAG

Alles in allem hat den Betroffenen (Bekannter) das doofe Spiel damals locker mal eben 5.000 DM gekostet - aber das ich auch
über 20 Jahre her...

Gut okay...Punkt 3 gehört hier nicht hin...

Aber ich denke - es wird sich zu Punkt 2 keinerlei Änderung bei den Bedingungen ergeben haben !

MfG

Ralf
 
  • Mit "Blaulicht"(Polizei-Blaulicht) durch die Gegend fahren, verboten ? Beitrag #17
M@ndark

M@ndark

Bekanntes Mitglied
Dabei seit
20.07.2000
Beiträge
4.933
Reaktionspunkte
0
Ort
earth, the last time I checked
Damit ist das wohl ausreichend geklärt, thx to Ralf.Erber für die Infos. Vielleicht kann uns the hitman noch auskunft geben wie die straflage heutzutage ist.

Cu
 
  • Mit "Blaulicht"(Polizei-Blaulicht) durch die Gegend fahren, verboten ? Beitrag #18
B

Bismark

Bekanntes Mitglied
Dabei seit
31.10.1999
Beiträge
146
Reaktionspunkte
0
So,n Teil muss vom TÜV genehmigt und im Fahrzeugschein eingetreagen sein !!!
Die Dinger, die es im Supermarkt gibt, haben keine ABE und sind für den Fahrverkehr natürlich nicht zugelassen.
Die kannste Dir aufs Dach kleben, wenn Du nen Unfall oder ne Panne hast !!
 
  • Mit "Blaulicht"(Polizei-Blaulicht) durch die Gegend fahren, verboten ? Beitrag #19
K

kamino

Bekanntes Mitglied
Dabei seit
24.06.2001
Beiträge
1.967
Reaktionspunkte
0
Ort
Saarland - also nicht vom Ar*** der Welt
Nur - ein Blaulicht...n e v e r ! Blaulicht ist der Polizei, dem BGS und der Bahn-Polizei vorbehalten !

Vergiss die Feuerwehr nicht, das THW, den Rettungsdienst, die Bungeswehr......

Was Du darfst: Im Falle einer Panne ein mit KBA-Nummer ausgestattetes g e l b e s Rundumlicht (max. 21 Watt) auf Deinem Fahrzeugdach plazieren...

Soviel ich weiß, darf dieses nur bei stehenden Fahrzeugen, nicht mal beim Abschleppen durch einen anderen PKW verwendet werden.


Du darfst das gelbe Licht auch zum Abschleppen benutzen.

Das mit der ABE bzw. Eintragen ist natürlich eine andere Sache.



mfg
 
  • Mit "Blaulicht"(Polizei-Blaulicht) durch die Gegend fahren, verboten ? Beitrag #20
Websurfer

Websurfer

Bekanntes Mitglied
Dabei seit
03.01.2000
Beiträge
5.265
Reaktionspunkte
2
also das eigendliche montieren ist indirekt verboten ...
du darfst es die aufs dach schrauben, aber NUR wenn es abgedekt bzw. umhuellt ist ...

sprich, wenn du es dir aufs dach schraubst, und jeder autofahrer meint, es waehre die polizei, und es sollte zur anzeige von seiten der polizei kommen, kommt auf dich auf JEDEN fall ne anzeige zu ...

frag mich jetzt bitte nicht, wie das vergehen heisst, in dem man vorgibt Polizei zu sein ...



also lass es am besten ab, oder mach dir nen gelbes list drauf, welches du schwarz zudeckst ....


p.s. nachts kommt auch nen cola flasche 1/2 ausm sonnendach gehalten cool :D



cu Webbie
 
Status
Für weitere Antworten geschlossen.
Thema:

Mit "Blaulicht"(Polizei-Blaulicht) durch die Gegend fahren, verboten ?

ANGEBOTE & SPONSOREN

https://www.mofapower.de/

Statistik des Forums

Themen
213.179
Beiträge
1.579.171
Mitglieder
55.876
Neuestes Mitglied
RamiroGarn
Oben