Mit "Blaulicht"(Polizei-Blaulicht) durch die Gegend fahren, verboten ?

Diskutiere Mit "Blaulicht"(Polizei-Blaulicht) durch die Gegend fahren, verboten ? im Auto- und Fahrzeugtechnik Forum im Bereich Technik & Wissen; Hi Ich kenne auch jemandern, der hats versucht. Blaulicht an, Autos angehalten usw. naja, bis sie dann bei einem Auto mit zwei Männern ankamen...
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Dennis[B]

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Hi

Ich kenne auch jemandern, der hats versucht. Blaulicht an, Autos angehalten usw. naja, bis sie dann bei einem Auto mit zwei Männern ankamen. Kontrolliert, und als sie wieder weg gingen, hören sie 'klick - klick' Hände hinter den Kopf und nicht bewegen. Die 'Echte' Zivilpolizei... frag mich aber nicht, was das gekostet hat...

Mein Bruder hat auch mal was gebracht. Die waren zu dritt. Einer von denen hat nen Schild 'geklaut'. dann kamen 5 Leute, von wegen 'wir die Zivilpolizei' her mit dem Schild. Als die ihre Ausweise nicht zeigen wollten hat mein Bruter 112 angerufen. Hier sind 5 Leute, die bedrohen uns (mit ner Waffe am Gurt) und behaupten, sie wären von der Zivilpolizei, aber sie wollen und sie Ausweise nicht zeigen.
2 Minuten stäter kamen 3 Fahrzeuge mit je 4 Polizisten und sperrten die gesammte Kreuzung ab, alle mit Gezogener Waffe. Naja, war dann aber doch Zivilpolizei. Zumindest 2 von den 5... Kann ja mal passieren...

Ach ja, Alles was Du am Auto montierst, muß ne ABE Unbedenklichkeitsbescheinigung haben. Auch dein Licht.

mfg
DennisB
 
  • Mit "Blaulicht"(Polizei-Blaulicht) durch die Gegend fahren, verboten ? Beitrag #42
Xcrawler

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abner wird ja nicht montiert, sondern nur mit einem "Saugnapf" befestigt :)

UND ich schalte es NICHT ein ! Was ist dann?
 
  • Mit "Blaulicht"(Polizei-Blaulicht) durch die Gegend fahren, verboten ? Beitrag #43
Hirschi

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Es ist scheinbar unheimlich schwer zu verstehen, aber ein Blaulicht am Fahrzeug (ob festgeschraubt, mit Saugnapf, Magnetfuss oder Pattex angeklebt) ist nur bei Fahrzeugen mit Sondereinsatzrechten zulässig, egal ob ein- oder ausgeschaltet!:rolleyes:
 
  • Mit "Blaulicht"(Polizei-Blaulicht) durch die Gegend fahren, verboten ? Beitrag #44
Turok

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von dem wo ich das erfahren hattre der hatte keine saugnapf,sondern,ein MAgnetträger,fürs licht als auch für die schier,hält wie Patex,selbst bei 200 auf der Autobahn!
 
  • Mit "Blaulicht"(Polizei-Blaulicht) durch die Gegend fahren, verboten ? Beitrag #45
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Der Snob

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Original geschrieben von Xcrawler
abner wird ja nicht montiert, sondern nur mit einem "Saugnapf" befestigt :)

UND ich schalte es NICHT ein ! Was ist dann?

Oooooohhhhhhh mmmaannnnnnnnnn,
allein der Satz auf der Verpackung (alternativ auf´m Beipackzettel) Im Geltungsbereich der STVO nicht erlaubt sollte ausreichen. Ob eingeschaltet, oder nicht.

Verabschiede dich endlich von deinem Vorhaben, oder mach es! Kannst uns dann ja bei Zeiten einen Erfahrungsbericht posten.
 
  • Mit "Blaulicht"(Polizei-Blaulicht) durch die Gegend fahren, verboten ? Beitrag #46
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Dennis[B]

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Hi

Genau -> Ruf an bei der Polizei, die werden die Leitung schon nicht zurück verfolgen. Kannst notfalls ja von einer Zelle anrufen.
Oder geh einfach mal hin...

Oder schalt es an und fahr immer vor der Wache hin und her. Und frag dann mal, ob die Dir nen Laptob mit I-net durch die Gitter schieben, damit Du uns berichten kannst :))

mfg
DennisB
 
  • Mit "Blaulicht"(Polizei-Blaulicht) durch die Gegend fahren, verboten ? Beitrag #47
cmddegi

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Also, zurückverfolgen werden die einen Anruf sicher nicht (viel zu aufwändig). Das schlimmste was dir da wahrscheinlich passieren kann, ist dass der Polizist auflegt.
Ich persönlich glaub aber, die sind eher froh, dass du vorher fragst.
Aber es wär vielleicht gescheit, nicht den Notruf anzurufen, sondern die "normale" Nummer eine Dienststelle.

Zum ausgeschalteten Blaulicht (meine Meinung): Ein ausgeschaltetes Blaulicht ist nur ein blaues Ding aufm Auto, oder? Sonst kannst du ja noch das Drehlicht ausbauen, und nur den Körper überlassen.
Es wird doch wohl nicht strafbar sein, einen blauen Plastikzylinder am Auto anzubrigen? Das einzige, was ich mir dagegen vorstellen könnte, wär die Geschichte mit dem ABE.

Degi
 
  • Mit "Blaulicht"(Polizei-Blaulicht) durch die Gegend fahren, verboten ? Beitrag #48
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Trashman0815

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Auch im ausgeschalteten Zustand ist es verboten, es sei denn es ist abgedeckt. Blaulichter werde übrigens im Schein eingetragen, das Fahrzeug wird dann als Sonder-KFZ geführt.
 
  • Mit "Blaulicht"(Polizei-Blaulicht) durch die Gegend fahren, verboten ? Beitrag #49
frankbusch

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Ich muß wirklich mal sagen, daß schon die Idee, daß man ein "ausgeschaltenes Blaulicht" aufs Dach machen will, wirklich kindisch ist. Wozu das ganze? Dadurch machen die Leute Platz auf der Straße und du kannst heizen? Vergiß es, die fahren dann mal endlich so schnell, wie es auf den Schildern stellt. Und ohne angeschaltenen Blaublicht machen sie dir kein Platz. Also ist doch der nächste Schritt bei dir das Ding anzuschalten und bums hängen dir die Bullen am Hals und die verstehen echt kein Spaß und du und dein Auto werden erstmal richtig auseinandergenommen. Schließlich gehen die Grünen davon aus, daß du noch irgendwo ein grünen Schnein (Dienstausweiß) haben könntest. Das ist Streß pur.

Aber sag mal, warum du ein Blaulicht aufs Dach machen willst?

MfG Frank.
 
  • Mit "Blaulicht"(Polizei-Blaulicht) durch die Gegend fahren, verboten ? Beitrag #50
Xcrawler

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Wo steht das denn?? Das man nicht damit rumfahren darf??? Welcher § im StVZO ????

Weil da müsste ja stehen, ob es eingeschaltet oder auch ausgeschalten verboten ist.


MfG Xcrawler
 
  • Mit "Blaulicht"(Polizei-Blaulicht) durch die Gegend fahren, verboten ? Beitrag #51
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Der Snob

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Original geschrieben von Xcrawler
Wo steht das denn?? Das man nicht damit rumfahren darf??? Welcher § im StVZO ????

Weil da müsste ja stehen, ob es eingeschaltet oder auch ausgeschalten verboten ist.


MfG Xcrawler

Mann, fahr endlich! Und vergess den Erfahrungsbericht nicht!
 
  • Mit "Blaulicht"(Polizei-Blaulicht) durch die Gegend fahren, verboten ? Beitrag #52
etilgner

etilgner

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halle
das ist vortäuschung falscher tatsachen und amtsanmahsung
ob das ding nun leuchtet oder nicht andere verkehrsteilnehmer könnten dadurch irrediert werden ,wenn dann noch einer ein unfall baut dann ist die hölle los vor zehn jahren mußte mein freund weil er es nicht abwarten konnte biss er sein dienstausweis hatte
5000-DM zahlen und bekamm ein diszi,, selbst jetzt darf mann
das scheiß ding nicht auf sein privat auto machen das ding ist nur für dienstfahrzeuge
gruß etilgner
achja blau-grün-rot als rundumleuchte sind oder zählt zu sonderlichtern
 
  • Mit "Blaulicht"(Polizei-Blaulicht) durch die Gegend fahren, verboten ? Beitrag #53
Nightwish

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@Rallf.Erber:

Das Vorhaben vom OP ist KEINE Amtsanmassung - die kommt erst in Betracht, wenn er durch sein Blaulicht hoheitliche Aufgaben ausführt (Autos anhält, oder von Sonderrechten Gebrauch macht).
Fährt er nur mit eingeschaltetem Blaulicht rum, ist das (wie schon gesagt) eine OWI.

Im Übrigen finde ich 1) Dein juristisches Halbwissen und 2) Dein Imponiergehabe à la "bin ich im Porsche mitgefahren" nicht minder pubertär und wäre Dir dankbar, uns von weiteren derartigen Beiträgen zu verschonen.
 
  • Mit "Blaulicht"(Polizei-Blaulicht) durch die Gegend fahren, verboten ? Beitrag #54
Morpheus2001

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Original geschrieben von M@ndark
Ich denk man darf sich so ein blaulicht etc nur mit genehmigung draufmachen (z.b. schwertransporter, auto abschleppdienste )

Hast noch nie richtig hingeschaut?

die sind alle gelb...
 
  • Mit "Blaulicht"(Polizei-Blaulicht) durch die Gegend fahren, verboten ? Beitrag #55
Flex

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Als Hinweis:

Die 110 würde ich lieber nicht anrufen um so eine Frage zu stellen. Das ist eine reine Notrufnummer!! Und für solche Fragen die du hast, solltest du die normale Rufnummer deiner örtlichen Polizei stellen, die sind für solche Fragen zu haben! Solltest du es wirklich mit der 110 probieren, so stellt das eine Straftat gem. dem StGB dar. Nämlich "Mißbrauch von Notrufen". Also das lieber nicht machen, das ist ein Vergehen! Und zudem könntest du damit auch die Leitung für einen "echten" Notfall blockieren!
 
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Xcrawler

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Leute....ihr redet alle vom EINGESCHALTETEM (!!!!) Blaulicht.

Ich aber vom ausgeschaltetem....also wenn ich es aus habe...und NICHT einschalte, sondern das teil nur auf dem Dach habe. Was ist dann??

Ich hatte nicht vor 110 anzurufen :)
 
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Hirschi

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Aus welchem Kindergarten bist Du eigentlich ausgerissen? Wenn Du Zivilpolizei spielen willst, mach es doch einfach. Man sollte allerdings das entsprechende Alter und ein passendes (glaubwürdiges) Auto haben! Die Polizei wird Dir den A.... schon kräftig aufreissen!:st:
 
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kamino

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Geh doch einfach mal H I E R H I N ! , such Dir Dein Bundesland aus, schreib denen ´ne Mail, und warte ab was kommt.

Oder ruf endlich an, sonst nimmt dieses Thema ja gar kein Ende!
 
  • Mit "Blaulicht"(Polizei-Blaulicht) durch die Gegend fahren, verboten ? Beitrag #59
Xcrawler

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Resu Looc

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odox
Original geschrieben von Hirschi
...und ein passendes (glaubwürdiges) Auto haben!

stimmt wenn er mit nem polo ankommt wirds ihm eh keiner abnehmen :lol:
 
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Mit "Blaulicht"(Polizei-Blaulicht) durch die Gegend fahren, verboten ?

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