Mit "Blaulicht"(Polizei-Blaulicht) durch die Gegend fahren, verboten ?

Diskutiere Mit "Blaulicht"(Polizei-Blaulicht) durch die Gegend fahren, verboten ? im Auto- und Fahrzeugtechnik Forum im Bereich Technik & Wissen; Ich denke mal wenn du mit nem gebrauchsfertigen Blaulicht auf dem Dach rumfährst nehmen die Bullen Dir das ganz schnell weg- egal ob du´s benutzt...
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  • Mit "Blaulicht"(Polizei-Blaulicht) durch die Gegend fahren, verboten ? Beitrag #21
Gunny Highway

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Ich denke mal wenn du mit nem gebrauchsfertigen Blaulicht auf dem Dach rumfährst nehmen die Bullen Dir das ganz schnell weg- egal ob du´s benutzt.
Irgendwo hat sich mal n Pizzataxifahrer erdreistet mit Blaulicht über rote Ampeln hinweg seinen Frass auszuliefern... :D Der war seinen Lappen schneller los als die Pizza kalt war *lol
Wenn es sichbar unbrauchbar gemacht wurde sieht die Sache evt. anders aus. Wüsste nicht was dagegen spricht :D :D

Gruss, Gunny
 
  • Mit "Blaulicht"(Polizei-Blaulicht) durch die Gegend fahren, verboten ? Beitrag #22
Gunny Highway

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@Webbie

Sowas nennt man "Amtsanmassung"
;)

Gruss, Gunny
 
  • Mit "Blaulicht"(Polizei-Blaulicht) durch die Gegend fahren, verboten ? Beitrag #23
Xcrawler

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Ich stimme Jamesbloed voll zu.

@Hitman : yo das wäre cool....ich kenne es ja auch so...gesetzlich darf man nicht mit Blaulicht rumfahren. Aber ich denke, dass gilt NUR, wenn man es einschaltet. Denn nur dann hat das Blaulicht ja eine "Wirkung" und soll signalisieren, dass hier ein "Notfall" ist....

...aber wenn es aus ist....praktisch als Schmuck des Wagens :))


Ich würde da gerne mal die Rechtslage wissen....hmmm wir haben doch sonst hier so viele Studenten....auch einen, der Jura studiert??? *gg*
 
  • Mit "Blaulicht"(Polizei-Blaulicht) durch die Gegend fahren, verboten ? Beitrag #24
JuliusA

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Schwobeländle
Das ganze ist KEINE Amtsanmaßung !!!

Die Verwendung von blauem Blinklicht stellt nur eine geringfügige Ordnungswidrigkeit gem. §§ 38 Abs. 2, 49 StVO i.V.m. § 24 StVG und ist mit 20 € bußgeldbewährt.

Die mißbräuchliche Verwendung von gelbem Blinklicht ist gem.
§§ 38 Abs. 3, 49 StVO i.V.m § 24 StVG ebenfalls mit einer Geldbuße bewährt.

Die Verwendung und die damit zusammenhängende Einsatzfahrt (wenn durchgeführt) ergeben sich für Rettungs- und Einsatzkräfte auf Grund der gesetzlichen Vorschriften in §§ 35 und 38 StVO (Sonder- und Wegerecht).

´Mehr´ als ein Knöllchen über 40 Märker sind i.d.R. nicht drin - abgesehen von dem eingezogenen Blinklicht und was viel schlimmer ist, der Führerscheinmeldung gem. § 2 (12) StVG (Mittelung von unseren Ordnungsdienern an die Führerscheinstelle). Hierbei könnte es riskant werden, da einem die Führerscheinstelle mangelnde geistige Reife bzw. persönliche Probs mit der StVO unterstellen kann - und das wohl nicht ganz zu unrecht.

Wenn Du so geil drauf bist, mal mit Blaulicht in ´nem Zivilfahrzeug zu fahren, dann sei einfach mal ein bischen böse oder bewirb Dich doch in dem Laden. Wobei, dann ist der ganze Reiz im Eimer... das verbotene lockt halt doch, gelle ??? :st:

Hoffe zufriedengestellt zu haben


JuliusA :cool:
 
  • Mit "Blaulicht"(Polizei-Blaulicht) durch die Gegend fahren, verboten ? Beitrag #25
frisbee

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BC-E
nochmal zu dem tip : bei nachtfahrt ne cola pet 1,5l flasche zur hälfte ausm schiebdach zu zeigen,

-> WIE wärs mit ner blauen bonaqua flasche?
am besten man macht dann noch blaue stäbchen - die angler nehmen rein (dann kann se auch voll sein, die stäbchen an einen tischtennisball kleben, damit die stäbchen auch noch oben steigen)

WAS ist das dann, die nachahmung eines blaulichts kann das ja wohl nicht sein?!:cool: :D

schiebedach im winter offen *brrrr*
 
  • Mit "Blaulicht"(Polizei-Blaulicht) durch die Gegend fahren, verboten ? Beitrag #26
Xcrawler

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Die Verwendung von blauem Blinklicht stellt nur eine geringfügige Ordnungswidrigkeit gem. §§ 38 Abs. 2, 49 StVO i.V.m. § 24 StVG und ist mit 20 € bußgeldbewährt.
Die Verwendung....


Aber eigentlich verwende ich das Blaulicht ja nicht. Ich habe das Teil nur auf meinem Dach kleben :) Was ist dann ?

@frisbee : lol....da wird man ja strenger bestraft, wie bei nem Blaulicht :)) Außerdem denken die Leutz, du bist bekloppt *g*


Also wat is jetzt? leutz......wenn ich das Teil nur auf meinem Dach habe und NICHT anschalte ???? hmmmmmmm........
 
  • Mit "Blaulicht"(Polizei-Blaulicht) durch die Gegend fahren, verboten ? Beitrag #27
femi

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@Rallf.Erber:
Nicht nur Polizei, BGS, ...

Bei uns in der Alpenrepublik haben auch einige Ärzte, welche Dienst als Notarzt versehen, ein Blaulicht am Dach, die zählen wohl auch zu den gehirnlosen Jugendrasern?
Funküberwachung der Post, Fahrzeuge der Stadtwerke gibts da auch noch, nicht mit gelben, sondern blauen Licht.

Ich denke, wenn man nicht ein auffälliges Auto fährt und nicht allzu übertreibt, fällt man gar nicht auf. Durchs Radar sollte man aber nicht rasen, das wird dann extra teuer.
Bei einer Verkehrskontrolle wirst maximal durchgewunken, das riskiert doch keiner ein Fahrzeug mit Blaulicht aufzuhalten und vielleicht dadurch ein Menschenleben gefährden. Da müßten sie schon einen Tip bekommen haben, dass da einer mit Blaulicht fährt ....
Grundsätzlich natürlich nur mit Genehmigung. Ein Einsatzfahrzeug ist auch nur eines bei VERWENDUNG des BLAULICHTES UND/ODER FOLGETONHORNES.
 
  • Mit "Blaulicht"(Polizei-Blaulicht) durch die Gegend fahren, verboten ? Beitrag #28
Resu Looc

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odox
öhm no risk no fun !

also ich denke das unser foren winkwlatwokat ein wenig übertrieben hat ! vonwegen so 5000 dm

also eine maximale strafe von 50 € wären schon drinn und leider darf man ja in dtl nicht behaupten das man es nicht gewusst hat obwohl ja dummheit ein vom staat gegebenes recht ist und bei der verurteilung der geistige standpunkt des angeklagten immer in betracht genommen wird


ja aber wie gesagt wie hoch ist schon die wahrscheinlichkeit in eine polizeikontrolle zu kommen also mein vater fährt jetzt schon über 20 jahre und hatte in der zeit 2 rutinemäßige kontrollen und ist sein leben nicht straßenverkehrsrechtlich aufgefallen ! nur mal für die statistik allerdings könnte das für die disko generation anders aussehen denn abends so von 23 -4 uhr gibt es viele pol kontroll

und von pubertärem verhalten naja ich weiß ja nicht ob ein 20 jähriger noch pubertiert wage ich doch zu bezweifeln ich bastle demnächst neonleuchten unter meinen astra ist zwar verboten aber ich habe einen bzw ein kumpel hat einen weg gefunden das zu umgehen ! also anfragen an mich !
 
  • Mit "Blaulicht"(Polizei-Blaulicht) durch die Gegend fahren, verboten ? Beitrag #29
Turok

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Nun ein Bekannter meiens Kollegen, hat das tatsächlich mal gemacht ist aber shcon Jahre her,er hat sich zum BLaulicht zusättlich noch als Polizist verkleidet,und ie Leute aufgehalten,und Strafe kasiert ,das ging eine Ganze Weile gut,bis es eben mal schief geht,die Konsequenz 30000 Alpen$ Strafe :D :st:
was solls vielecith hat er ja auch zuvioel rescue 911 geschaut
 
  • Mit "Blaulicht"(Polizei-Blaulicht) durch die Gegend fahren, verboten ? Beitrag #30
Turok

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Nun es heist da bei euch immer Blaulicht,ist verboten klebt euch einfach ein Schwarzlicht,oder Rotlicht aufs Dach:st: ,doch obowhl hell orange täts eigentlich auch:)
 
  • Mit "Blaulicht"(Polizei-Blaulicht) durch die Gegend fahren, verboten ? Beitrag #31
Resu Looc

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Original geschrieben von Turok
die Konsequenz 30000 Alpen$ Strafe :D :st:

mensch bei eurem kurs sind das ja blos 6 € :D


ne aber 2500 € gehn immernoch für so nen schwachfug !
 
  • Mit "Blaulicht"(Polizei-Blaulicht) durch die Gegend fahren, verboten ? Beitrag #32
Rallf.Erber

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@ femi...

....mag ja sein, daß es bei Euch in "A" wie Alpenrepublik anders ist als hier in "D".

Andere Länder, andere Sitten...klar...

Bei Euch (A) kann ja auch ein Polizist die Geschwindigkeit eines vorbeifahrenden PKW´s "schätzen" - und zwar so gut, daß er vor Gericht Recht bekommt und ein armer Tourist so richtig zur Kasse gebeten wird ! Und wenn er nicht zahlt....Beschlagnahme des Fahrzeugs!

Er hatte wohl damit ein Problem, daß wir damals mit einem schwarzen 911er 3.0 Porsche im Turbolook unterwegs waren und er bei 35 Grad in seinem Elends-Golf II schwitzte...

Seit d e m Tag mache ich bei meinen alljährlichen mehreren Fahrten nach "bella Italia" einen großen Bogen um diese "Alpenrepublik" !

Aber - um das noch mal mit dem vorpubertären Imponiergehabe zu erörtern...

Ich denke mal, daß dieser Ur-Beitrag weder von einem Arzt im Notfalleinsatz, noch von der Feuerwehr oder sonstigem verfasst wurde...

Somit halte ich es für müßig, weiter über dieses hirnlose Thema zu diskutieren..

Fakt ist - würde ich einen Jugendlichen mit einem Prolli-Golf oder ähnlichem mit so´nem Ding auf´m Dach sehen, welches womöglich noch eingeschaltet ist...sorry...112 auf´m Handy und ab damit.

Sorry - aber s o l c h e Leute können wir wirklich im ohnehin kollabierenden Verkehr nun wirklich nicht auch noch gebrauchen !

Oder ?

MfG
Ralf :(
 
  • Mit "Blaulicht"(Polizei-Blaulicht) durch die Gegend fahren, verboten ? Beitrag #33
frisbee

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zu meinem beitrag:

hat wohl keiner so richtig gelesen?

Tischtennisbälle gehen natürlich nicht, da muss man irgendwas kleineres nehmen, denn wer von euch kriegt nen tischtennisball in ne 1,5 L pet flasche?

ICH JEDENFALLS NICHT:cool:
 
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Resu Looc

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kennst diese milch oder saftglasflaschen die oben so einen vakuum deckel haben da bekommt man einen rein und die flasche kommt an die größe eine sirene ran
 
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Xcrawler

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leute....ist es jetzt strafbar, wenn ich ein Blaulicht obendrann mache, oder nicht??? Also ich rede davon, dass ich es nicht einschalte !!!
 
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Resu Looc

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öhm ich denke das hätten wir geklärt !

ja ! unter geringer - mittelschwehrer strafe meistens geldstrafe
 
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D

Draven

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also soviel ich mich erinnern kann, hat das vor der Euro-Umstellung 20,-DM gekostet. Unrechtmäßige Benutzung von Sondersignalen.
Aber den genauen Gesetzestext hab ich jetzt auch nicht zur Hand.
MfG
Draven
 
  • Mit "Blaulicht"(Polizei-Blaulicht) durch die Gegend fahren, verboten ? Beitrag #38
Turok

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das ist ja ECHT Günstig,mach das mal bei uns in Ö,dann kannst du einen Credit aufnehmen!:D
 
  • Mit "Blaulicht"(Polizei-Blaulicht) durch die Gegend fahren, verboten ? Beitrag #39
Xcrawler

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lol....yo aber das muss doch irgendwo stehen !

Gibt es im Internet ein Gesetz-Verzeichniss(StVZO) ??? wo man die Gesetze nachlesen kann?
 
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M

michaeltm

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Sieh doch mal hier nach:

Fahrschule Knittel / Verkehrsrecht
 
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